Re: [IP-OA_Forum] Verlagsveträge: Copyright Transfer + CC-Lizenz
Lieber Uli,
als Ergänzung noch der Hinweis, dass die Ad-hoc-AG Open-Access-Gold im Rahmen der Schwerpunktinitiative "Digitale Information" der Wissenschaftsorganisationen dieses Thema in ihrem Positionspapier aufgegriffen hat.
Unter „2.4.4.2“ heißt es „Lizenzgeber muss der Publizierende sein.“
Siehe S. 26 in http://doi.org/zxz
Beste Grüße
Heinz
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Heinz Pampel
Helmholtz-Gemeinschaft
Helmholtz Open Science Koordinationsbüro
Helmholtz-Zentrum Potsdam
Deutsches GeoForschungsZentrum GFZ
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Telegrafenberg, 14473 Potsdam
Tel: + 49 (0) 331-288 1948
E-Mail: heinz.pampel@os.helmholtz.de
Web: http://os.helmholtz.de
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> Am 27.10.2017 um 12:16 schrieb Ulrich Herb <u.herb@sulb.uni-saarland.de>:
>
> Liebe Diskutanten,
>
> Ihnen allen besten Dank. Die Praxis ist dann doch so profan umständlich wie ich annahm...
>
>
> Viele Grüße
>
> Ulrich Herb
>
> ----- Am 26. Okt 2017 um 20:16 schrieb Philipp Zumstein philipp.zumstein@bib.uni-mannheim.de:
>
> Lieber Herr Meier,
>
> eine der Forderungen bei Fair Open Access https://fairoa.org/ lautet:
> Autoren von Zeitschriftenaufsätzen behalten das Urheberrecht. Vielleicht
> geht dies zusammen mit den anderen Forderung in eine ähnliche Richtung
> wie Sie dies beschrieben haben.
>
> Mit besten Grüßen,
> Philipp Zumstein
>
>
> Am 26.10.2017 um 17:29 schrieb Joachim.Meier@ptb.de:
>> Lieber Herr Herb,
>>
>> nach meinen Erfahrungen mit Copyright Transfer Agreements und License Agreements
>> ist der von Ihnen beschriebene Fall eher die Regel aus die Ausnahme.
>>
>> Ich sehe eine Strategie hinter dieser Praxis.
>> Die Strategie dieser Verlage heißt: Nimm dem Urheber so viele Rechte ab, wie nur
>> irgend möglich und gib ihm nur so wenig wie möglich einfache Nutzungsrechte zurück.
>> Erst wenn es starken Widerstand dagegen gibt, gib dem Urheber eine weitere dünne
>> Scheibe von der Verwertungsrechte-Salami.
>>
>> Dadurch dass die Inhalte der sogenannten Copyright Transfer Agreements (CTA) in
>> den letzten Jahren mehr und mehr auch außerhalb der betroffenen Autorenschaft
>> bekannt und diskutiert worden sind,
>> haben einige Verlage mit den Jahren den geforderten Rechteumfang reduziert und
>> dem Urheber etwas mehr überlassen.
>>
>> Das New Journal of Physics startete 1998 als reine Golden OA-Zs. Mit einem CTA,
>> das den Urhebern alle möglichen Verwertungsrechte abgenommen hat und keine
>> Auswahl einer offenen Lizenz angeboten hat.
>> Seit einigen Jahren kommt mit der Umstellung auf CC-Lizenzmodell der Urheber
>> wenigstens in den Genuss dieser CC-Lizenz. Mehr als die CC-Rechte erhält er
>> nicht. Im CTA muss er immer noch alle Rechte an den Verlag (IOPP) abtreten
>> (so jedenfalls im letzten mir vorgelegten CTA).
>>
>> Erfreut war ich letzte Woche, als ich ein License Agreement von Wiley vorgelegt
>> bekam. Dort lässt sich der Verlag nur ein einfaches Nutzungsrecht vom Urheber
>> abtreten, der Urheber behält seine Verwertungsrechte
>> und kann für seine Veröffentlichung zwischen CC BY und CC BY-NC wählen, wobei
>> die Höhe der APC für beide Lizenzmodell dieselbe ist. Ich nehme an, dass bisher
>> nur wenige Verlage so fair mit ihren Autoren umgehen.
>> Bei Wiley muss das aber nicht für alle Zeitschriften gelten, denn Verlage
>> verwenden Zeitschriftenspezifisch z.T. unterschiedliche CTAs (gemäß oben
>> skizzierter Salami-Taktik).
>>
>> Wir sollten bei dieser Diskussion auch Bedenken, dass bis zur
>> Urheberrechtsreform 1965 zu 1966 für Beiträge in periodisch erscheinenden
>> Sammlungen (u.a. Zeitschriften, Konferenzbände),
>> das exklusive Verwertungsrecht ein Jahr nach dem Erscheinen wieder an den
>> Urheber zurückgefallen ist und der Verlag nur noch ein einfaches
>> Verwertungsrecht behalten hat.
