Zu http://archiv.twoday.net/stories/233327898/ Änstlichkeit und Trägheit sollte uns nicht davon abhalten, Aaron Swartz posthum dadurch zu ehren, dass wir unsere Publikationen Open Access ins Netz stellen. 1. Darf ich das? Anders als Aaron Swartz, der mit einer völlig übertriebenen Anklage überzogen wurde (die karrieregeile Staatsanwältin Ortiz forderte bis zu 35 Jahre Gefängnis mit dem dümmlichen Argument "Diebstahl ist Diebstahl"), braucht niemand etwas Schlimmes zu befürchten. Vielfach ist es völlig legal, ohne Zustimmung des Autors einen Beitrag ins Netz zustellen, siehe meine "Rechtsfragen" (2012): http://archiv.twoday.net/stories/233327898/ Und auch wenn es nicht legal ist, so ist es doch legitim. Derzeit gibt es keine Anhaltspunkte, dass Verlage juristisch gegen Autoren vorgehen, die ihre Arbeiten Open Access zugänglich machen. Im Zweifel: Für Open Access! 2. Welches Format? Wer keine Zeit hat, das Original zu scannen und mit OCR zu versehen, kann die eigene Endversion als E-Text ins Netz stellen. Oder beide mit Querverweis aufeinander. 3. Wo unterbringen? Mit Blick auf die Langzeitarchivierung und die Sichtbarkeit z.B. in BASE ist ein Repositorum die beste Wahl. Wer an keines angeschlossen ist, kann Qucosa nehmen, siehe auch http://archiv.twoday.net/search?q=qucosa Aber auch wer die eigene Homepage, Mendeley, Academia.edu,, Scribd usw. wählt, nützt der Wissenschaft. Klaus Graf