[IP-OA_Forum] Kabinett verabschiedet Entwurf eines Zweitveröffentlichungsrechts
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
folgender Auszug aus einer Pressemitteilung des BMJ zur Ihrer Information:
"Darüber hinaus wird ein unabdingbares Zweitverwertungsrecht für Autoren von wissenschaftlichen Beiträgen in Periodika eingeführt. Dies gilt für Beiträge, die im Rahmen der öffentlichen Förderung von Forschungsprojekten oder an einer institutionell geförderten außer-universitären Forschungseinrichtung entstanden sind. Der Autor der Beiträge erhält danach das Recht, seinen Beitrag nach einer Frist von zwölf Monaten seit der Erstveröffentlichung zu nicht gewerblichen Zwecken erneut im Internet öffentlich zugänglich zu machen."
Quelle:
http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/20130410_Gesetzentwurf_zur_Nutzung_verwaister_und_vergriffener_Werke_Zweitverwertungsrecht_fuer_Wissenschaftler.html
Den Gesetzestext finden Sie unter:
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/RegE_Gesetzes_zu_Nutzung_verwaister_Werke_und_zu_weiteren_Aenderungen_des_Urheberrechtsgesetzes_und_des_Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes.pdf
Beste Grüße
Heinz Pampel
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Heinz Pampel
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