Subject: [IP-OA_Forum] Hinweis auf Bekanntmachung - Förderung einer Kompetenz- und Vernetzungsplattform im Bereich Open Access
Zur Info.
Gruß
Joachim Meier
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Dr.-Ing. Joachim E. Meier
Referatsleiter Q.11, Wissenschaftliche Bibliotheken
Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) (http://www.ptb.de)
PF 3345 Tel. +49-531-592-8110
38023 Braunschweig Fax. +49-531-592-8137
GERMANY E-mail:
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Von: "BMBF Newsletter" <newsletter-automat@bmbf-newsletter.de>
Datum: 06.06.2019 07:43
Betreff: Bekanntmachung - Förderung einer Kompetenz- und Vernetzungsplattform
im Bereich Open Access
Förderbekanntmachungs-Abonnement
des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung
05.06.2019
- 19.07.2019 Bekanntmachung
Richtlinie
zur Förderung einer Kompetenz- und Vernetzungsplattform im Bereich Open
Access Vom 20. Mai 2019 1 Förderziel,
Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Förderziel
und Zuwendungszweck Das Publikationsmodell
des Open Access zu wissenschaftlichen Publikationen stellt für Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftler, wissenschaftliche Organisationen, Einrichtungen und
Bibliotheken eine tiefgreifende Veränderung dar. Diese Veränderungen zeigen
sich auf allen Ebenen des Wissenschaftssystems. Für Autorinnen und Autoren
ändert sich der Weg vom Text hin zur Veröffentlichung. Für Bibliotheken
verschieben sich organisatorische Prozesse, Zahlungsströme und nicht zuletzt
die eigene Rolle im System der wissenschaftlichen Literaturversorgung.
Hochschulen sowie Forschungsorganisationen und -einrichtungen sehen sich
mit neuen Publikationsformen konfrontiert. Auch die Rolle, die Verlage
traditionell im Wissenschaftsbetrieb gespielt haben, wandelt sich grundlegend.
Durch diesen Wandel lösen sich bekannte Strukturen auf und neue entstehen.
Dies führt bei einzelnen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Institutionen
und Organisationen sowie Entscheidern zu Unsicherheiten. Mit seiner Open-Access-Strategie
hat sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zum Ziel
gesetzt, diesen tiefgreifenden Wandel positiv zu begleiten und die Transformation
zu Open Access zu unterstützen. Open Access ist eine Idee, die aus der
Wissenschaft kommt, und von dieser mit hohem Interesse und vielen Initiativen
vorangetrieben wird. Doch obwohl die Mehrheit der deutschen und europäischen
Wissenschaftler Open Access begrüßt, gelingt die Umsetzung in der Praxis
noch nicht immer. Insbesondere gibt es noch immer eine Diskrepanz zwischen
dem Wunsch nach mehr Open Access auf der einen und der Veröffentlichungspraxis
der Wissenschaft auf der anderen Seite. Die Wissenschaft verfolgt
die Stärkung des Open-Access-Ansatzes bereits seit längerem mit großem
Engagement. Es gibt eine Reihe von Ansätzen zu Open Access, die versuchen,
die neuen Möglichkeiten abzubilden. Oftmals agieren diese aber lokal und
voneinander isoliert. Zudem fehlt es vielfach an verlässlichen Informationsquellen
und Ansprechpartnern zu Open Access, um Unsicherheiten, die Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftler von einer Open-Access-Publikation derzeit noch abhalten,
abzubauen, beziehungsweise gar nicht erst entstehen zu lassen. Damit die
deutsche Wissenschaft zukünftig effizienter und nachhaltiger Open Access
implementieren kann, bedarf es einer strukturellen Fördermaßnahme. Mit der Förderrichtlinie
zur Kompetenz- und Vernetzungsplattform im Bereich Open Access bezweckt
das BMBF:
eine gebündelte Bereitstellung
und Vermittlung von Informationen zu Open Access;
Fortbildungsangebote
für standort- und disziplinübergreifende Zielgruppen;
eine verbesserte Vernetzung
und Zusammenarbeit der beteiligten Akteure aus der Wissenschaft.
