Liebe Frau Finke,
ich war auch bei dem DINI Workshop
und kann mich auch entsinnen, dass dort (im Rahmen des Vortrags von Frau Beger)
erwähnt wurde, dass Elsevier Autoren anschreibt, um sich diese Rechte
rückwirkend zu sichern. Außerdem wurde auch noch erwähnt, dass Elsevier
ebenfalls gerade dabei ist, sich die Metadaten übertragen zu lassen (wobei
bezweifelt wurde, dass dies bei einem Rechtsstreit Bestand hätte).
Was die Sicherung der
Digitalisierungsrechte anbelangt, kenne ich auch keinen, der angeschrieben
wurde. Vielleicht kennt ja jemand anderes aus dieser Liste einen Fall? Wenn dem
so ist, wäre dies etwas, auf das man vor allem auch die Autoren vermehrt
aufmerksam machen muss und was öffentlicher diskutiert werden muss.
Viele Grüße
Rubina Vock
|