Lieber Uli, als Ergänzung noch der Hinweis, dass die Ad-hoc-AG Open-Access-Gold im Rahmen der Schwerpunktinitiative "Digitale Information" der Wissenschaftsorganisationen dieses Thema in ihrem Positionspapier aufgegriffen hat. Unter „2.4.4.2“ heißt es „Lizenzgeber muss der Publizierende sein.“ Siehe S. 26 in http://doi.org/zxz Beste Grüße Heinz -------------------------------------------------------------------------------- Heinz Pampel Helmholtz-Gemeinschaft Helmholtz Open Science Koordinationsbüro Helmholtz-Zentrum Potsdam Deutsches GeoForschungsZentrum GFZ Bibliothek des Wissenschaftsparks Albert Einstein Telegrafenberg, 14473 Potsdam Tel: + 49 (0) 331-288 1948 E-Mail: heinz.pampel@os.helmholtz.de Web: http://os.helmholtz.de -------------------------------------------------------------------------------- > Am 27.10.2017 um 12:16 schrieb Ulrich Herb <u.herb@sulb.uni-saarland.de>: > > Liebe Diskutanten, > > Ihnen allen besten Dank. Die Praxis ist dann doch so profan umständlich wie ich annahm... > > > Viele Grüße > > Ulrich Herb > > ----- Am 26. Okt 2017 um 20:16 schrieb Philipp Zumstein philipp.zumstein@bib.uni-mannheim.de: > > Lieber Herr Meier, > > eine der Forderungen bei Fair Open Access https://fairoa.org/ lautet: > Autoren von Zeitschriftenaufsätzen behalten das Urheberrecht. Vielleicht > geht dies zusammen mit den anderen Forderung in eine ähnliche Richtung > wie Sie dies beschrieben haben. > > Mit besten Grüßen, > Philipp Zumstein > > > Am 26.10.2017 um 17:29 schrieb Joachim.Meier@ptb.de: >> Lieber Herr Herb, >> >> nach meinen Erfahrungen mit Copyright Transfer Agreements und License Agreements >> ist der von Ihnen beschriebene Fall eher die Regel aus die Ausnahme. >> >> Ich sehe eine Strategie hinter dieser Praxis. >> Die Strategie dieser Verlage heißt: Nimm dem Urheber so viele Rechte ab, wie nur >> irgend möglich und gib ihm nur so wenig wie möglich einfache Nutzungsrechte zurück. >> Erst wenn es starken Widerstand dagegen gibt, gib dem Urheber eine weitere dünne >> Scheibe von der Verwertungsrechte-Salami. >> >> Dadurch dass die Inhalte der sogenannten Copyright Transfer Agreements (CTA) in >> den letzten Jahren mehr und mehr auch außerhalb der betroffenen Autorenschaft >> bekannt und diskutiert worden sind, >> haben einige Verlage mit den Jahren den geforderten Rechteumfang reduziert und >> dem Urheber etwas mehr überlassen. >> >> Das New Journal of Physics startete 1998 als reine Golden OA-Zs. Mit einem CTA, >> das den Urhebern alle möglichen Verwertungsrechte abgenommen hat und keine >> Auswahl einer offenen Lizenz angeboten hat. >> Seit einigen Jahren kommt mit der Umstellung auf CC-Lizenzmodell der Urheber >> wenigstens in den Genuss dieser CC-Lizenz. Mehr als die CC-Rechte erhält er >> nicht. Im CTA muss er immer noch alle Rechte an den Verlag (IOPP) abtreten >> (so jedenfalls im letzten mir vorgelegten CTA). >> >> Erfreut war ich letzte Woche, als ich ein License Agreement von Wiley vorgelegt >> bekam. Dort lässt sich der Verlag nur ein einfaches Nutzungsrecht vom Urheber >> abtreten, der Urheber behält seine Verwertungsrechte >> und kann für seine Veröffentlichung zwischen CC BY und CC BY-NC wählen, wobei >> die Höhe der APC für beide