Liebe Kolleginnen und Kollegen,an der UB Kassel ist aktuell ein Frage im Umgang mit den OA-Rechten im Rahmen von Allianz- (AL) und Nationallizenzen (NL) aufgetreten. Ganz konkret geht es um die OA-Rechte der AL/NL zu AIP Journals und RSC Journals. Laut Tabelle mit den OA-Rechten auf www.nationallizenzen.de sind für AIP die Autoren berechtigt, das Verlags-PDF ohne Embargo auf ein institutionelles Repositorium einzustellen. Bei RSC gibt es ein Embargo von 12 Monaten mit Berechtigung für Autoren und ihre Institutionen.
Von der TIB als Verhandlungsführerin beider Lizenzen wurde uns mitgeteilt, dass eine OA-Klausel nur für ihre neueren AL-Verträge ab 2011 besteht, nicht aber automatisch auch für die älteren NL-Verträge. Bei AIP und RSC bestehe entgegen der Angabe in der Tabelle "Nationallizenzen" folglich derzeit kein Recht zur OA-Zweitveröffentlichung, was zeitnah in der Tabelle korrigiert werden soll. Zudem wurde uns erläutert, dass das Zweitveröffentlichungsrecht im Rahmen der AL nur während der Laufzeit der jeweiligen Lizenz genutzt werden darf. Läuft eine Lizenz z.B. bis Ende 2016, so dürfen ab Januar 2017 keine Veröffentlichungen aus 2016 und den vorangegangen Jahren des ausgelaufenen Lizenzzeitraums mehr zweitveröffentlicht werden. Bei einem Embargo von z.B. 12 Monaten wären somit die OA-Rechte für Veröffentlichungen im letzten Lizenzjahr streng genommen gar nicht mehr nutzbar. Die TIB wies uns darauf hin, dass diese Problematik in der Allianz-AG thematisiert werden soll und verweist uns bis dahin auf die Verlags-Policies, die in diesen beiden Fällen die Einstellung in ein Repositorium mit Einverständnis der Autoren ermöglichen.
Da wir die Handreichung zu OA-Rechten auf www.nationallizenzen.de bisher anders interpretiert hatten und uns bei der Einstellung von Zweitveröffentlichungen auf die Tabelle verlassen haben, stehen wir nun vor der Frage, wie wir künftig damit umgehen sollen. Gelten die Informationen der TIB auch für AL und NL anderer verhandlungsführender Bibliotheken? Offenbar gibt es hier noch rechtliche Graubereiche, die nicht eindeutig geklärt sind. Da uns die Thematik inzwischen eher undurchsichtig erscheint, überlegen wir, Zweitveröffentlichungen nur noch aufgrund der Verlags-Policies vorzunehmen und die OA-Rechte aus AL und NL nicht mehr zu nutzen.
Wir sind daran interessiert zu erfahren, wie andere Bibliotheken und Institutionen damit umgehen bzw. ob das Problem dort bekannt ist und wie es bewertet wird.
Freundliche Grüße Tobias Pohlmann -- Dr. Tobias Pohlmann Universitätsbibliothek Kassel - Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel Diagonale 10, 34127 Kassel Tel.: 0561/804-2529 www.uni-kassel.de/ub/