Liebe Kolleg*innen, pünktlich zum Semesterstart erhaltet ihr den aktuellen Newsletter.
Zuerst möchten wir unsere neuen Kolleg*innen herzlich begrüßen und zu unserem Seminar für studentische Beschäftigte am 25.10.2013 im Rudeloffweg 25-27 einladen. Seminar für studentische Beschäftigte Du solltest die Einladung schon per Post bekommen haben, aber wir möchten dich auch auf diesem Wege noch einmal herzlich einladen: Am Freitag, den 25.10.2013, 10-16 Uhr findet wieder unser Seminar für studentische Beschäftigte statt. Hier erhältst du alle Informationen rund um dein Beschäftigungsverhältnis sowie zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und hast die Möglichkeit,
Fragen zu stellen und dich mit anderen Kolleg*innen auszutauschen. Deine Anmeldung mit deinem Namen und deiner Dienststelle schick bitte an: Wir freuen uns über deine Teilnahme! Folgende Punkte haben wir auch noch: Erfolgreiche Intervention des PRstudB: Rückzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen Die Personalstelle der Freien Universität ist nach der erfolgreichen Intervention des Personalrates der studentischen Beschäftigten gezwungen, die Überzahlung der Rentenversicherungsbeiträge zumindest teilweise auf ihre Kappe zu nehmen.
Das bedeutet, dass den rund 600 studentischen Beschäftigten, die Anfang August Post von der Personalstelle bekommen haben, die abgezogenen Rentenversicherungsbeiträge mit der Lohnzahlung für Oktober in Teilen rückerstattet wird. Anfang August wurde von der
Personalstelle ein Brief an alle studentischen Beschäftigten verschickt, die bereits vor dem 01.01.2013 geringfügig an der FU beschäftigt waren und für die aufgrund der gesetzlichen Neuregelung zum 01. Januar 2013 eine modifizierte Berechnungsformel für die
Rentenversicherungsbeiträge angewandt wird. Dass die FU dieses verkehrt angewandt hat, ist Ihnen zum August hin aufgefallen und sollte für das gesamte Jahr von den studentische Beschäftigten zurückgefordert werden - laut dem Sozialgesetzbuch ist das allerdings
nur für die letzten drei Monate möglich, woran sich die Personalstelle auf unseren Intervention hin auch pauschal für alle Betroffenen hält. Ansonsten hätten die Gelder individuell zurückgefordert werden müssen. Falls es mit der Rückzahlung zu irgendwelchen
Problemen kommt oder ihr Fragen dazu habt, könnt ihr euch gerne an uns wenden. Betriebsurlaub Wie bereits im Wintersemester 2012 / 2013 gibt es auch in diesem Jahr einen Betriebsurlaub, das heißt die FU schließt zwischen Weihnachten und Neujahr komplett. Dafür müsst ihr zwangsweise Urlaubstage nehmen, der Personalrat der studentischen
Beschäftigten hat daher in einer Stellungnahme im Februar 2013 die Einführung abgelehnt. Für den Betriebsurlaub im Wintersemester 2013 / 2014 müsst ihr 5 Urlaubstage oder 3,2 h Urlaubszeit bei einem 20-h-Vertrag, 7,7 h bei einem 40-h-Vertrag, 7, 9 h bei einem
41-h-Vertrag, 9,7 h bei einem 60-h-Vertrag und 12,9 h bei einem 80-h-Vertrag anrechnen. Weitere Informationen findet ihr auch in unserem
Urlaubs-FAQ. Ihr könnt auch die Urlaubszeit von 2014 nutzen oder Überstunden (siehe unten) und Zeitgutschriften. In Einzelfällen sind in Absprache mit den Vorgesetzten auch
andere Lösungen möglich (etwa Nacharbeiten). Solltet ihr Probleme haben, wendet euch direkt an uns. Grundlage für den Betriebsurlaub ist eine
Dienstvereinbarung (nur über das FU-Netz zugänglich). Zeitzuschläge Normalerweise arbeiten studentische Beschäftigte nicht am Wochenende oder nachts. Sollten dennoch Nacht- oder Wochenendarbeit angeordnet werden, wird diese durch Zeitzuschläge extra vergütet. Nachtarbeit ist die Arbeit, die zwischen 20
Uhr und 6 Uhr geleistet wird. Hierfür erhaltet ihr nach Tarifvertrag TV Stud II einen Zuschlag von 1,28€ pro Stunde. Für Arbeiten am Samstag in der Zeit von 13 Uhr bis 20 Uhr bekommt ihr 0,64€ zusätzlich. Für Sonntagsarbeit erhaltet ihr einen Zuschlag von
25%. Auch bei Feiertagen erhaltet ihr einen Freizeitausgleich beziehungsweise einen Zeitzuschlag. Treffen mehrere Zuschläge aufeinander, wird der jeweils höchste Zuschlag gezahlt. Dies gilt rückwirkend für die letzten sechs Monate. Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass es bei der Auszahlung dieser Zuschläge gelegentlich Probleme gibt. Sollte es bei euch Probleme mit der Auszahlung von Zeitzuschlägen geben, meldet euch einfach bei uns. Überstunden Der Tarifvertrag für studentische Beschäftigte sieht keine Bezahlung von Überstunden vor. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass ihr darauf achtet, dass ihr im Schnitt nicht mehr Stunden arbeitet, als in eurem Arbeitsvertrag vorgesehen
ist. Falls ihr dennoch direkt (durch konkrete Anweisung eurer Vorgesetzten) oder indirekt (durch hohe Arbeitsbelastung an eurem Arbeitsplatz) mehr Stunden arbeitet als vorgesehen, ist es sinnvoll, eure tatsächlich geleisteten Stunden zu dokumentieren und
monatlich von euren Vorgesetzten gegenzeichnen zu lassen. Mit den dokumentierten Stunden könnt ihr dann gegenüber euren Vorgesetzten, der Fachbereichsverwaltung und der Personalstelle verlangen, dass eure Arbeitszeiten ausgeglichen werden. Ihr könnt Überstunden
bis zu sechs Monate rückwirkend nachfordern. Falls ihr nicht wisst, wie ihr euer Recht gegenüber Vorgesetzten einfordern sollt und Konflikte befürchtet, könnt ihr euch jederzeit vertrauensvoll an uns wenden. Wir helfen euch dann, einen Weg zu finden, geleistete
Überstunden abzubauen und nach Möglichkeit eine Regelung zu finden, nach der in Zukunft auch keine neuen Überstunden für euch anfallen. Viele Grüße, Euer Personalrat der studentischen Beschäftigten Personalrat der studentischen Beschäftigten der FU Berlin (PRstudB) Rudeloffweg 25-27
www.fu-berlin.de/sites/prstudb/ Personalrat der studentischen Beschäftigten der FU Berlin (PRstudB) Rudeloffweg 25-27
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