Ich finde es bemerkenswert, dass eine im Ton indiskutable Erwiderung hier mitgeteilt wird, aber nicht der anschließende Widerspruch durch Herrn Kaemper in INETBIB. Ich bleibe bei meiner Auffassung und verweise auf die weitere Diskussion in INETBIB. Klaus Graf Am 20. Mai 2010 09:47 schrieb Rubina Vock <rubina.vock@fu-berlin.de>: > Liebe Kollegen und Kolleginnen, > > unten eine Stellungnahme zur Mail von Klaus Graf betreffend den juristischen > Laitfaden. > http://open-access.net/de/austausch/news/news/anzeige/juristischer_leitfaden_zu/ > > Beste Grüße > Rubina Vock > > -------------------------------------------------- > From: ""Müller, Harald"" <hmueller@mpil.de> > Sent: Thursday, May 20, 2010 9:20 AM > To: "Internet in Bibliotheken" <inetbib@ub.uni-dortmund.de> > Subject: Re: [InetBib] Paragraph 137 l UrhG ist angesichts von Paragraph > 38UrhG bei Zeitschriftenartikeln in der Regel nicht anwendbar > >> Liebe LeserInnen! >> >> In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Mail von Herrn Graf sofort >> löschen >> bzw. ignorieren. Seine juristischen Überlegungen und Schlußfolgerungen >> würden >> ihm in einem juristischen Examen die niedrigst mögliche Punktzahl >> einbringen, >> nämlich NULL Punkte. >> >> Zitat Graf: "Wenigstens in den Geisteswissenschaften kann davon >> ausgegangen >> werden, dass früher keine Verträge abgeschlossen wurden, also die >> Befristung auf >> ein Jahr nach § 38 UrhG gilt." >> >> Selbstverständlich wird jedesmal ein Vertrag abgeschlossen (durch Angebot >> und >> Annahme), wenn eine Person ein Manuskript zwecks Veröffentlichung an einen >> Verlag gibt. Sofern der Vertrag nicht schriftlich vorliegt, richten sich >> die >> Vertragsbedingungen nach der urheberrechtlichen Zwecksübertragungslehre. >> >> Zitat WIKIPEDIA: >> "Die Zweckübertragungslehre besagt, dass ein Urheber im Zweifel >> Nutzungsrechte >> nur in dem Umfang einräumt, wie es der Vertragzweck unbedingt erfordert. >> Dies >> folgt aus § 31 UrhG. Der entsprechende Absatz lautet: >> >> "1Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht >> ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden >> Partnern >> zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich >> erstreckt. >> 2Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, >> ob es >> sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie >> weit >> Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das >> Nutzungsrecht unterliegt." >> >> - § 31 Abs. 5 UrhG" >> >> Wenn schon das Gesetz davon ausgeht, daß bei der Übertragung von >> Nutzungsrechten >> nicht immer alle Details zweifelsfrei dokumentiert werden, sollte man als >> Urheber im eigenen Interesse alle Vorsichtsmaßnahmen einsetzen. Deshalb >> sollten >> die Empfehlungen von Herrn Dr. Kreutzer DRINGENST befolgt werden. >> >> Mit freundlichen Grüßen >> >> -- >> Dr. Harald Müller >> >> Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht / >> Bibliothek >> Max Planck Institute for Comparative Public Law >> and International Law / Library >> Im Neuenheimer Feld 535; D-69120 Heidelberg >> Phone: +49 6221 482 219; Fax: +49 6221 482 593 >> Mail: hmueller@mpil.de >> >> -----Original Message----- >> From: inetbib-bounces@ub.uni-dortmund.de >> [mailto:inetbib-bounces@ub.uni-dortmund.de] On Behalf Of Klaus Graf >> Sent: Wednesday, May 19, 2010 11:40 PM >> To: Internet in Bibliotheken >> Subject: [InetBib] Paragraph 137 l UrhG ist angesichts von Paragraph 38 >> UrhG bei >> Zeitschriftenartikeln in der Regel nicht anwendbar >> >> Die gegenteilige Empfehlung im neuen Leitfaden sollte >> ignoriert werden: >> >> http://archiv.twoday.net/stories/6344762/ >> >> Klaus Graf >> >> -- >> http://www.inetbib.de >> >> -- >> http://www.inetbib.de > > ************************************************************************* > Informationsplattform www.open-access.net > > prima(r)forscher www.primarforscher.fu-berlin.de > > Berliner Methodentreffen www.berliner-methodentreffen.de > ************************************************************************* > > Dipl.-Psych. Rubina Vock > > Institut für Qualitative Forschung > in der INA gGmbH > an der Freien Universität Berlin > Postfach 4 > Habelschwerdter Allee 45 > 14195 Berlin > > Tel.: +49 (0) 30 838 55725 oder 55408 > mob.: 01577 18 18 087 > Fax: +49 (0) 30 838 52843 > > _______________________________________________ > Ipoa_forum mailing list > Ipoa_forum@lists.spline.inf.fu-berlin.de > https://lists.spline.inf.fu-berlin.de/mailman/listinfo/ipoa_forum > _______________________________________________ Ipoa_forum mailing list Ipoa_forum@lists.spline.inf.fu-berlin.de https://lists.spline.inf.fu-berlin.de/mailman/listinfo/ipoa_forum