Lizenzmodell dieselbe ist. Ich nehme an, dass bisher >> nur wenige Verlage so fair mit ihren Autoren umgehen. >> Bei Wiley muss das aber nicht für alle Zeitschriften gelten, denn Verlage >> verwenden Zeitschriftenspezifisch z.T. unterschiedliche CTAs (gemäß oben >> skizzierter Salami-Taktik). >> >> Wir sollten bei dieser Diskussion auch Bedenken, dass bis zur >> Urheberrechtsreform 1965 zu 1966 für Beiträge in periodisch erscheinenden >> Sammlungen (u.a. Zeitschriften, Konferenzbände), >> das exklusive Verwertungsrecht ein Jahr nach dem Erscheinen wieder an den >> Urheber zurückgefallen ist und der Verlag nur noch ein einfaches >> Verwertungsrecht behalten hat. >> Mit dieser urheberrechtlichen Regelung konnte das Verlagswesen vor 1966 ganz gut >> gedeihen und hätte es auch danach gekonnt und heute ebenso. >> Aber als dann mit der UrhG-Reform von 1966 in § 38 "Beiträge zu Sammlungen" (1) >> der kleine Nebensatz "wenn nichts anderes vereinbart ist" hinzu kam (ohne >> öffentliche Diskussion!), >> begannen die "Autorenverträge" für Zeitschriftenartikel (CTA) wie Pilze zu >> sprießen. Ohne diesen Nebensatz gäbe es (zumindest nach deutschem Recht) keine >> Rechtsgrundlage für dauerhafte exklusive Rechteabtretung zu >> Zeitschriftenartikeln an Verlage. >> >> Autoren veröffentlichen in Zeitschriften verschiedener Verlage und werden >> deshalb mit unterschiedlichen CTAs konfrontiert, mit denen sie sich am liebsten >> nicht auseinander setzen möchten >> (und sich deshalb z.B. von der lokalen Bibliothek beraten lassen). >> Ich denke, wenn sich die Wissenschaftsgemeinschaft (incl. Fachgesellschaften) >> weltweit solidarisieren würden, wäre ein Set von wenigen (evtl. >> disziplinspezifischen) für rechtliche Laien verständliche CTAs bzw. License >> Agreements durchsetzbar. >> Es wären dann die Gemeinschaft der Urheber, die bestimmen, welche Rechte sie >> behalten, welche Sie dem Verlag abtreten und welche Lizenzen Sie für die >> Öffentlichkeit anbieten. >> Verlage, die nicht darauf eingehen, müssten fürchten keine Manuskripte mehr zu >> erhalten. >> Verlage wären nicht mehr Eigentümer von Inhalten und exklusiven >> Verwertungsrechten, sondern würden auf die Rolle als Dienstleister zurückgedrängt. >> >> (Ob wir das noch erleben ;-)) >> >> Besten Gruß >> Joachim Meier >> ____________________________________________________ >> Dr.-Ing. Joachim E. Meier >> Referatsleiter Q.11, Wissenschaftliche Bibliotheken >> Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) (http://www.ptb.de <http://www.ptb.de/>) >> PF 3345 Tel. +49-531-592-8131 >> 38023 Braunschweig Fax. +49-531-592-8137 >> GERMANY E-mail: Joachim.Meier@ptb.de >> ____________________________________________________ >> >> >> >> Von: Ulrich Herb <u.herb@sulb.uni-saarland.de> >> An: Expertenforum für die Informationsplattform Open Access >> (http://open-access.net/) <ipoa-forum@lists.fu-berlin.de> >> Datum: 26.10.2017 16:35 >> Betreff: [IP-OA_Forum] Verlagsveträge: Copyright Transfer + CC-Lizenz >> -------------------------------------------------------------------------------- >> >> >> >> Liebe Liste, >> >> >> auf die Gefahr hin, mir eine Blöße zu geben: Ich las kürzlich einen >> Publikationsvertrag, in dem der Autor dem Verlag