Es sieht danach aus, dass das neue Urheberrecht am 1. Januar 2008 in Kraft tritt. Es bleibt also noch ein schmales, aber ausreichendes Zeitfenster fuer die Hochschulschriftenserver, die einmalige Gelegenheit nach § 137 l Abs. 1 S. 4 UrhG (Entwurf) zu nutzen. Wenn die Wissenschaftler vor dem 1.1.2008 dem Hochschulschriftenserver ein einfaches Nutzungsrecht einraeumen (wie ich das selbst bei mehreren getan habe), unterbleibt der automatische Anfall der Online-Rechte hinsichtlich der vor 1995 publizierten Beitraege der Wissenschaftler. Rasches Handeln ist gefragt! Drei einfache Schritte genuegen: Step 1: Vereinbaren Sie mit der Universitaetsleitung ein Anschreiben an alle WissenschaftlerInnen (ersatzweise: schreiben Sie diese selbst an). Step 2: Versand des Anschreibens mit Hintergrundinformationen und dem Text: "Wenn Sie die Universitaet und den Hochschulschriftenserver in dieser Weise unterstuetzen moechten, senden Sie bitte die folgende Mitteilung formlos an (Mailadresse). Hiermit uebertrage ich der Universitaetsbibliothek ... ein einfaches Nutzungsrecht an meinen vor 1995 erschienenen Fachpublikationen zur Nutzung auf dem Hochschulschriftenserver. Bitte fuegen Sie nach Moeglichkeit die Liste der Publikationen an. Die Universitaetsbibliothek wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen." Step 3: Reagieren Sie vor dem 31.12.2007 mit einer Bestaetigung auf die eingegangenen Mails. Wer einen Veroeffentlichungsvertrag hat, legt diesen bei und bittet um Ruecksendung. Wer keinen hat oder braucht, schreibt zurueck: "Fuer die Einraeumung der einfachen Nutzungsrechte moechte sich die Universitaetsbibliothek ... herzlich bedanken. Sie haben damit der Universitaet und der weltweiten Wissenschaftlergemeinschaft sehr geholfen. Hinsichtlich des konkreten Vorgehens beim Hochladen werden wir uns erlauben, demnaechst auf Sie zuzukommen". Fertig. So koennen auf einen Schlag viele tausende wissenschaftliche Arbeiten fuer den Hoschulschriftenserver juristisch korrekt gesichert werden. Der Upload selbst sollte natuerlich nicht auf die lange Bank geschoben werden, aber irgendwelche rechtlichen Fristen laufen nicht. Klaus Graf