Liebe Kolleginnen und Kollegen, folgende Nachricht des Kollegen Müller ist sicher auch für diese Liste von Interesse. Den erwähnten Referentenentwurf (PDF) finden Sie unter: http://blog.die-linke.de/digitalelinke/referentenentwurf-zur-urheberrechtsreform-verwaiste-werke-zweitveroffentlichungsrecht/ Viele Grüße Heinz Pampel Anfang der weitergeleiteten E-Mail: > Von: Müller, Harald <hmueller@mpil.de> > Betreff: [InetBib] Gesetzentwurf verwaiste Werke & mehr > Datum: 21. Februar 2013 13:15:42 MEZ > An: Internet in Bibliotheken <inetbib@ub.uni-dortmund.de> > Antwort an: Internet in Bibliotheken <inetbib@ub.uni-dortmund.de> > > Liebe Inetbib-Liste! > > Gestern hat das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf zum Urheberrecht veröffentlicht, mit dem die EU-Richtlinie 2012 über verwaiste Werke in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Zusätzlich enthält der Enwurf auch einen Vorschlag zum Zweitveröffentlichungsrecht für wissenschaftliche Beiträge. > > ---------- > Zitat: > > "Bearbeitungsstand: 20.02.2013 14:40 Uhr > Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz > Entwurf eines Gesetzes zur Nutzung verwaister Werke und zu weiteren Änderungen des Urheberrechtsgesetzes und des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes. > > 3. § 38 wird wie folgt geändert: > a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter "Vervielfältigung und Verbreitung" durch die Wörter "Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung" ersetzt. > b) Folgender Absatz 4 wird angefügt: > "(4) Der Urheber eines wissenschaftlichen Beitrags, der im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden und in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung erschienen ist, hat auch dann, wenn er dem Ver-leger oder Herausgeber ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hat, das Recht, den Beitrag nach Ablauf von zwölf Monaten seit der Erstveröffentlichung in der akzeptierten Manuskriptversion öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies keinem gewerblichen Zweck dient. Die Quelle der Erst-veröffentlichung ist anzugeben. Eine zum Nachteil des Urhebers abweichende Vereinbarung ist unwirksam." > ---------- > > Mit diesem Vorschlag geht das BMJ auf eine jahrelange Forderung von Bildung und Wissenschaft ein. Sollte der Entwurf Gesetz werden, wäre das ein Erfolg für die Open-Access-Bewegung. > > MfG > > Dr. Harald Müller > > Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht / Bibliothek > Max Planck Institute for Comparative Public Law and International Law / Library > Im Neuenheimer Feld 535; D-69120 Heidelberg > Phone: +49 6221 482 219; Fax: +49 6221 482 593 > Mail: hmueller@mpil.de > > -- > http://www.inetbib.de