Mit
dem zu fördernden Vorhaben soll die Informationslage bei allen Akteuren
im deutschen Wissenschaftssystem nachhaltig verbessert werden, Rahmenbedingungen
und Voraussetzungen einer Open-Access-Publikation sollen für Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftler klarer sein. 1.2 Rechtsgrundlagen Der Bund gewährt die
Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung
(BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie der „Richtlinien
für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder – der „Richtlinien
für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf
Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde
aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 2 Gegenstand
der Förderung Gegenstand der Förderung
ist der wissenschaftsgetriebene Aufbau einer Kompetenz- und Vernetzungsplattform,
die die Potenziale von Open Access sichtbar macht und Open Access stärker
in die Anwendung bringt. Das Projekt soll verschiedene
Kenntnisniveaus adressieren und die Unterschiede zwischen den Einrichtungen
und Disziplinen berücksichtigen. Insbesondere sollen die Maßnahmen auch
einen Einstieg in das Thema für die bieten, die noch keinen Kontakt mit
dem Thema Open Access hatten. Besonderes Augenmerk soll auf Wissenschaftsbereiche
gelegt werden, in denen Open Access derzeit noch weniger etabliert ist,
z. B. Open-Access-Bücher. Die Kompetenz- und
Vernetzungsplattform soll die vorhandene Expertise in der Wissenschaft
bündeln und in die Breite der Wissenschaftslandschaft tragen. Daher ist
ausdrücklich erwünscht, dass dieses Vorhaben durch einen Verbund aus mehreren
Partnern durchgeführt wird. Die Kompetenz- und
Vernetzungsplattform soll in ihren Aktivitäten die im Folgenden dargestellten
Aufgaben prioritär berücksichtigen. Die Entwicklung weiterer Aufgaben ist
im Rahmen des Antragverfahrens möglich. Kompetenzaufbau und
-vermittlung Die Zuwendungsempfänger
sollen disziplinübergreifend, zentral und zuverlässig Informationen zum
Thema Open Access zur Verfügung stellen und der Wissenschaft vermitteln.
Durch Informationen zu beispielsweise Open-Access-Strategien, Open-Access-Policies,
wissenschaftlichen Publikationsorten und alternativen wissenschaftlichen
Publikationswegen soll zur breiten Sichtbarmachung und nachhaltigen Etablierung
von Open Access in der deutschen Wissenschaft beigetragen werden. Zur Vermeidung von
Doppelungen kann auch auf bereits vorhandenes Material zurückgegriffen
werden. Der Kompetenzaufbau
und die Qualifizierung von Akteuren der Wissenschaft, z. B. Open-Access-Beauftragte,
durch Fort- und Weiterbildungsangebote wie beispielsweise Workshops und
anderen (digitalen) Formaten trägt nicht nur zum besseren Verständnis,
sondern auch zu Umsetzungsmöglichkeiten in den eigenen Einrichtungen bei.
