Liebe Forumsmitglieder und
-mitgliederinnen,
ich wünsche alles Gute für das Neue
Jahr.
Seit dem 1. Januar 2008 ist nun das neue
Urhebergesetz in Kraft getreten und damit eine neue Diskussion bzgl. der Fristen
für die Rechteübertragung und das Widerspruchsrecht. Mehr dazu unter http://open-access.net/de/austausch/news/news/period/1188597600/2591999/1/anzeige/fristen_bei_urheberrechts/
Ich denke, auf der sicheren Seite ist man, wenn man
sich an die Fristen von Herrn Steinhauer hält. Siehe http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/12/10/fristen_bei_s_137_l_urhg~3422758
Klare Aussagen wären für die teilweise ohnehin
verunsicherten Autoren und Autorinnen sicher besser. Auf alle Fälle sollten
möglichst viele Autoren und Autorinnen von der Widerspruchsregelung Gebrauch
machen.
Herzliche Grüße
Rubina Vock
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Dipl.-Psych. Rubina Vock
Freie Universität Berlin
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