Am 24.11.07 schrieb Rubina Vock <rubina.vock@fu-berlin.de>: > Liebes Forum, > > schon seit einiger Zeit (Mitte Oktober) kann auf open-access.net auf der > Seite zur Urheberrechtsreform > http://open-access.net/de/allgemeines/rechtsfragen/urheberrechtsreform/ die > von Klaus Graf vorgeschlagenen Schritte zur Übertragung des einfachen > Nutzungsrechts an die Bibliotheken nachlesen. Ebenso findet man dort (auch > schon seit einiger Zeit) Verlinkungen zu Texten von Steinhauer, die sich mit > dem Thema befassen. Entschuldigung, wer nimmt das denn zur Kenntnis, wenn das auf irgendwelchen Unterseiten erscheint? Die angegebenen Seiten sind auch nicht aktuell (sprechen noch von Planungen hinsichtlich der Urheberrechtsnovelle), sie informieren wesentlich weniger gut als die angefuehrten Uni-Seiten, die deutlich darauf aufmerksam machen, dass ab dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2008 eine Jahresfrist fuer Widersprueche laeuft und VOR dem 1. Januar Nutzungsrechte uebertragen werden muessen. Klaus Graf PS: Heft 11 der Kunstchronik (November 2007) wurde von mir konzipiert und steht unter dem Motto "Open Access". Ich werde Naeheres in archiv.twoday.net mitteilen.