die exklusiven Rechte abtreten >> sollten und der Artikel vom Verlag unter CC BY gestellt werden sollte. Auf den >> ersten Blick wirkt diese, mir als gängig bekannte Praxis nur umständlich und ich >> frage mich, ob dahinter eine Absicht des Verlages steckt, die mir nicht auffällt. >> >> Ich selbst bin mit einem ähnlichen Arrangement mal schlecht gefahren, denn der >> Verlag publizierten meinen (Buch)Beitrag zwar CC BY, stellte ihn aber auf einer >> Plattform auch zum Verkauf. Zum Glück war ich nicht alleine Leidtragender, >> sondern auch andere Personen, die sich mit OA auskennen. Der aktuelle Fall >> unterscheidet sich von dem vergangenen dadurch, dass nun explizit garantiert >> wird, dass der Artikel vom Verlag immer unter CC BY angeboten wird. >> >> Vielleicht bin ja paranoid, aber was bezweckt der Verlag mit diesem Copyright >> Transfer zur CC-Lizenzierung? Sebastian Nordhoff mutmaßte Verlage, hätten keine >> Ahnung von Lizenzierung, >> https://twitter.com/twig2noise/status/922941480125202433- was ich auch für >> möglich halte. Aber vielleicht gibt es ja doch eine Strategie hinter dieser >> Praxis, die ich nicht sehe. >> >> >> Viele Grüße >> >> Ulrich herb >> >> -- >> Dr. Ulrich Herb >> Saarlaendische Universitaets- und Landesbibliothek >> Referent für elektronisches Publizieren und Open Access, Drittmittel-Projekte >> http://www.sulb.uni-saarland.de/de/service/publikationsangebote/ >> Brief: Postfach 15 11 41, >> D-66041 Saarbruecken >> Paket: Universitaet des Saarlandes, Gebaeude B1 1, Zi. 7.07., >> D-66123 Saarbruecken >> Telefon: +49-681-302-2798 Fax: +49-681-302-792798 >> >> _______________________________________________ >> ipoa-forum mailing list >> ipoa-forum@lists.fu-berlin.de >> https://lists.fu-berlin.de/listinfo/ipoa-forum >> >> Liste verlassen: https://lists.fu-berlin.de/listinfo/ipoa-forum#options >> >> >> >> >> _______________________________________________ >> ipoa-forum mailing list >> ipoa-forum@lists.fu-berlin.de >> https://lists.fu-berlin.de/listinfo/ipoa-forum >> >> Liste verlassen: https://lists.fu-berlin.de/listinfo/ipoa-forum#options >> > > > -- > Dr. Philipp Zumstein > Universitätsbibliothek Mannheim > Fachreferat Mathematik und Informatik; Abteilung Digitale > Bibliotheksdienste; Open-Access-Beauftragter > Schloss Schneckenhof West / 68131 Mannheim > Tel. 0621/181-3006 > > _______________________________________________ > ipoa-forum mailing list > ipoa-forum@lists.fu-berlin.de > https://lists.fu-berlin.de/listinfo/ipoa-forum > > Liste verlassen: https://lists.fu-berlin.de/listinfo/ipoa-forum#options > -- > Dr. Ulrich Herb > Saarlaendische Universitaets- und Landesbibliothek > Referent für elektronisches Publizieren und Open Access, Drittmittel-Projekte > http://www.sulb.uni-saarland.de/de/service/publikationsangebote/ > Brief: Postfach 15 11 41, > D-66041 Saarbruecken > Paket: Universitaet des Saarlandes, Gebaeude B1 1, Zi. 7.07., > D-66123 Saarbruecken > Telefon: +49-681-302-2798 Fax: +49-681-302-792798 > > _______________________________________________ > ipoa-forum mailing list > ipoa-forum@lists.fu-berlin.de > https://lists.fu-berlin.de/listinfo/ipoa-forum > > Liste verlassen: https://lists.fu-berlin.de/listinfo/ipoa-forum#options