Sehr geehrter Herr Lüke, hallo miteinanter,
ich korrigiere mich.
Herr Graf hat die wesentlichen Informationen zum Urheberrecht, Nutzungsrecht und Leistungsschutzrecht
auf den folgenden Seiten übersichtlich dargestellt.
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/museumr.htm
Im Rahmen vieler Beiträge, u.a. "Bildrechte bei historischen Fotos"
(siehe http://projekte.geschichte.uni-freiburg.de/mertens/graf/kultjur.htm)
hat er zurecht darauf hingewiesen,
daß ein Fotograf der ein Repro macht, kein Werk schafft und nur ein Leistungsschutzrecht hat.
Genauso hat der Layouter, bzw. der Verlag für den er arbeitet, an einem Buch kein Urheberrecht, sondern nur ein Leistungsschutzrecht.
Außerdem möchte ich auch auf folgende Zeilen von Herrn Graf hinweisen
"Im Sinne eines vertrauensvollen Verhältnisses zu den Verlagen ist es immer empfehlenswert, mit offenen Karten zu spielen "
http://www.uni-tuebingen.de/fb-neuphil/epub/graf/urheberrecht_autoren_graf.html
In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, Herr Lüke, einfach beim Verlag anzufragen, ob Sie das PDF auf Ihrer homepage einstellen können.
Mit besten Grüßen
Dr. Bernhard A. Greiner
Archäologe & Verleger
----- Original Nachricht ----
Von: Klaus Graf <klausgraf@googlemail.com>
An: Expertenforum für die Informationsplattform Open Access (http://open-access.net/) <ipoa-forum@lists.fu-berlin.de>
Datum: 08.08.2012 19:32
Betreff: Re: [IP-OA_Forum] Frage zu Nutzungs- und Urheberrecht
> Am 8. August 2012 19:23 schrieb <bag@bag-verlag.de>:
> > Sehr geehrter Herr Lüke,
> >
> > wie Sie der Diskussion entnehmen ist das ein heiß diskutiertes Feld.
> >
> > Zu unterscheiden sind hier Urheberrecht, Nutzungsrecht und
> Leistungsschutzrecht.
> > Herr Graf hat dies auf seinen Seiten zum "Kunstrecht.de" vor Jahren gut
> dargestellt.
>
> Das bin jedenfalls nicht ich.
>
> >
> > Als Autor haben Sie ein Urheberrecht. Das ist nicht übertragbar und
> verbleibt immer bei Ihnen und dann bis 70 Jahre nach Ihrem Tod bei Ihren
> Erben.
> > Als Autor vergeben Sie (mit oder ohne Vertrag) ein Nutzungsrecht an den
> Verlag.
> > Der Verlag produziert ein Buch und hat dann ein Leistungsschutzrecht.
>
> Das ist falsch. Der Verlag hat kein Leistungsschutzrecht.
>
> > Die gelayoutete Version unterliegt dem Leistungsschutzrecht des Verlages.
>
> Das ist falsch. Es existiert kein solches Leistungsschutzrecht des
> Verlags in Deutschland (anders als im UK: 25 Jahre auf das
> Seitenlayout).
>
> > Aber wenn Sie das PDF des Verlages auf Ihrer Homepage frei zugänglich
> machen, verstoßen Sie gegen das Leistungsschutzrecht des Verlages.
>
> Das ist falsch. Ich habe die maßgeblichen Ausführungen von Steinhauer
> verlinkt, da aber die Verlage beharrlich Falschinformationen
> verbreiten darf ich nochmals hinweisen auf:
>
> http://archiv.twoday.net/stories/4618318/ mit weiteren Angaben.
>
> Klaus Graf
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