Liebe Forumsmitglieder,
am 1.1.2008 tritt der zweite Korb der Urheberrechtsreform in Kraft.
Die einfachste Möglichkeit, sich die Nutzungsrechte für Publikationen vor 1995
zu sichern, ist die Übertragung der einfachen Nutzungsrechte auf ein
Repositorium. Auf diese Weise gilt die Übertragung für sämtliche (im Zeitraum
vom 1.1.1966 bis 31.12.1994) publizierten Werke, während bei einem Widerspruch,
der innerhalb eines Jahres nach in Kraft treten des Gesetzes ebenfalls noch
möglich ist, dieser für jede Publikation und an jeden Verlag einzeln erfolgen
muss. Dies ist wesentlich aufwendiger.
Wir möchten daher alle Autorinnen und Autoren daran erinnern, dass die Möglichkeit, sich die Nutzungsrechte für ihre vor 1995 veröffentlichten Werke durch die Übertragung der einfachen Nutzungsrechte an einen Betreiber eines Repositoriums zu sichern, nur noch bis 31.12.2007 besteht. Hierfür reicht eine formlose Mail. Den Text der Mail und weitere Informationen finden Sie unter http://open-access.net/de/austausch/news/news/anzeige/bis_zum_31122007_nutzun/ Eine gut verständliche, bewertende Zusammenfassung zum neuen UrhG unter http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/type=diskussionen&id=938 Fragen zur Übertragung der Nutzungsrechte unter http://open-access.net/de/allgemeines/rechtsfragen/urheberrechtsreform/aktuelle_fragen_zur_rechteuebertragung_in_bezug_auf_137l/ Allen ein fröhliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Viele Grüße Rubina Vock ____________________________
Dipl.-Psych. Rubina Vock
Freie Universität Berlin
Center für Digitale Systeme (CeDiS) Kompetenzzentrum e-Learning/Multimedia E-Publishing, Open Access
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