FU Logo
  • Startseite
  • Kontakt
  • Impressum
  • Home
  • Listenauswahl
  • Anleitungen

[IP-OA_Forum] Deposit Licence: Ist die Erlaubnis für die Konvertierung in andere Formate wirklich nötig?

<-- im Thema/Thread -->
<-- nach Datum -->
  • From: Stephan Wünsche <wuensche@ub.uni-leipzig.de>
  • To: ipoa-forum@lists.fu-berlin.de
  • Date: Wed, 4 Jan 2023 10:51:14 +0100
  • Subject: [IP-OA_Forum] Deposit Licence: Ist die Erlaubnis für die Konvertierung in andere Formate wirklich nötig?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im OA-Forum hatte ich im Dezember eine Frage zum Thema Deposit Licence gestellt. Ich weiß nicht, ob es an der ungünstigen Zeit kurz vor den Feiertagen lag oder daran, dass das OA-Forum gerade erstickt unter inhaltsleeren Posts vom Typ "Diskussionen zur Seite oa.network" – jedenfalls ist meine Frage bisher unbeantwortet geblieben: https://forum.open-access.network/t/deposit-licence-ist-die-erlaubnis-fuer-die-konvertierung-in-andere-formate-wirklich-noetig/1171

Daher möchte ich auf diesem Wege noch einmal versuchen, Menschen zu erreichen, die sich mit den Feinheiten von Deposit Licences auskennen bzw. gar an den diesbezüglichen Festlegungen im DINI-Zertifikat mitgewirkt haben. Meine Überlegungen bzw. meine Fragen stehen auch unten in dieser Mail. Über sachdienliche Hinweise würde ich mich sehr freuen – sei es im Forum oder über diese Liste oder persönlich!

Mit herzlichen Grüßen und besten Wünschen für das neue Jahr
Stephan Wünsche

Liebe Kolleg:innen,

wir überarbeiten gerade den Text für die Einverständniserklärung, die Autor:innen abgeben müssen, um auf unserem Repositorium zu veröffentlichen (Deposit Licence). Dabei orientieren wir uns natürlich an den Anforderungen des DINI-Zertifikats 2022. Nun stolpere ich über folgende Mindestanforderung für Erstveröffentlichungen:

M.4-5 Das Recht zum Erstellen von Kopien und zur Konvertierung in andere elektronische oder physische Formate zum Zwecke der Archivierung unter Wahrung der inhaltlichen Integrität.
• Eine Konvertierung kann beispielsweise notwendig werden, wenn verwendete Datenformate obsolet werden und von aktuellen Präsentationsprogrammen nicht mehr korrekt angezeigt werden können.

Ich frage mich, ob dieser Punkt wirklich vertraglich geregelt werden muss. Mir scheint es, als ob durch § 23 Abs. 3 UrhG in Verbindung mit § 60e Absatz 1 UrhG schon eine gesetzliche Erlaubnis für genau diesen Anwendungsfall vorliegt.

In § 60e heißt es: Bibliotheken „dürfen ein Werk aus ihrem Bestand … für Zwecke der Zugänglichmachung [und] … Erhaltung vervielfältigen […], auch […] mit technisch bedingten Änderungen“.

Und § 23 stellt klar, dass auf „ausschließlich technisch bedingte Änderungen eines Werkes bei Nutzungen nach […] § 60e Absatz 1“ die Absätze 1 und 2 des § 23 nicht anzuwenden sind, also die Herstellung bzw. Veröffentlichung der Bearbeitung keiner Erlaubnis bedarf.

Sind Sie auch der Meinung, dass sich aus den beiden Stellen im UrhG eine allgemeine Erlaubnis für Bibliotheken ergibt, Werke auf ihrem Publikationsserver in andere Formate zu überführen, um sie zugänglich zu halten und langfristig zu archivieren? Wenn das so ist, warum fordert die DINI-AG E-Pub diese Erlaubnis zusätzlich in der Deposit Licence?

Ich bin gespannt auf Ihre Gedanken und Hinweise zu dem Thema.


-- 
Dr. Stephan Wünsche
Referent für Forschungsdaten und Forschungsinformation
Fachreferent Musik

Universitätsbibliothek Leipzig
Beethovenstraße 6, 04107 Leipzig

T +49 341 97-30564, -35074

wuensche@ub.uni-leipzig.de
www.ub.uni-leipzig.de/open-science
www.orcid.org/0000-0001-9552-4402
<-- im Thema/Thread -->
<-- nach Datum -->
  • ipoa-forum - Januar 2023 - Archiv sortieren nach:
    [ Thema/Thread ] [ Betreff ] [ Autor(in) ] [ Datum ]
  • Archiv der Mailingliste ipoa-forum
  • Infoseite zu dieser Mailingliste...

Hilfe

  • FAQ
  • Dienstbeschreibung
  • ZEDAT Beratung
  • postmaster@lists.fu-berlin.de

Service-Navigation

  • Startseite
  • Listenauswahl

Einrichtung Mailingliste

  • ZEDAT-Portal
  • Mailinglisten Portal