Daher fördert das BMBF auch Maßnahmen zu Kompetenzaufbau und -vermittlung
hinsichtlich praktischer, organisatorischer und allgemeiner rechtlicher
Fragestellungen des Open Access, wie urheberrechtlicher Rechtseinräumung
und Lizenzgestaltung. Aktivierung und Vernetzung Die Förderung der Kompetenz-
und Vernetzungsplattform soll Akteure und vorhandene Initiativen aktivieren
und überregional vernetzen sowie den Austausch innerhalb der Wissenschaft
zu Open Access nachhaltig verbessern. Strukturen sollen nicht gedoppelt
werden, vielmehr sollen unter Nutzung der bestehenden Expertise Lücken
geschlossen, Synergieeffekte genutzt und disziplin- sowie institutionsübergreifend
Mehrwerte geschaffen werden. 3 Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind
staatliche und nichtstaatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen. Zum Zeitpunkt
der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung,
die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt. Forschungseinrichtungen,
die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer
institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung
für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten
bewilligt werden. Die Förderung von wirtschaftlicher
Tätigkeit ist ausgeschlossen. Übt ein und dieselbe Einrichtung sowohl wirtschaftliche
als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeit aus, ist sie antragsberechtigt,
wenn die nichtwirtschaftlichen und die wirtschaftlichen Tätigkeiten und
ihre Kosten, Finanzierung und Erlöse klar voneinander getrennt werden können,
sodass keine Gefahr der Quersubventionierung der wirtschaftlichen Tätigkeit
besteht. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können als Unterauftragnehmer
von den Antragstellenden in die beantragten Vorhaben einbezogen werden. 4 Besondere
Zuwendungsvoraussetzungen Die Antragsteller müssen
durch einschlägige Vorerfahrungen und Expertise im Bereich Open Access
sowie eine nachgewiesene ausgezeichnete Vernetzung innerhalb der Open-Access-Gemeinschaft
ausgewiesen sein. Die Maßnahmen sollen
auch nach Ende der Förderung durch das BMBF weiterhin Wirkung entfalten
und einen Mehrwert für die deutsche Wissenschaft generieren. Daher müssen
die geplante Verwertung der Ergebnisse sowie die Strategien zur Nachhaltigkeit
bereits in der Konzeption des beantragten Vorhabens adressiert und auf
struktureller und prozessualer Ebene beschrieben werden. Das BMBF bietet als
Veröffentlichungsplattform für durch das Vorhaben erarbeitete Informationen
die eigene Webseite www.bildung-forschung.digital
an. Um die Breitenwirksamkeit
der geförderten Maßnahmen zu unterstützen, wird die Bereitschaft zur kontinuierlichen
Kooperation mit bestehenden und entstehenden Einrichtungen, Institutionen
und Initiativen (z. B. über die Weitergabe relevanter Informationen und
Erfahrungen zu den durchgeführten Maßnahmen, die Beteiligung an Maßnahmen
zur Erhöhung der Reichweite der Informationen etc.) sowie auch dem BMBF,
seinem Projektträger und gegebenenfalls den weiteren Bundes- und Landesressorts
vorausgesetzt. Die Partner eines Verbundprojekts
regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Verbundpartner, die Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer
83) der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sind, stellen
sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen
an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 der Mitteilung
der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung
von Forschung, Entwicklung und Innovation (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) zu
beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine
grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien
nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110)*. 5 Art und
Umfang, Höhe der Zuwendung Die Zuwendungen werden
im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Es soll ein Verbundvorhaben über eine Projektlaufzeit von bis zu 36 Monaten
im Wege einer Vollfinanzierung gefördert werden. Hierfür stehen insgesamt
(verteilt über alle Teilvorhaben) Mittel in Höhe von bis zu 800 000 Euro
p. a. zur Verfügung. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im
Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten
Vorhabens. Der geplante Start der Förderung ist der 1. Januar 2020. Zuwendungsfähig ist
der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Personal-, Sach- und Reisemittel
sowie in begründeten Ausnahmefällen projektbezogenen Investitionen, die
nicht der Grundausstattung des oder der Antragsteller(s) zuzurechnen sind.
Weiterhin sind Ausgaben/Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
(auch digitale Formate) mit relevanten Akteuren, sowie für Organisation
und Durchführung von Workshops und gegebenenfalls andere Aktivitäten, die
im Arbeitsprogramm begründet sind, zuwendungsfähig. Bemessungsgrundlage
für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen
und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen
Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben
(bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG
– die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung
der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden
können. 6 Sonstige
Zuwendungsbestimmungen Bestandteil eines Zuwendungsbescheids
auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen
auf Kostenbasis des BMBF an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017). Bestandteil eines Zuwendungsbescheids
auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen
auf Ausgabenbasis des BMBF zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen
Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren
im Geschäftsbereich des BMBF“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern
die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden. Zur Durchführung von
Erfolgskontrollen im Sinne von VV Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger
verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder
den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen.
Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung
und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt
und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen
oder Organisationen nicht möglich ist. Wenn der Zuwendungsempfänger
seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag
in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so
erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff
(Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen,
dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen
elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst
nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen
Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen
Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich
gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung
soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt
ausdrücklich die Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben
resultierenden wissenschaftlichen Monographien. 7 Verfahren 7.1 Einschaltung
eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung
des elektronischen Antragssystems Mit der Abwicklung
der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt: VDI/VDE Innovation
+ Technik GmbH
– Projektträger Digitaler Wandel in Bildung, Wissenschaft und Forschung
–
Steinplatz 1
10623 Berlin Zentrale Ansprechperson,
insbesondere für Interessenten, die eine Projektskizze einreichen wollen,
ist: Frau Nicola Rosenbusch
Telefon: 0 30/31 00 78-3 05
E-Mail: bildung-forschung-digital@vdivde-it.de Soweit sich hierzu
Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer, geeigneter
Weise bekannt gegeben. Vordrucke für Förderanträge,
Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der
Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf
abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert
werden. Zur Erstellung von
Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem
„easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline). 7.2 Zweistufiges
Antragsverfahren Das Antragsverfahren
ist zweistufig angelegt. 7.2.1 Vorlage
von Projektskizzen In der ersten Verfahrensstufe
sind dem beauftragten Projektträger bis spätestens 19. Juli 2019 zunächst
Projektskizzen mit dem Stichwort „Kompetenz- und Vernetzungsplattform
im Bereich Open Access“ in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.
Bei Verbundprojekten ist eine gemeinsame Projektskizze in Abstimmung mit
und durch den Verbundkoordinator vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt
nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen
Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt
werden. 7.2.2 Inhalt
und Umfang der einzureichenden Skizzen Der maximale Seitenumfang
der Projektskizzen (Schriftgrad 12, Times New Roman, einfacher Zeilenabstand,
2,5 cm Rand), in denen die Projektidee ausreichend darzustellen ist, beträgt
20 DIN-A4-Seiten. Ausgenommen von den 20 Seiten sind das einzureichende
Deckblatt und die beizufügende Abschätzung der Ausgaben bzw. Kosten sowie
gegebenenfalls Interessensbekundungen von adressierten Organisationen/Institutionen/Einrichtungen. In den einzureichenden
Skizzen sind mindestens die im Folgenden genannten Punkte darzulegen. Es
steht den Bewerbern frei, im Rahmen des für die Beschreibung des Konzepts
vorgesehenen Seitenumfangs (maximal 20 Seiten) weitere Punkte anzufügen,
die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung der Projektskizze von Bedeutung
sind.
A.
Deckblatt
(eine Seite)
Name und Kurztitel
(Akronym) des Vorhabens;
Ansprechpartnerin/Ansprechpartner
und Kontaktdaten;
geplante Laufzeit.
B.
Darstellung
des Vorhabens (max. 20 Seiten)
Konzept zur Umsetzung
der Kompetenz- und Vernetzungsplattform und der von ihr zu leistenden Aufgaben
im Hinblick auf das Förderziel, den Zuwendungszweck (Nummer 1.1) sowie
den Gegenstand der Förderung (Nummer 2);
Darstellung der angenommenen
Bedarfe der genannten Zielgruppen und Hinweise, wie die mit den geplanten
Maßnahmen adressiert werden sollen;
Darlegung der für den
Aufgabenbereich relevanten Vorleistungen und Vorerfahrungen; es ist dabei
zu erläutern, wie gegebenenfalls bereits geleistete Aktivitäten im Sinne
der Zielstellung gebündelt und unter Einbezug anderer Akteure weiterentwickelt
und ausgeweitet werden sollen. Es sei an dieser Stelle ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass bereits Geleistetes nicht Bestandteil einer Förderung
durch den Bund sein kann;
Darlegung, wie – gegebenenfalls
auch im Zusammenspiel mit den im Gegenstand der Förderung (Nummer 2) zu
fördernden Aktivitäten – eine entsprechende Reichweite unter Abdeckung
der unterschiedlichen relevanten Stakeholdergruppen erreicht werden soll;
Darstellung zur Nachhaltigkeit,
d. h. wie die geplanten Maßnahmen auch nach Ende der Förderung durch das
BMBF nachhaltige Wirkung entfalten sollen;
Darlegung des Eigeninteresses
des/der Skizzeneinreichenden an den Ergebnissen des Vorhabens.
