Liebe Liste,hier eine Stellungnahme von Herrn Heckmann zu dem Problem der Rechteübertragung.
Herzliche Grüße Rubina Vock _______________________________ Informationsplattform Open Access: www.open-access.net----- Original Message ----- From: ""Jörn Heckmann"" <joern.heckmann@gmx.de>
To: <inetbib@ub.uni-dortmund.de> Sent: Saturday, January 05, 2008 11:21 AM Subject: Re: [InetBib] Offene Fragen zum neuen Urheberrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,aufgrund einiger Rückfragen eine kleine Ergänzung zu meinen Folien zur 1. Konstanzer OA-Tagung:* Eine Rechteübertragung OHNE Ausübung des Widerrufrechts ist nach meiner Auffassung nur bis zum 1.01.2008 zulässig gewesen. Hierfür spricht insbesondere (wie Herr Dr. Steinhauer in Konstanz richtig angemerkt hat) der Wortlaut der Regelung.* Die von mir angesprochene (und von Herrn Dr. Graf zitierte) Möglichkeit einer Nutzungsrechtseinräumung bis zum 1.1.2009 an ein Repository betrifft hingegen nur den Fall, daß der Urheber zuvor/zugleich auch das Widerrufrecht gegenüber dem Inhaber aller wesentlichen Nutzungsrechte ausgeübt hat.Darüber hinaus hat sich in den Folien ein kleiner Fehler eingeschlichen. Auf Folie 7 heißt es gegenwärtig noch: "Die Saetze 1 bis 4 gelten nicht..." Richtigerweise muß es natürlich heißen "Die Saetze 1 bis 3 gelten nicht..." Ich bitte dies zu entschuldigen...Jörn Heckmann -- Der GMX SmartSurfer hilft bis zu 70% Ihrer Onlinekosten zu sparen! Ideal für Modem und ISDN: http://www.gmx.net/de/go/smartsurfer