Ziemlich miese Fehlinformation auf den genannten Seiten: "Das deutsche Urheberrechtsgesetz erlaubt Autoren, Beiträge, die in Zeitschriften veröffentlicht wurden, ein Jahr nach ihrem Erscheinen frei zugänglich im Internet zu veröffentlichen." Die Verlagslobby leistet ganze Arbeit, abweichende Meinungen wie meine, die sich auf den klaren und eindeutigen Wortlaut des Gesetzes stuetzen koennen (und auf Kommentarliteratur!), fallen unter den Tisch. Autoren duerfen im Zweifel - wenn nichts anderes vereinbart ist - SOFORT online zweitveröffentlichen, da die öffentliche Zugänglichmachung (Internetnutzung) ein Fall der öffentlichen Wiedergabe ist, und die ist vom auf ein Jahr befristeten ausschliesslichen Vervielfaeltigungs- und Verbreitungsrecht der Verleger NICHT erfasst. Klaus Graf Am 25. April 2012 14:51 schrieb Eckert, Karin <K.Eckert@ub.uni-mainz.de>: > Liebe Kolleginnen und Kollegen, > > unter folgendem Link finden Sie eine Pressemitteilung, die über die Open > Access-Aktivitäten der Johannes Gutenberg-Universität informiert: > > http://www.uni-mainz.de/presse/51176.php > > Weitere Einzelheiten dazu finden Sie auch auf unseren Open Access-Webseiten: > > http://www.blogs.uni-mainz.de/openaccess-jgu/ > > Mit freundlichen Grüßen > > Karin Eckert > > -------------------- > Karin Eckert M.A. > Netzbasierte Informationsdienste > Johannes-Gutenberg-Universität > Universitätsbibliothek > Jakob Welder Weg 6, 55128 Mainz > Tel. : +49 6131 39 22450 > E-Mail: eckert@ub.uni-mainz.de > > > > > _______________________________________________ > ipoa-forum mailing list > ipoa-forum@lists.fu-berlin.de > https://lists.fu-berlin.de/listinfo/ipoa-forum