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Re: [IP-OA_Forum] CC-Lizenzen gelten nicht für zitierte Inhalte anderer Urheber. Wie damit umgehen ?

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  • From: Michael Weller <m.weller@ebusiness-kompetenzzentrum.de>
  • To: Expertenforum für die Informationsplattform Open Access (http://open-access.net/) <ipoa-forum@lists.fu-berlin.de>
  • Date: Fri, 15 Feb 2019 11:29:46 +0000
  • Authentication-results: spf=none (sender IP is ) smtp.mailfrom=m.weller@ebusiness-kompetenzzentrum.de;
  • Subject: Re: [IP-OA_Forum] CC-Lizenzen gelten nicht für zitierte Inhalte anderer Urheber. Wie damit umgehen ?

Liebe Gemeinde,

 

aus meiner Sicht ist die Formulierung: „Die Inhalte dieser Handreichung werden…“ ungünstig gewählt. Zutreffend müsste es heißen: „Diese Handreichung wird…“. Schutzgegenstand ist die Handreichung als solche. Bei Sammelwerken muss man differenzieren zwischen den einzelnen darin enthaltenen, selbstständig schutzfähigen Elementen und der Zusammenstellung als eigenständigem Ausdruck schöpferischer Leistung in Gestalt von Auswahl und Anordnung. Auch hier wäre die gewählte Formulierung m.E. zu vermeiden und stattdessen ein differenzierender Lizenzhinweis anzubringen.

 

Dadurch ist aus meiner Sicht bereits begrifflich ausreichend offenbar, dass Schutzgegenstand nicht isoliert eine als Zitat in Bezug genommene Text-, Bild-, Film- oder Musikstelle o.ä. sein kann, sondern nur das gesamte, dieses Zitat in seiner ganzen Gestalt – also einschließlich der zwingend erforderlichen gedanklichen Brücke zum eigenen schöpferischen Schaffen und den erforderlichen Quellenangaben – enthaltende Werk, das der Lizenzgeber zur Verfügung stellt.

 

Für Werke, die mittels divers lizenzierten Inhalten, sei es aufgrund gesetzlicher Lizenzen in den urheberrechtlichen Schranken, sei es aufgrund der Erlaubnis eines Rechteinhabers für den Einzelfall o.a., gestaltet sind, kann man zielführender einleiten mit: „Soweit nicht anders gekennzeichnet dürfen Sie die einzelnen Inhalte dieser Handreichung unter den Bedingungen der …“ Damit wären sogar Zitate erfasst, vorausgesetzt, die Quellenangabe passt, denn diese stellt ja eine solche „andere Kennzeichnung“ dar.

 

Herzliche Grüße

 

Michael Weller

Rechtsanwalt

Senior Berater IT-Compliance

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eBusiness-KompetenzZentrum gUG (haftungsbeschränkt)

Europaallee 10 | 67657  Kaiserslautern

Tel.:    +49 631 205601-801

Mobil: +49 175 1175313

E-Mail: m.weller@ebusiness-kompetenzzentrum.de

Web: www.ebusiness-kompetenzzentrum.de

 

Sitz: 67657 Kaiserslautern, Europaallee 10 – Amtsgericht Kaiserslautern

HRB 31879 – Geschäftsführer Michael Heil – Umsatzsteuer-ID: DE300684129

 

Autorisiertes Beratungsunternehmen im Förderprogramm go-digital (www.bmwi-go-digital.de)

mitwirkend im bim cluster

 

 

 

 

 

Von: Talke, Armin <Armin.Talke@sbb.spk-berlin.de>
Gesendet: Freitag, 15. Februar 2019 11:49
An: Expertenforum für die Informationsplattform Open Access (http://open-access.net/) <ipoa-forum@lists.fu-berlin.de>; dini-ag-kim-oer@lists.dnb.de
Betreff: [IP-OA_Forum] CC-Lizenzen gelten nicht für zitierte Inhalte anderer Urheber. Wie damit umgehen ?

 

Liebe Collegae,

 

ich bin noch nicht lange auf dieser Liste, daher weiß ich nicht, ob das schon einmal Thema war:

 

Zitierte Inhalte sind nämlich nicht Teil einer CC-Lizenz (und können das auch nicht sein). Siehe auch hier:

https://wiki.creativecommons.org/wiki/Considerations_for_licensors_and_licensees#Considerations_for_licensors

„Indicate rights not covered by the license.

Prominently mark or indicate in a notice any rights held by third parties, such as publicity or trademark rights. This includes any content you used under exceptions or limitations to copyright, and any third party content used under another license (even if it is the same CC license as you applied).”

 

Daher sollte man  m.E. prominent einen Hinweis anbringen:

„Die Inhalte dieser Handreichung werden unter der Lizenz CC by 3.0 Deutschland (https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de) bereitgestellt. Dies gilt nicht für zitierte Inhalte anderer Autoren.“

 

Wurde das in OA-Kontexten schon diskutiert ? Könnte man vielleicht bei der Lizenzierung für Repositories per default mit einbauen ?

 

 

viele Grüße

 

Armin Talke

 

 ________________________________________

Armin Talke, LL.M.

Fachreferent für Politikwissenschaft / Referent für Rechtsfragen der Benutzung

Wissenschaftlicher Dienst

Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz

Potsdamer Straße 33
10785 Berlin

Tel.:         +49 30 266-4332 20
Fax:         +49 30 266-333501
armin.talke@sbb.spk-berlin.de
www.staatsbibliothek-berlin.de

 

 

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    • [IP-OA_Forum] CC-Lizenzen gelten nicht für zitierte Inhalte anderer Urheber. Wie damit umgehen ?
      • From: "Talke, Armin" <Armin.Talke@sbb.spk-berlin.de>
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