Re: [IP-OA_Forum] Frage Bezeichnung und Nutzung CC-Lizenzen


Lieber Dietmar Kammerer, guten Morgen alle,

der Hinweis auf das Zitatrecht ist urheberrechtlich zunächst zutreffend, allerdings: Das so rechtskonform zitierte Material erreicht natürlich nicht Open Access, es bleibt beim zitierten Material bei "alle Rechte vorbehalten". Daher ist es vorzugswürdig alles Open Access zu haben, wenn der Rechtsinhaber zu einer (ggfs. nachträglichen) CC-Lizenzierung bereit ist (so hatte es hier der Anschein). Ferner: In der Praxis müssten ansonsten die (nur) zitierten Textausschnitte eindeutig mit einem Rechtevorbehalt gekennzeichnet werden; diese Transparenz elegant herzustellen ist nicht immer trivial.

Viele Grüße, Thomas Hartmann 


Am 20.10.2025 um 10:22 schrieb Forschungsdatenreferat Weizenbaum-Institut via ipoa-forum:
Lieber Thomas Hartmann, lieber Yves Hauffe,

nur, weil mir solche Missverständnisse in der Beratung schon begegnet sind: Weshalb beruft sich der "Autor" nicht ganz einfach auf das Zitatrecht, wenn er "Textausschnitte" eines Dritten anführen will? Das Missverständnis, das ich immer mal wieder höre: Ein Zitat in einem CC-lizensierten Werk erhalte "automatisch" auch diese CC-Lizenz  – was ja nicht der Fall ist. (Die Bedingungen des Zitatrechts müssen sebstverständlich erfüllt sein.)

Mit schönen Grüßen,
Dietmar Kammerer

 
Am 17.10.25 um 15:34 schrieb Thomas Hartmann via ipoa-forum:

Sehr geehrter Herr Hauffe, geschätzte OA-Mitstreiter/innen,

vllt. nur ein Hinweis zur geschilderten Ausgangslage (alles andere bedarf bei solchen rechtlichen Dickichten der zeitlich eingehenderen Befassung):

Einmal rechtmäßig eingeräumte CC-Lizenzen gelten unwiderruflich und ausnahmslos gegenüber jeden Nutzenden, dies ist der Kern einer Creative Commons-Lizenz. Sondergenehmigungen, Spezialerlaubnisse oder dergleichen entsprechen daher gerade nicht der Idee und den Zielen von Creative Commons und führen zu Konfusion und Rechtsunsicherheiten, welche Creative Commons insbesondere mit konsquenter Standardisierung zu überwinden versucht. Wenn der Rechteinhaber hier dann dennoch eine "ausdrückliche Erlaubnis" bzw. "Sondergenehmigung" für eine CC-Lizenz gibt, kann das wohl nur dahingehend verstanden werden, dass sein Werk (hier also mindestens die mehrere Textausschnitte) insgesamt entsprechend CC-lizenziert wird. "Das Originalwerk ist selbst nicht CC-lizenziert" hat sich dann weitgehend erübrigt...

Hilfe zur Selbsthilfe u.a. zu Fragen der Attribution bzw. der Kompatibilität von Lizenzversionen und -bedingungen siehe seit Frühjahr 2025: https://doi.org/10.24921/2025.94115974 

Speziell in bzw. für das Bundesland Berlin startet übrigens für genau solche Rechtsfragen im Moment ein Legal Helpdesk beim Open Research Office: https://www.open-research-berlin.de/Projekte/Legal-Helpdesk/index.html In NRW z.Bsp. hat die OA-Landesinitiative bereits seit Jahren ein entsprechendes Angebote für OA-Rechtsfragen (sicherlich einschl. freier Lizenzierung) eingerichtet.

Viele Grüße, Thomas Hartmann


Am 17.10.2025 um 11:38 schrieb Hauffe, Yves:

Hallo zusammen,

 

ich stehe gerade vor einer lizenzrechtlichen Frage und hoffe, dass jemand hier in der Liste vielleicht schon einmal mit einer ähnlichen Situation zu tun hatte oder eine Einschätzung geben kann.

Der Autor möchte mehrere Textausschnitte in seinem Werk veröffentlichen, die nicht unter einer CC-Lizenz steht, für den er aber vom Rechteinhaber die ausdrückliche Erlaubnis hat, sie unter CC BY-SA-NC 4.0 zu veröffentlichen.

 

Dazu habe ich zwei konkrete Fragen:

Bezeichnung:

Das Werk vom Autor soll die Lizenz CC-BY-SA-NC 4.0 erhalten.
Wie erfolgt in so einem Fall die korrekte Bezeichnung/Attribution in dem Werk vom Autor?
Das Originalwerk ist selbst nicht CC-lizenziert. Da frage ich mich, ob und wie man das in der Quellenangabe deutlich machen sollte (z. B. Hinweis auf Sondergenehmigung, Originalquelle, Urheber, Lizenzangabe etc.).
Was sind erprobte Formulierungen für diesen Fall?

 

Lizenzkompatibilität:

Ist es möglich, Inhalte, die unter CC BY-NC-ND 3.0 Unported stehen, in ein Werk zu integrieren, das insgesamt unter CC BY-SA-NC 4.0 veröffentlicht werden soll?

Oder wäre dafür zwingend eine separate Genehmigung oder Lizenzänderung durch die Rechteinhaber*innen erforderlich?

Ich habe CC-FAQs gefunden und gelesen, leider hat es mich nicht weitergebracht.

Ich freue mich über Hinweise, Erfahrungen oder weiterführende Ressourcen zu diesem Thema.

 

Herzliche Grüße

Yves Hauffe

 

 

 

Yves Hauffe

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Dr. Dietmar Kammerer
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