Sehr geehrte Diskussionsteilnehmer, herzlichen Dank erstmal für die schnellen und mit vielfältigen Informationen ausgestatteten Antworten zu meiner Frage nach Nutzungs-/Vertragsrecht im OA. Die Möglichkeit der CC-Lizenz ist mir vorher nicht so präsent gewesen, wohl auch, da ich berufsbedingt eher aus dem klassischen Verlagsbereich komme. Trotz einiger Informationen ist mir noch nicht ganz klar, was der Vorteil von CC-Lizenzen (abgesehen von der Vielfalt der Möglichkeiten mit den sechs Varianten) gegenüber einer einfachen Nutzungsrechtsübertragung ist? Zusammengefaßt ist es doch so: der Autor hat immer das Urheberrecht inne, sobald er einen Text aufgrund eigener Gedanken erschafft. Mit der Übertragung der Nutzungsrechte übergibt er die Verwertung einem Verlag oder einer Redaktion. Inwiefern diese Nutzungsrechte aussehen (zeitlich, räumlich und arttechnisch), ist Verhandlungssache. Zwar ist es bei einer Monographie die Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte usus, aber keineswegs Pflicht. Mit den gesetzlichen Grundlagen des Verlags- bzw. Urheberrechtes ist doch auch im "klassischen Sinne" eine vertragliche Regelung möglich, oder? Was unterscheidet der klassische Weg vom CC-Weg? Herzliche Grüße Wenke Richter P. S.: Das Literaturcafé, bestimmt allen bekannt, hat einen interessanten Beitrag zum Heidelberger Appell und die Einschätzung desselbigen durch den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages veröffentlicht, zu finden unter: http://www.literaturcafe.de/wissenschaftliche-dienste-des-bundestages-sehen- vorteile-in-der-google-buchsuche-und-halten-heidelberger-appell-fuer-ueberzo gen/ _______________________________________________ Ipoa_forum mailing list Ipoa_forum@lists.spline.inf.fu-berlin.de https://lists.spline.inf.fu-berlin.de/mailman/listinfo/ipoa_forum