** Doppelempfang bitte ich zu entschuldigen! ** Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, auf diesem Weg möchte ich nochmals all denen danken, die auf meine Anfrage über diese Liste in Sachen Zweitveröffentlichungsrecht vom 8.7.2015 geantwortet haben. Wiederholt wurde ich nun gebeten, auch eine (anonymisierte) Zusammenfassung der Antworten über die Liste (und nicht nur an die Antwortenden) zu versenden. Dieser Bitte komme ich hiermit gerne nach. Insgesamt haben KollegInnen aus acht Bibliotheken auf die Anfrage geantwortet, darunter vier Spezialbibliotheken, drei Universitätsbibliotheken sowie eine Zentrale Fachbibliothek. An allen Einrichtung werden OA-Services angeboten, wenn auch in unterschiedlicher Breite und Tiefe. Häufig genannt wurden Beratungsangebote für AutorInnen (z.B. Rechteklärung, Einholung der Rechte von MitautorInnen). In Einzelfällen wurde berichtet von einer Tendenz zu goldenem und hybriden OA, die einhergeht mit der Dokumentation von APCs und/oder der Verwaltung eines OA-Publikationsfonds. Einen systematischen Zweitveröffentlichungsservice gibt es nur sehr vereinzelt; ein solches Angebot ist aber zum Teil im Aufbau. Im Einzelnen wurde zum Thema „Zweitveröffentlichung“ Folgendes berichtet: - Die Zweitveröffentlichung ist nicht immer auf Aufsätze beschränkt. Vielmehr werten einige wenige Institutionen die gesamten Publikationslisten ihrer AutorInen mit Blick auf Möglichkeiten der Zweitveröffentlichung aus. - §38 (4) UrhG ist bei keiner Einrichtung das einzige „Standbein“ in Sachen Zweitveröffentlichung. In einem Fall wurde explizit darauf hingewiesen, dass auch der Rekurs auf §38 (1) bzw. §38 (2) UrhG ergiebig in Sachen Zweitveröffentlichung sein kann. In einem Fall nimmt die institutionelle Publikationsrichtlinie Bezug auf das gesetzlich verbriefte Zweitveröffentlichungsrecht gem. §38 (4) UrhG (Aufforderung an die AutorInnen, dieses Recht aktiv wahrzunehmen). - Nicht untypisch ist, dass die Policies der Verlage auf Zweitveröffentlichungsmöglichkeiten hin geprüft werden (auch anhand von SHERPA/RoMEO sowie anhand der Open-Access-Klauseln in den Allianz-/Nationallizenzverträgen). - In einem Fall erfolgt ein konsequentes Freischalten des Verlags-PDFs nach einem Jahr, wobei es bislang eine Take-down-Aufforderung eines großen Verlages /Taylor&Francis) gab, der zeitnah Folge geleistet wurde. Diese Praxis wird von der Leitung der Einrichtung und dem Betreiber des Repositoriums, über das die Veröffentlichung der Verlagsfassungen erfolgt, mitgetragen. - Zweitveröffentlichung bedeutet ggf. auch Retrodigitalisierung von Veröffentlichungen durch die Bibliothek. -Die Abwicklung der Zweitveröffentlichung erfolgt ggf. über die „corresponding authors“. - Haftungsfragen im Zusammenhang mit der OA-Zweitveröffentlichung werden an den Einrichtungen anscheinend nicht immer thematisiert. Im Zweifelsfall liegt die Haftung offenbar bei den AutorInnen, sofern Rechtsverstöße nicht klar zu Lasten der Bibliothek gehen. In zwei Fällen wurde allerdings von einer expliziten bzw. „impliziten“ Haftungsfreistellung für die AutorInnen berichtet. - In jeweils einem Fall werden das institutionseigene Forschungsinformationssystem bzw. das Publikationserfassungssystem zur Unterstützung des Workflows für die Zweitveröffentlichung genutzt (Dokumentation, rechtliche Absicherung, Repository-Upload). - Speziell im Zusammenhang mit §38 (4) UrhG wurden folgende Aspekte thematisiert: * Die Einschätzungen bezüglich der Zweitveröffentlichungsfähigkeit von Artikeln aus Zeitschriften, für die Verlagsverträge nach ausländischen Recht abgeschlossen wurden, reichten von „problematisch“ bis „Mut zum Risiko“. Wiederholt wurde in diesem Kontext verwiesen auf die Publikation von Bruch/Pflüger 2014 (hdl:10013/epic.43474). * Selten angesprochen wurde die Frage, wie mit dem Kriterium der überwiegend öffentlichen Finanzierung umgegangen wird. In einem Fall wurde berichtet, dass jede Publikation einem Forschungsprojekt zugeordnet und dann geprüft wird, ob dieses zu mindestens 50% öffentlich finanziert ist. * Die Frage, ob die Zweitveröffentlichung durch Forschende an außeruniversitären Einrichtungen im Rahmen von §38 (4) UrhG generell privilegiert sei, wurde nur einmal angesprochen – und in diesem Fall tendenziell verneint. * Wiederholt wurde aus der Praxis berichtet, dass die Beschaffung der Postprint-Fassung von Publikationen aus den unterschiedlichsten Gründen schwierig sei. Weitere Aspekte, die ich für interessant halte: - In einem Fall wird die Open-Access-Sichtbarkeit von Veröffentlichungen aktiv als Beleg für den gesellschaftlichen Impact der Forschung an der entsprechenden Einrichtung kommuniziert. - In einem Fall wurde berichtet, dass insbesondere für die Zweitveröffentlichung zusätzliche Arbeitskapazitäten (19 Wochenstunden wissenschaftliche Hilfskraft) geschaffen wurden. In einem weiteren Fall – ein Zweitveröffentlichungsservice ist an der entsprechenden Bibliothek gerade im Entstehen begriffen – schätzte die verantwortliche Person, dass derzeit etwa 10% ihrer Arbeitszeit (vermutlich basierend am einer Vollzeitstelle) für Zweitveröffentlichungsfragen aufgewendet werden. Punktuelle Unterstützung der entsprechenden Aktivitäten erfolgt durch Auszubildende, ReferendarInnen und ggf. PraktikantInnen. Ich hoffe, Ihnen hiermit einen Eindruck vom Spektrum der Antworten vermittelt zu haben. Mein Fazit: OA-Zweitveröffentlichungsservices sind noch ein sehr neues, komplexes Arbeitsfeld für Bibliotheken, in das es sich aus institutioneller Sicht aber zu investieren lohnt. In diesem Sinne sende ich Ihnen beste Grüße, Sebastian Nix ----- Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung Leiter Bibliothek und wissenschaftliche Information Sebastian Nix Reichpietschufer 50 10785 Berlin Tel.: +49-30-25491-518 Fax: +49-30-25491-533 E-Mail: Sebastian.Nix@wzb.eu Internet: www.wzb.eu Geschäftsführung: Prof. Jutta Allmendinger Ph.D. Heinrich Baßler Sitz der Gesellschaft Berlin Amtsgericht Charlottenburg HRB 4303 |
_______________________________________________ Ipoa_forum mailing list Ipoa_forum@lists.spline.inf.fu-berlin.de https://lists.spline.inf.fu-berlin.de/mailman/listinfo/ipoa_forum