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[Beratung-barrierefrei] News zum Semesterabschluss

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  • From: Beratung barrierefrei <beratung-barrierefrei@zuv.fu-berlin.de>
  • To: "beratung-barrierefrei@lists.fu-berlin.de" <beratung-barrierefrei@lists.fu-berlin.de>
  • Date: Thu, 01 Apr 2021 15:15:28 +0200
  • Subject: [Beratung-barrierefrei] News zum Semesterabschluss

Liebe Listenmitglieder,

 

Für mich geht mein erstes Semester in der Beratungsstelle zu Ende. Leider konnten nur sehr wenige Beratungen hier vor Ort stattfinden. Ich hoffe, dies wird sich bald wieder ändern. Viele haben sich dennoch hier gemeldet, um das Beratungsangebot wahrzunehmen und ich freue mich auch im nächsten Semester auf viele Gespräche!

 

Seit dem Start haben sich bereits fast 70 Personen in der Mailingliste eingetragen.

 

In Vorbereitung auf das Sommersemester 2021 möchte ich noch auf einige Angebote hinweisen:

 

  • Workshops der Psychologischen Beratung
  • Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten über das Studierendenwerk
  • Digitale Master-Messe der FU am 23.04.2021

 

Workshops der Psychologischen Beratung

 

Das Angebot bietet gerade auch Unterstützung in den Zeiten der digitalen Lehre. Hier findet sich die Übersicht zu den Angeboten im Sommersemester 2021.

 

https://www.fu-berlin.de/sites/studienberatung/psychologische_beratung/workshops.html

 

 

Aktuelle Fördermöglichkeiten des Studierendenwerks

 

1)   Überbrückungshilfen des Bundes

Der Bund hat für Studierende so genannte Überbrückungshilfen ins Leben gerufen. Hier haben Studierende die Möglichkeit, bis zu 500 Euro Zuschuss zum Lebensunterhalt zu bekommen. Pro Monat kann ein Antrag gestellt werden. Eine mögliche Förderung und ihre Höhe sind (neben weiteren) vor allem von zwei Faktoren abhängig:

  • Pandemiebedingte Notlage muss nachgewiesen werden. Die Studierenden müssen belegen, dass sie sich in den vergangenen 2 Monaten vergeblich um alternative Einkommensquellen bemüht haben, zum Beispiel um studentische Nebensjobs oder – sofern sie selbständig sind – um Aufträge. Mindestens zwei entsprechende Belege (z.B.  Absagen von Arbeitgebern) müssen sie hierfür nachweisen.
  • Aktuelles Guthaben darf nicht über 500 Euro liegen. Ein lückenloser Nachweis aller vorhandenen Konten über die letzten 2 Monate muss hierfür erbracht werden. Dazu gehören auch Kreditkartenkonten, Paypalkonten, etc.

Alle weiteren Informationen zu diesem Fonds stehen auf der Infoseite www.stw.berlin/ueberbrueckungshilfe. Alle Fragen werden in den FAQs des DSW beantwortet (der Link befindet sich auf der genannten Seite). Studierende sollten unbedingt vor Antragstellung prüfen, ob alle Unterlagen vollständig sind. Ist der Antrag einmal gestellt, kann keine Korrektur mehr vorgenommen werden.

 

2)   Technikfonds des Landes Berlin

Auch das kommende Semester wird als Digitalsemester starten. Damit das Studium nicht an der mangelnden technischen Ausstattung scheitert, hat das Land Berlin den Technikfonds ausgelobt. Je nach technischem Bedarf können Studierende einmalig einen Technikzuschuss von entweder 200 EUR, 400 EUR oder 500 EUR erhalten. Die Förderung ist von folgenden Faktoren abhängig:

  • Der Kontostand darf nicht höher als 1.000 Euro liegen (bei eigenen Kindern werden zusätzlich 300 Euro pro Kind anrechnet).

Alle weiteren Informationen zu diesem Fonds finden sich auf der Infoseite www.stw.berlin/technikfonds. Studierende sind gebeten, sich alle Informationen gründlich durchzulesen. Sie sollten unbedingt vor Antragstellung prüfen, ob alle Unterlagen vollständig sind. Ist der Antrag einmal gestellt, kann keine Korrektur mehr vorgenommen werden.

 

  1. Zuschuss zum Fonds „Studienstart und Studienabschluss“

Studierende, die sich in den ersten oder in den letzten 12 Monaten ihres Studiums befinden und die eine besondere soziale Bedürftigkeit nachweisen können, haben die Möglichkeit, einen Antrag beim Fonds „Zuschuss zum Studienstart und Studienabschluss“ zu stellen. Förderberechtigte Studierende können einmalig 1.000 Euro Zuschuss erhalten. Hier ist besonders darauf zu achten,

  • … das sich der*die Antragstellende in den ersten oder in den letzten 12 Monaten seines*ihres Studiums befindet. Dieser Fonds fördert ausschließlich Studierende in den besonders schwierigen Phasen des Studienstarts bzw. des Studienabschlusses. Studierende in der Mitte ihres Studiums sind nicht förderberechtigt.

 

  • … dass die besondere soziale Bedürftigkeit nachgewiesen wird. Diese wird anhand verschiedener Kriterien bemessen: Handelt es sich bei dem*r Antragsteller*in um eine*n internationale*n Studierende*n? Bezieht er*sie BAföG? Hat er*sie bereits Kinder? Hat er*sie eine Behinderung oder chronische Erkrankung? Beziehen die Eltern der*s Antragstellenden staatliche Transferleistungen? Ist der*die Antragstellende ein Arbeiterkind oder gibt es einen Migrationshintergrund in der Familie?

 

  • … dass der Schuldenstand nicht zu hoch ist. Sichergestellt muss sein, dass eine eventuelle Förderung den Förderzweck erfüllt. Muss stattdessen davon ausgegangen werden, dass eine Förderung lediglich zur Schuldentilgung dient, wird der Antrag abgelehnt. 

Alle wichtigen Informationen zu diesem Fonds finden Sie auf www.stw.berlin/zuschuss. Studierende sind gebeten, sich alle Informationen gründlich durchzulesen. Sie sollten unbedingt vor Antragstellung prüfen, ob alle Unterlagen vollständig sind. Ist der Antrag einmal gestellt, kann keine Korrektur mehr vorgenommen werden.

 

Freundliche Grüße,

Ihr Team der Sozialberatung

 

 

 

 

Teilnahme Master-Messe

 

Wir sind dabei am 23.04.2021! Besucht unseren virtuellen Messestand von 15-17 Uhr.

 

 

Mehr Informationen: https://www.fu-berlin.de/sites/studienberatung/veranstaltungen/messen/master-messe-digital/index.html

 

 

Ich wünsche allen entspannte Osterfeiertage und einen guten Start ins neue Semester!

 

Frohe Ostern! Das Bild zeigt Blumentöpfe mit Ostereiern als Blüten

 

 

Herzliche Grüße

 

Anja Ahrens

Dipl.-Psychologin

 

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