Lieber Gerald Langhanke, rein rechtlich handelt es sich offenbar um keinen BetreiberInnenwechsel, sondern um die SPEICHERUNG auf einem anderen Server? Soweit ich weiß, ist das urheberInnenzustimmungspflichtig -- nicht umsonst findet man zu diesem Fall die passende Absicherung in vielen deutschen Repository-Nutzungsbedingungen. Dass nun allerdings Verlage dies als Anlass nutzen werden, die Uni abzumahnen/zu verklagen, halte ich für sehr unwahrscheinlich, aber man kann nie wissen. Ich bin generell für OA und Risiko/die Schaffung von Präzedenzfällen. Die Unterstützung durch die Öffentlichkeit ist sicher! Beste Grüße Nora -- Nora Schmidt About http://orcid.org/0000-0002-7105-9515 Am 30.09.2015 um 15:51 schrieb Gutknecht Christian:
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