Liebe OA-Mitstreiter/innen,in der heute bekannt gegebenen Vorschau auf anstehende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in 2023 ist - nach langen Jahren des Wartens - auch die Causa Konstanz angeführt (siehe Nr. 32, https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2023/vorausschau_2023.html). Zuständiger Berichterstatter ist der erst seit Januar 2023 amtierende Verfassungsrichter Thomas Offenloch, übrigens ein gebürtiger Konstanzer.
Leider könnte der Grundsatzstreit überlagert werden von der Zuständigkeitsfrage, ob ein Bundesland wie hier Baden-Württemberg Hochschulgesetze mit urheberrechtlichem Gehalt aufstellen darf (Urheberrecht ist Bundessache, Art. 73 Abs. 1 Nr. 9 GG). Dann müsste sich das Verfassungsgericht wohl leider nicht materiell damit befassen, inwieweit (OA-)Veröffentlichungspflichten mit der grundrechtlichen Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) und ggfs. der Eigentumsgarantie wissenschaftlicher Autoren/innen vereinbar sind.
Zur Ausgangslage z.Bsp. bei https://libreas.eu/ausgabe32/hartmann/ Viele Grüße, Thomas Hartmann