Re: [IP-OA_Forum] neues Urheberrecht
Am 03.01.08 schrieb Rubina Vock <rubina.vock@fu-berlin.de>:
> Ich denke, auf der sicheren Seite ist man, wenn man sich an die Fristen von
> Herrn Steinhauer hält. Siehe
> http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/12/10/fristen_bei_s_137_l_urhg~3422758
Ich denke, da ist man wenigstens teilweise ganz auf der falschen
Seite. BCK hat in Archivalia anhand der Gesetzesmaterialien schluessig
gezeigt, dass das Urheberrechtsbuendnis und Steinhauer die
Dreimonatsfrist falsch verstanden hat. Auf den Konstanzer OA-Tagen hat
der Goettinger Jurist Heckmann laut
http://www.ub.uni-konstanz.de/fileadmin/Dateien/OpenAccess/Heckmann_oa_tage_konstanz07.pdf
erklaert:
"Zur Sicherung der Verwertungsmöglichkeiten sollten sich
insbesondere Repositorien um eine Nutzungsrechtseinräumung
bis zum 1.1.2009 bemühen."
Am 1.1.2008 wurden die Autoren nicht enteignet, ihnen wuerde ein
einjaehriges Widerspruchsrest zugestanden. Sie haben genau die
gleichen Rechte wie am 31.12.2007 auch. Wuerde eine Rechteuebertragung
an ein Repositorium am 1. Januar 2008 unwirksam sein, wuerde dies
voraussetzen, dass der Autor nicht mehr ueber das frueher unbekannte
Nutzungsrecht verfuegen kann, also das Online-Nutzungsrecht und zwar
als ausschliessliches Recht an den Verlag uebergegangen ist. Diese
Fiktion sieht das Gesetz aber nur vor, wenn der Autor nicht
widerspricht. Dafuer hat er ein ganzes Jahr Zeit. Diese Frist waere
sinnlos, wuerde bereits am 1. Januar 2008 der Verlag ausschliesslicher
Rechteinhaber. Also koennen Autoren nach wie vor ueber ihre
Online-Rechte verfuegen.
Die Wahl des 31.12.2007 als Ausschlussfrist enteignet die
OA-Community. Ich bin ueberzeugt, dass die Verlage sich nicht
gerichtlich gegen Nutzungsrechtsuebertragungen im Jahr 2008 wehren
werden. Wer sich auf die vermeintlich sichere Seite begibt, schaedigt
Open Access, weil er eine Chance nicht nutzt, OA-Repositorien zu
fuellen.
Klaus Graf