C.
Geschätzte
Ausgaben bzw. Kosten (maximal eine Seite). 7.2.3 Bewertung
der Skizzen und Auswahlentscheidung Die eingegangenen Projektskizzen
werden nach folgenden Kriterien bewertet:
Qualität und Angemessenheit
des Konzeptes unter Adressierung des/der in den Nummern 1.1 und 2 genannten
Förderziels, Zuwendungszwecks und Gegenstand der Förderung; dabei insbesondere
die Frage der Eignung und des Wirkungsgrades der vorgeschlagenen Maßnahmen
hinsichtlich der Breite der Zielgruppen und des Kenntnisniveaus;
Steuerung und Organisationsstruktur
der Plattform;
zu erwartende Breitenwirkung
der Maßnahmen innerhalb und außerhalb der Wissenschaftslandschaft sowie
zu erwartende Verankerung und Akzeptanz der Angebote innerhalb der deutschen
Wissenschaft;
Nachhaltigkeit der
Angebote auch nach Ende der Förderung;
Nachnutzbarkeit der
Projektergebnisse;
Expertise im Themenbereich
Open Access im Sinne von für die Aufgaben der Kompetenz- und Vernetzungsplattform
relevantes Wissen und Erfahrung;
Kenntnisse von und
bereits vorhandene Vernetzung mit den von der Kompetenz- und Vernetzungsplattform
adressierten Stakeholdern;
Angemessenheit der
geplanten finanziellen Aufwendungen.
Entsprechend
der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung
geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten
schriftlich mitgeteilt. Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte
Projektskizze und evtl. weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet. 7.2.4 Vorlage
förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren In der zweiten Verfahrensstufe
werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert,
einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Zur Erstellung der
förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems
„easy-Online“ erforderlich (https://foerderportal.bund.de/easyonline/). Bei Verbundprojekten
sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator
vorzulegen. Mit den förmlichen
Förderanträgen sind unter anderem folgende die Projektskizze ergänzende
Angaben bzw. Unterlagen vorzulegen:
detaillierter Finanzierungsplan
des Vorhabens;
ausführlicher Verwertungsplan;
Darstellung der Notwendigkeit
der Zuwendung;
detaillierter Arbeitsplan
mit Start- und Endtermin der geplanten Projektarbeiten inklusive vorhabenbezogener
Ressourcenplanung sowie Meilensteinplanung.
Eventuelle
Hinweise aus der ersten Stufe sind zu berücksichtigen. Die eingegangenen Anträge
werden einer vertieften Prüfung entlang der Kriterien der ersten Stufe
unterzogen. Zusätzlich wird nach folgenden Kriterien bewertet:
Notwendigkeit, Angemessenheit
und Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel;
Qualität und Aussagekraft
des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen
dieser Fördermaßnahme.
Entsprechend
der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung
über eine Förderung entschieden. 7.3 Zu beachtende
Vorschriften Für die Bewilligung,
Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die
Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des
Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten
die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO
und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften soweit nicht
in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften
zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung
berechtigt. 8 Geltungsdauer Diese Förderrichtlinie
tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und
ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 gültig. Berlin, den 20. Mai
2019 Bundesministerium für
Bildung und Forschung Im Auftrag
Bettina Klingbeil * - https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf#t6
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