Am 8. Januar 2010 16:47 schrieb Daniel von Wachter <daniel@von-wachter.de>: > Am 08.01.2010 11:04, schrieb Klaus Graf: > >> Es gibt keine andere Zusammenstellung zu Verlagen, die Open Access >> akzeptieren, als die des Chemnitzer Hochschulschriftenservers: >> >> http://www.bibliothek.tu-chemnitz.de/hochschulschriftenstelle/parallel.html > > Ergänzung: > 1. Die Liste ist unbrauchbar, da viele nicht genannt, z.B. die von Frau > Brandt genannten. Nicht einmal die Universitätsverlage sind genannt. > (Statt dessen ist De Gruyter gennant, das NICHT OA ist! Beispiel: > http://www.reference-global.com/isbn/978-3-11-020424-7 . Viele Verlage > versuchen, die Autoren zu desinformieren, indem sie "Open Access" mit > "online" gleichsetzen.) > > 2. Alle BOD-Verlage erlauben OA. Ich verstehe nicht, wieso eine lückenhafte oder unvollständige Liste "unbrauchbar" ist. Sie ist doch, in Ermangelung einer besseren, besser als gar keine Liste. Aber eigentlich ist es nicht die Aufgabe der UB Chemnitz, eine solche Liste zu unterhalten, sondern die von Open-Access.net. Dazu müsste man lediglich mit Hinblick auf die zu erwartende Publizität die wichtigsten deutschsprachigen Verlage anschreiben und in Art der ROMEO-Liste ihre OA-Policy abfragen. Generelle Regelung/Einzelfallregelung OA sofort/mit Embargo (wie lange?) OA gegen Entgelt/ohne Entgelt Ob Buch-BEITRÄGE (disziplinabhängig oft ohne Vertrag, daher § 38 UrhG de) einzubeziehen sind? Hier sollte man vielleicht keine schlafenden Hunde wecken. Klaus Graf _______________________________________________ Ipoa_forum mailing list Ipoa_forum@lists.spline.inf.fu-berlin.de https://lists.spline.inf.fu-berlin.de/mailman/listinfo/ipoa_forum