Ihre Rechte an Ihren (digitalen) Publikationen sichern: Rasches Handeln ist gefragt!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie Sie aus frueheren Mails bereits wissen, entwickeln wir in einem
DFG-gefoerderten Projekt gemeinsam mit GESIS das Social Science Open
Access Repository (SSOAR). Ueber SSOAR sollen kostenpflichtig
erschienene Texte frei im Internet zugaenglich gemacht werden. (Weitere
Informationen: http://www.ssoar.info/)
Ich schreibe Ihnen, weil zum 1. Januar 2008 eine Veraenderung des
deutschen Urheberrechtsgesetzes in Kraft tritt, die die digitalen
Veroeffentlichungsrechte Ihrer Publikationen bei deutschen Verlagen
betrifft.
Nach der bisherigen Rechtslage sind Sie im Besitz der
Digitalisierungsrechte aller Ihrer vor 1995 erschienenen Werke, auch
wenn Sie damals einem Verlag saemtliche Nutzungsrechte uebertragen
hatten. Mit der Neufassung des Urheberrechtsgesetzes gehen in diesen
Faellen (der Regelfall!) auch die Nutzungsrechte fuer
Online-Publikationen auf den Verlag ueber.
Es gibt eine Widerspruchsfrist bis Ende 2008, die Sie aber fuer jede
einzelne Publikation wahren muessten. Sie koennen den automatischen
Rechteuebergang viel einfacher verhindern, indem Sie Dritten
Nutzungsrechte an Ihren Arbeiten einraeumen, BEVOR das neue Urheberrecht
in Kraft tritt, d.h. BIS SPAETESTENS zum 31.12.2007. Wir bitten Sie
deshalb, die einfachen Nutzungsrechte auf eine Einrichtung oder mehrere
Einrichtungen Ihrer Wahl zu uebertragen, z.B. SSOAR und/oder Ihren
Hochschulserver (Liste:
http://miles.cms.hu-berlin.de/dini/wisspub/repositories/german/index.php)
oder einen anderen Volltextserver wie PsyDok
(http://psydok.sulb.uni-saarland.de/doku/hilfe_urhg2008.php) oder pedocs
(http://www.fachportal-paedagogik.de/publizieren_mit_pedocs.html).
Wenn Sie dies nicht tun, verlieren Sie und verliert Ihre Institution das
Recht, diese Publikation online anzubieten. Deshalb plaedieren
Wissenschaftsorganisationen wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft
nachdruecklich fuer die Rechteuebertragung.
Eine Rechteuebertragung ist ganz einfach mit einer formlosen Mitteilung
(fuer SSOAR an ssoar@qualitative-forschung.de) mit folgender Aussage
moeglich:
--->
Hiermit uebertrage ich [oder Ihre Institution] SSOAR (Betreiber: Freie
Universitaet Berlin und Gesellschaft Sozialwissenschaftlicher
Infrastruktureinrichtungen [GESIS e.V.]) ein einfaches Nutzungsrecht an
meinen vor 1995 erschienenen wissenschaftlichen Aufsaetzen und weiteren
Veroeffentlichungen zur Nutzung auf dem Dokumentenserver (digitale
Publikation).
Name / Adresse:
(Unterschrift)
<---
Bitte fuegen Sie nach Moeglichkeit eine Liste der Publikationen an und
verbreiten Sie diese Information auch an Ihre Kolleginnen und Kollegen.
Fuer Rueckfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfuegung.
Ihnen herzliche Gruesse!
Katja Mruck
Ps: Eine auch fuer Nicht-Jurist(inn)en gut verstaendliche, bewertende
Zusammenfassung zum neuen UrhG finden Sie unter
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/type=diskussionen&id=938;
weitere Informationen unter
http://open-access.net/de/allgemeines/rechtsfragen/urheberrechtsreform/aktuelle_fragen_zur_rechteuebertragung_in_bezug_auf_137l/
Bei neuen Publikationen sollten Sie unbedingt auf vertragliche
Vereinbarungen achten, in denen Sie kein AUSSCHLIESSLICHES Nutzungsrecht
vergeben bzw. zumindest fuer sich selbst ein EINFACHES Nutzungsrecht an
Ihren eigenen Arbeiten behalten; siehe hierzu auch die
DFG-Foerderrichtlinien unter
http://www.dfg.de/aktuelles_presse/information_fuer_die_wissenschaft/andere_verfahren/info_wissenschaft_04_06.html.
SSOAR ist natuerlich gerade auch an diesen neuen Aufsaetzen interessiert.
--
FQS - Forum Qualitative Sozialforschung
/ Forum: Qualitative Social Research (ISSN 1438-5627)
English -> http://www.qualitative-research.net/fqs/fqs-eng.htm
German -> http://www.qualitative-research.net/fqs/fqs.htm
Spanish -> http://www.qualitative-research.net/fqs/fqs-s.htm
Informationsplattform Open Access:
http://www.open-access.net/
Social Science Open Access Repository:
http://www.ssoar.info/