> auch für uns. Daher meine Frage: werden in OA-Zeitschriften Nutzungsrechte > vom Autor an den Herausgeber/Verlag übertragen? Wie in meiner Anfrage angedeutet, gibt es m.E. v.a. zwei Möglichkeiten (die Möglichkeit, daß der Autor das ausschließliche Nutzungsrecht abgibt, lasse ich beiseite): 1. Der Verfasser gibt ein einfaches Nutzungsrecht an seinem Text, gibt den Text aber nicht für die Allgemeinheit frei. Er bestimmt, wer den Text noch verbreiten darf und kann auch Geld für die Verbreitung verlangen. 2. Der Verfasser gibt ein einfaches Nutzungsrecht an die Zeitschrift und erlaubt die Veröffentlichung unter eine Creative Commons Namensnennungs-Lizenz. Im Open Journal System sagt die deutsche Übersetzung: "Autoren, die in dieser Zeitschrift publizieren möchten, stimmen den folgenden Bedingungen zu: 1. Die Autoren behalten das Copyright und erlauben der Zeitschrift die Erstveröffentlichung unter einer Creative Commons Namensnennung Lizenz http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de, die es anderen erlaubt, die Arbeit unter Nennung der Autorenschaft und der Erstpublikation in dieser Zeitschrift zu verwenden. 2. Die Autoren können zusätzliche Verträge für die nicht-exklusive Verbreitung der in der Zeitschrift veröffentlichten Version ihrer Arbeit unter Nennung der Erstpublikation in dieser Zeitschrift eingehen (z.B. sie in Sammelpublikation oder einem Buch veröffentlichen). 3. Die Autoren werden dazu ermutigt, ihre Arbeit parallel zur Einreichung bei dieser Zeitschrift online zu veröffentlichen (z.B. auf den Homepages von Institutionen oder auf ihrer eigenen Homepage), weil so produktive Austauschprozesse wie auch eine frühe und erweiterte Bezugnahme auf das veröffentlichte Werk gefördert werden (siehe The Effect of Open Access)." Das scheint mir zwei Fehler zu enthalten: 1. Es spricht vom "Copyright". In Deutschland gibt es statt dessen das Urheberrecht, das nicht übertragen werden kann, und einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte, die übertragen werden können. 2. Wenn der Text unter einer CC-Lizenz veröffentlicht wird, ist (2) überflüssig, oder?. Wir haben daher statt dessen folgendes: http://fzwp.de/index.php/logos/about/submissions#copyrightNotice Aber vielleicht könnten wir (b) weglassen. Mit freundlichen Grüßen, Daniel v. Wachter _______________________________________________ Ipoa_forum mailing list Ipoa_forum@lists.spline.inf.fu-berlin.de https://lists.spline.inf.fu-berlin.de/mailman/listinfo/ipoa_forum