Jedenfalls ist es kein Open Access-Spezifikum. Mit "Hoppla, hier komm ich" bekommt man ein keiner wissenschaftlichen Zeitschrift eine Einreichung publiziert. Wenn der von Jürgen Fenn (mittelbar) zitierte Artikel http://www.academia.edu/30907454/Gebrauchsanleitung_f%C3%BCr_Wikipedia der Maßstab sein soll, dann liegt das Problem nicht in der fehlenden Zugehörigkeit des Autors zu einer akademischen Einrichtung, sondern in der fehlenden Wissenschaftlichkeit des Artikels begründet. Besten Gruß Bernhard Mittermaier -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Juergen Fenn [mailto:jfenn@gmx.net] Gesendet: Montag, 12. Juni 2017 23:16 An: ipoa-forum@lists.fu-berlin.de Betreff: Re: [IP-OA_Forum] Open Access nur für Uniangehörige? Am 12.06.17 um 22:47 Uhr schrieb Klaus Graf: > https://archivalia.hypotheses.org/65474 > > Was kann man dem Kritiker noch erwidern? In diesem Fall hat er Recht. Die Zeit des Privatgelehrten ist schon lange vorbei... * Rasehorn, Theo. 1986. Das Ende des privaten Rechtsgelehrten: Zum Wissenschaftsbetrieb in der Jurisprudenz. Zeitschrift für Rechtspolitik 19, Nr. 8: 191–194. http://www.jstor.org/stable/23421258 (zugegriffen: 12. Juni 2017). Nur Selfpublishing als Print on demand geht immer. Und Bloggen, natürlich. Wobei hypotheses.org ein Sonderfall ist, sowas gibts in den wenigsten Fächern. Ich kenne den Autor übrigens schon aus anderen Foren... und vor zwei Monaten erst wurde an anderer Stelle über ihn diskutiert: https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Kurier/Archiv/2017/04#Gebrauchsanleitung_zur_Wikipedia Grüße, Jürgen Fenn. _______________________________________________ ipoa-forum mailing list ipoa-forum@lists.fu-berlin.de https://lists.fu-berlin.de/listinfo/ipoa-forum Liste verlassen: https://lists.fu-berlin.de/listinfo/ipoa-forum#options
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