Sehr geehrter Herr Müller, On 25.10.2015 17:30, Dr. Frank J. Müller wrote: > Sehr geehrte Damen und Herren, > ich bin gerade dabei eine Online- und Buchpublikation zu konzipieren > und habe diesbezüglich ein paar Fragen, die mit den Rechtefragen > zusammenhängen. > Es handelt sich um eine Veröffentlichung im Bereich der > Integrationspädagogik, wo in kurzer Zeit 20 Professor/-innen in den > Ruhestand gegangen sind. Für Ihr Vorhaben, im Buch bzw. auf der Webseite bereits woanders veröffentlichte Artikel erneut zu veröffentlichen, sollten Sie für jeden Beitrag zwei Aspekte beachten; a) wie die jeweilige vertragliche Vereinbarung zwischen Autor/in und Verlag ausgesehen hat (wenn es überhaupt einen schriftlichen oder mündlichen Vertrag gegeben hat) und b) welche Regelungen das Urhebergesetz hergibt. Ich gehe davon aus, dass es jeweils um von den Autor/innen gewünschte Zweitveröffentlichungen geht und also geprüft werden muss, ob diese jeweils in der Lage sind, einer Zweitveröffentlichung zuzustimmen, Ihre Frage, bei wem die "Rechte von Zeitschriftenbeiträgen" liegen, kann deshalb auch nicht so einfach beantwortet werden - vielleicht sind die Rechte durch die Autor/innen an einen Verlag in einer Weise übertragen worden, die es notwendig macht, das Einverständnis des Verlags als Rechteinhaber einzuholen; vielleicht sind die Rechte nur implizit übertragen worden (§38 (1) und (2) UrhG) in einer Weise, die den Autor/innen jetzt eine Zweitveröffentlichung ermöglicht; vielleicht (eher unwahrscheinlich für den Kontext, den Sie nennen) sind die Rechte auch nur als "einfache Nutzungsrechte" an den Verlag übertragen worden, so dass die Autor/innen ohnehin noch über das Recht zur erneuten Veröffentlichung verfügen. Beiträge freizukaufen, finde ich auch nicht sehr sinnvoll; ich vermute, dass es auch nicht nötig sein wird (weil die Autor/innen die Rechte noch besitzen oder auf Nachfrage gratis vom Verlag erhalten). Wenn Sie mit Verlagen über Gewährung oder Rückübertragung von Rechten sprechen, sollten Sie jeweils auch über das Recht, die Beitrage dann unter einer CC-Lizenz zu veröffentlichen, sprechen. Auch bei Verlagen, die keine Kontaktadresse mehr haben, müsste sich ja aufklären lassen, was aus dem Verlag geworden ist - Erben, Schuldner, Rechtsnachfolger... die Rechte des Verlags sollten vermutlich nicht einfach verschwunden sein. Falls die Autor/innen dazu in der Lage sind (das hängt von der jeweiligen Situation des Beitrags ab, s.o.), eine freie Nutzungslizenz zu vergeben, würde ich Ihnen CC BY empfehlen, dies ist auch im Einklang mit den Empfehlungen von Wissenschaftsorganisationen und Förderern. Erst recht natürlich für Texte, die erstmals veröffentlicht werden (Ihr Buch bzw. dessen Kernbestandteile). Alle diese Aspekte sind nicht trivial, und vielleicht denken Sie noch über eine Alternative nach: Mir leuchtet nicht ein, warum Sie die Beiträge, gerade wenn viel Aufwand einfließt in die Klärung der Rechtslage, eventuelle Aufbereitungen der Dateien etc., dann "auf der Webseite" bereitstellen wollen - ein Ort, der nicht gut sichtbar ist, nicht ohne weiteres an eine Form der Langzeitarchivierung angeschlossen ist, nicht sehr viel Reputation außerhalb vielleicht des engen Umfelds mit sich bringt etc. Sie könnten alternativ überlegen, die Beiträge über ein fachlich passendes Repository zu veröffentlichen, z.B. pedocs oder SSOAR. Die Kolleg/innen bei Repositorien haben häufig mit der Klärung derartiger Zweitveröffentlichungsrechte zu tun und könnten Sie vermutlich gut unterstützen. Am Ende hätten Sie Zweitveröffentlichungen, die sichtbar, dauerhaft archiviert und über eine stabile Adresse referenzierbar sind - wohin dann auch ihre Webseite verlinken könnte. Mein erster Rat wäre also: Prüfen Sie, ob ein Repository fachlich in Frage kommt (und welches), und sprechen Sie dann mit den Kolleg/innen dort. Hinweise zu Zweitveröffentlichungsrechten finden Sie auch auf der Plattform open-access.net: https://open-access.net/informationen-zu-open-access/rechtsfragen/bereitstellen-von-dokumenten-in-repositorien/ https://open-access.net/informationen-zu-open-access/rechtsfragen/ Viel Erfolg und viele Grüße Marco Tullney