Subject: Infoschreiben zur Novellierung des Berliner Hoschschulgesetzes
Title: PRstudB Newsletter
AUSGABE 5, FEBRUAR 2011
Infoschreiben
Infoschreiben zur Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes Drastische K� der Einstellungsdauer
Liebe studentische Besch�igte,
derzeit wird das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) �beitet und kommt w�end der Semesterferien zur 1. und 2. Lesung in das Abgeordnetenhaus.
Was hat das mit euch zu tun?
Zur Erinnerung: Der aktuelle Tarifvertrag der Studentischen Besch�igten (TVstud) beruht in Bezug auf die Besch�igungsdauer auf dem � 121 des Berliner Hochschulgesetzes und wird darin auf mindestens vier Semester festgelegt . Das bedeutet, jede/r studentische Besch�igte/r kann sich - sofern er/sie solange arbeiten m�e - darauf verlassen, mindestens zwei Jahre lang eine sichere Anstellung an der Uni zu haben. Die Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes sieht u.a. vor, dass die Hochschulen die studentischen Besch�igten nur noch f�destens zwei Semester einstellen sollen. Diese Soll-Regelung er�et den Hochschulen zus�lich die M�chkeit ohne explizite Begr� noch k� Vertr� abzuschlie�n . F�udierende und studentische Besch�igte kann das bedeuten, dass jede Neuanstellung und Vertragsverl�erung auf zwei Semester oder sogar noch weniger befristet sein wird. Ein zuverl�iges und kalkulierbares Arbeitsverh�nis an der Universit�w� damit f�dierende nicht mehr gegeben. Leider ist diese Lage in vielen anderen Bundesl�ern bereits der Fall.
Dar�inaus wird es in K�erhandlungen �en neuen Tarifvertrag f�dentische Besch�igte geben. Da der TVStud derzeit keine Regelung f�e Mindestbesch�igungsdauer vorsieht, beabsichtigen die Personalr� der studentischen Besch�igten die Regelung des � 121 im BerlHG f� TVStud zu �hmen. Das k� einer zus�lichen Absicherung der zweij�igen Besch�igungsdauer gleich. Kommt es zur �derung des � 121 im Berliner Hochschulgesetz, w�iese M�chkeit in der Verhandlung nicht mehr bestehen.
Da der akademische Senat der Freien Universit�Berlin die �derung des � 121 im BerlHG in seiner Stellungnahme vom 3. Februar 2011 ebenfalls dezidiert abgelehnt hat, besteht nicht einmal von Seiten der Hochschulleitung der Wunsch einer Verk� der Arbeitsvertr� mit den Studierenden. Vor diesem Hintergrund erscheint der Vorschlag zur �derung des � 121 besonders absurd. Der Personalrat der studentischen Besch�igten schlie� sich dieser Ablehnung ausdr�h an.
Mit diesem Schreiben hoffen wir, euch in eurem Sinne informiert zu haben und m�en euch zus�lich auf die digitale Unterschriftenliste gegen die Novellierung aufmerksam machen, die Kollegen und Kolleginnen von der Technischen Universit�eingerichtet haben. Sollten wir richtig in der Annahme sein, dass eine Verk� der Arbeitszeiten nicht in eurem Interesse ist, habt ihr die M�chkeit, dagegen zu unterschreiben. Auch die Verhandlungen um einen neuen TVStud, die wir in eurem Sinne f�m�en, w�von einer gro�n Beteiligung an dieser Kampagne gegen die Novellierung des BerlHG profitieren. Ihr findet die Liste unter:
Am 9. Und 23. M� finden die Lesungen des Wissenschaftsausschusses im Abgeordnetenhaus statt, in denen es auch um die Novellierung des BerlHG gehen wird. Die Lesungen sind �ntlich. Ihr habt die M�chkeit dort zu erscheinen und eure Ablehnung deutlich zu machen. Zur Vorbereitung habt ihr die M�chkeit am 24. Februar an der von der GEW organisierten Diskussion mit Staatssekret�Dr. Knut Nevermann zur generellen Novellierung des BerlHG teilzunehmen (Zeit: 19:30 Uhr; Ort: Technische Universit� Stra� des 17. Juni 135; Raum H 0106).
Solltet Ihr dar�inaus Ideen, Kritik oder Fragen zu der �derung des BerlHG, genauso wie zu den anstehenden Tarifverhandlungen um den TVStud haben, lasst es uns bitte wissen.
Euer Personalrat der studentischen Besch�igten
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