[IP-OA_Forum] OA-Zweitveröffentlichungspflicht in Satzung der Uni Konstanz: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in 2023
- From: Thomas Hartmann <thomas.hartmann@ibi.hu-berlin.de>
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- Date: Wed, 8 Mar 2023 10:07:23 +0100
- Ironport-sdr: Dp+u5wgPjrr2lKAfrRUvmcY4epQT8iqI9oDXzWLmUJ8KP5zwi6eXQnXQDheSSLp64lP/Zgiv7y il7yZFKuYAOg==
- Subject: [IP-OA_Forum] OA-Zweitveröffentlichungspflicht in Satzung der Uni Konstanz: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in 2023
Liebe OA-Mitstreiter/innen,
in der heute bekannt gegebenen Vorschau auf anstehende Entscheidungen
des Bundesverfassungsgerichts in 2023 ist - nach langen Jahren des
Wartens - auch die Causa Konstanz angeführt (siehe Nr. 32,
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2023/vorausschau_2023.html).
Zuständiger Berichterstatter ist der erst seit Januar 2023 amtierende
Verfassungsrichter Thomas Offenloch, übrigens ein gebürtiger Konstanzer.
Leider könnte der Grundsatzstreit überlagert werden von der
Zuständigkeitsfrage, ob ein Bundesland wie hier Baden-Württemberg
Hochschulgesetze mit urheberrechtlichem Gehalt aufstellen darf
(Urheberrecht ist Bundessache, Art. 73 Abs. 1 Nr. 9 GG). Dann müsste
sich das Verfassungsgericht wohl leider nicht materiell damit befassen,
inwieweit (OA-)Veröffentlichungspflichten mit der grundrechtlichen
Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) und ggfs. der Eigentumsgarantie
wissenschaftlicher Autoren/innen vereinbar sind.
Zur Ausgangslage z.Bsp. bei https://libreas.eu/ausgabe32/hartmann/
Viele Grüße, Thomas Hartmann