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Re: [Ipoa_forum_archiv] [IP-OA_Forum] Fragen zu OA-Rechten

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  • From: Daniel von Wachter <daniel@von-wachter.de>
  • To: "Expertenforum für die Informationsplattform Open Access (http://open-access.net/)" <ipoa_forum@lists.spline.inf.fu-berlin.de>
  • Date: Tue, 28 Jul 2009 04:00:14 -0400
  • Reply-to: Expertenforum für die Informationsplattform Op, en Access (http://open-access.net/) <ipoa_forum@lists.spline.inf.fu-berlin.de>
  • Subject: Re: [Ipoa_forum_archiv] [IP-OA_Forum] Fragen zu OA-Rechten

> auch für uns. Daher meine Frage: werden in OA-Zeitschriften Nutzungsrechte
> vom Autor an den Herausgeber/Verlag übertragen? 

Wie in meiner Anfrage angedeutet, gibt es m.E. v.a. zwei Möglichkeiten
(die Möglichkeit, daß der Autor das ausschließliche Nutzungsrecht
abgibt, lasse ich beiseite):
1. Der Verfasser gibt ein einfaches Nutzungsrecht an seinem Text, gibt
den Text aber nicht für die Allgemeinheit frei. Er bestimmt, wer den
Text noch verbreiten darf und kann auch Geld für die Verbreitung verlangen.

2. Der Verfasser gibt ein einfaches Nutzungsrecht an die Zeitschrift und
erlaubt die Veröffentlichung unter eine Creative Commons
Namensnennungs-Lizenz.


Im Open Journal System sagt die deutsche Übersetzung:
"Autoren, die in dieser Zeitschrift publizieren möchten, stimmen den
folgenden Bedingungen zu:

   1. Die Autoren behalten das Copyright und erlauben der Zeitschrift
die Erstveröffentlichung unter einer Creative Commons Namensnennung
Lizenz http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de, die es
anderen erlaubt, die Arbeit unter Nennung der Autorenschaft und der
Erstpublikation in dieser Zeitschrift zu verwenden.

   2. Die Autoren können zusätzliche Verträge für die nicht-exklusive
Verbreitung der in der Zeitschrift veröffentlichten Version ihrer Arbeit
unter Nennung der Erstpublikation in dieser Zeitschrift eingehen (z.B.
sie in Sammelpublikation oder einem Buch veröffentlichen).

   3. Die Autoren werden dazu ermutigt, ihre Arbeit parallel zur
Einreichung bei dieser Zeitschrift online zu veröffentlichen (z.B. auf
den Homepages von Institutionen oder auf ihrer eigenen Homepage), weil
so produktive Austauschprozesse wie auch eine frühe und erweiterte
Bezugnahme auf das veröffentlichte Werk gefördert werden (siehe The
Effect of Open Access)."

Das scheint mir zwei Fehler zu enthalten:
1. Es spricht vom "Copyright". In Deutschland gibt es statt dessen das
Urheberrecht, das nicht übertragen werden kann, und einfache oder
ausschließliche Nutzungsrechte, die übertragen werden können.
2. Wenn der Text unter einer CC-Lizenz veröffentlicht wird, ist (2)
überflüssig, oder?.

Wir haben daher statt dessen folgendes:
http://fzwp.de/index.php/logos/about/submissions#copyrightNotice
Aber vielleicht könnten wir (b) weglassen.
Mit freundlichen Grüßen,
Daniel v. Wachter



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      • From: Katja Mruck <katja.mruck@fu-berlin.de>
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    • [Ipoa_forum_archiv] [IP-OA_Forum] Fragen zu OA-Rechten
      • From: "Wenke Richter" <wenke.richter@meine-verlag.de>
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