Erinnerungen an Schilda werden wach: Wir wissen zwar noch nicht, wie wir?s machen wollen, aber was wir falsch machen wird mit 10.000, Euro bestraft (DNBG §19, Abs. 2,3) !! So eine Gesetzgebung erfordert Nervenkraft ! R. Rompel >>> "Rubina Vock" <Rubina.Vock@fu-berlin.de> 29.5.2007 15:22 >>> Liebe Liste, schon im Jahr 2006 wurde das Gesetz der Deutschen Nationalbibliothek dahingehend novelliert, dass auch "unkörperliche Werke" (Netzinhalte) archiviert werden müssen. Diese Ablieferungs- und Sammelpflicht gilt z.B. für elektronische Tageszeitungen, Zeitschriften und Monographien. In einem Entwurf der Pflichtabgabeverordnung (PflAV) vom 21.5.2007 konkretisiert der Gesetzgeber seine Vorstellung über die Archivierung von "unkörperlichen" Werken. Mehr Information unter http://www.heise.de/newsticker/meldung/90316 Viele Grüße Rubina Vock ____________________________ Freie Universität Berlin Center für Digitale Systeme (CeDiS) Kompetenzzentrum e-Learning/Multimedia Dipl.-Psych. Rubina Vock E-Publishing, Open Access Informationsplattform Open Access Projektkoordination Ihnestr. 24 14195 Berlin E-Mail: rubina.vock@fu-berlin.de Tel.: +49 (0) 30 - 838 52779 Fax: +49 (0) 30 - 838 52843 Mobile: 0176 - 255 50 510 Privat: +49 (0) 30 - 323 71 09