Liebe OA-Mitstreiterinnen und -streiter,
ich kämpfe gerade mit dem Ansinnen eines Doktoranden, der seine in unserem Repositorium veröffentlichte Dissertation nun wieder zurück ziehen möchte (ohne dass wirklich dringende Gründe vorliegen). Leider haben wir für diesen Fall keine klaren Regeln, wir vergeben auch "nur" URNs, keine DOIs.
Unsere Rechtsabteilung ist der Meinung, dass der Urheber das Recht haben sollte auch wieder zu depublizieren - in der Konsequenz verkommt so das Repositorium zur Zwischenspeicherstation bevor der Verlagsvertrag winkt...
In einer Neufassung der Promotionsordnung soll nun darauf geachtet werden dies rechtswirksam auszuschließen.
Hatten Sie an Ihren Einrichtungen ähnlich gelagerte Fälle? Wie sind Sie mit solchen Ansinnen umgegangen? Wie könnte eine solche Formulierungs aussehen?
Dankbar für jede Information grüßt herzlich aus Darmstadt,
Gerald Langhanke
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Dipl.-Phys. Gerald Langhanke
Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt
Referent für Forschungsdaten und elektronisches Publizieren
Fachreferent für Maschinenbau
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