Der Bundesrat hat heute die Einführung eines Zweitverwertungsrechts für wissenschaftliche Autorinnen und Autoren beschlossen. In einer Pressemitteilung heißt es dazu:
„Der Bundesrat macht in einer begleitenden Entschließung jedoch zugleich deutlich, dass die von ihm in den vergangenen Jahren formulierten Anforderungen an ein wissenschaftsadäquates Urheberrecht noch nicht vollständig aufgegriffen wurden. Er erwartet daher unter anderem, dass die neue Bundesregierung umgehend nachhaltige Regelungen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Intranet von Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen erarbeitet.“
Quelle: http://www.bundesrat.de/cln_330/nn_6898/DE/presse/pm/2013/203-2013.html
Ein paar Zeilen dazu finden sich auch auf wisspub.net:
http://wisspub.net/2013/09/20/bundesrat-billigt-zweitverwertungsrecht/