>> Mit dieser urheberrechtlichen Regelung konnte das Verlagswesen vor 1966 ganz gut
>> gedeihen und hätte es auch danach gekonnt und heute ebenso.
>> Aber als dann mit der UrhG-Reform von 1966 in § 38 "Beiträge zu Sammlungen" (1)
>> der kleine Nebensatz "wenn nichts anderes vereinbart ist" hinzu kam (ohne
>> öffentliche Diskussion!),
>> begannen die "Autorenverträge" für Zeitschriftenartikel (CTA) wie Pilze zu
>> sprießen. Ohne diesen Nebensatz gäbe es (zumindest nach deutschem Recht) keine
>> Rechtsgrundlage für dauerhafte exklusive Rechteabtretung zu
>> Zeitschriftenartikeln an Verlage.
>>
>> Autoren veröffentlichen in Zeitschriften verschiedener Verlage und werden
>> deshalb mit unterschiedlichen CTAs konfrontiert, mit denen sie sich am liebsten
>> nicht auseinander setzen möchten
>> (und sich deshalb z.B. von der lokalen Bibliothek beraten lassen).
>> Ich denke, wenn sich die Wissenschaftsgemeinschaft (incl. Fachgesellschaften)
>> weltweit solidarisieren würden, wäre ein Set von wenigen (evtl.
>> disziplinspezifischen) für rechtliche Laien verständliche CTAs bzw. License
>> Agreements durchsetzbar.
>> Es wären dann die Gemeinschaft der Urheber, die bestimmen, welche Rechte sie
>> behalten, welche Sie dem Verlag abtreten und welche Lizenzen Sie für die
>> Öffentlichkeit anbieten.
>> Verlage, die nicht darauf eingehen, müssten fürchten keine Manuskripte mehr zu
>> erhalten.
>> Verlage wären nicht mehr Eigentümer von Inhalten und exklusiven
>> Verwertungsrechten, sondern würden auf die Rolle als Dienstleister zurückgedrängt.
>>
>> (Ob wir das noch erleben ;-))
>>
>> Besten Gruß
>> Joachim Meier
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>> Dr.-Ing. Joachim E. Meier
>> Referatsleiter Q.11, Wissenschaftliche Bibliotheken
>> Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) (http://www.ptb.de <http://www.ptb.de/>)
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>> 38023 Braunschweig Fax. +49-531-592-8137
>> GERMANY E-mail: Joachim.Meier@ptb.de
>> ____________________________________________________
>>
>>
>>
>> Von: Ulrich Herb <u.herb@sulb.uni-saarland.de>
>> An: Expertenforum für die Informationsplattform Open Access
>> (http://open-access.net/) <ipoa-forum@lists.fu-berlin.de>
>> Datum: 26.10.2017 16:35
>> Betreff: [IP-OA_Forum] Verlagsveträge: Copyright Transfer + CC-Lizenz
>> --------------------------------------------------------------------------------
>>
>>
>>
>> Liebe Liste,
>>
>>
>> auf die Gefahr hin, mir eine Blöße zu geben: Ich las kürzlich einen
>> Publikationsvertrag, in dem der Autor dem Verlag die exklusiven Rechte abtreten
>> sollten und der Artikel vom Verlag unter CC BY gestellt werden sollte. Auf den
>> ersten Blick wirkt diese, mir als gängig bekannte Praxis nur umständlich und ich
>> frage mich, ob dahinter eine Absicht des Verlages steckt, die mir nicht auffällt.
>>
>> Ich selbst bin mit einem ähnlichen Arrangement mal schlecht gefahren, denn der
>> Verlag publizierten meinen (Buch)Beitrag zwar CC BY, stellte ihn aber auf einer
>> Plattform auch zum Verkauf. Zum Glück war ich nicht alleine Leidtragender,
>> sondern auch andere Personen, die sich mit OA auskennen. Der aktuelle Fall
>> unterscheidet sich von dem vergangenen dadurch, dass nun explizit garantiert
>> wird, dass der Artikel vom Verlag immer unter CC BY angeboten wird.
>>
>> Vielleicht bin ja paranoid, aber was bezweckt der Verlag mit diesem Copyright
>> Transfer zur CC-Lizenzierung? Sebastian Nordhoff mutmaßte Verlage, hätten keine
>> Ahnung von Lizenzierung,
>> https://twitter.com/twig2noise/status/922941480125202433- was ich auch für
>> möglich halte. Aber vielleicht gibt es ja doch eine Strategie hinter dieser
>> Praxis, die ich nicht sehe.
>>
>>
>> Viele Grüße
>>
>> Ulrich herb
>>
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