Lieber Herr Schlachter, lieber Herr Putnings, ja, bei CC-By darf die Arbeit kommerziell von Verlagen ohne vorherige Nutzungsanfrage verbreitet werden. Natürlich ist CC-By die freiste Lizenz von CC-Lizenzen und im eigentlichen Sinne Open Access. Als wissenschaftlicher Autor - meine private Meinung - möchte ich aber selbst solche Szenarien nicht mit meiner Arbeit sehen. Freie wissenschaftliche Nutzung ja, aber über kommerzielle Verwertung würde ich gerne schon selbst entscheiden. Von Bibliothekaren kommt jetzt bestimmt der Hinweis auf die Metadatenkatalogdienstleister, die auch kommerziell arbeiten und so wichtig für die Verbreitung des Inhalts wären. Das Grundproblem bei CC ist die Definition von "kommerziell", also kommerziell wie wir landläufig verstehen (Verkauf eines Printbuches auf der Grundlage des OA-Beitrages) oder ist kommerziell auch, wenn der Metadatenkatalogdienstleister ein privates Unternehmen ist. Hier streiten sich die Geister. Mein Vorschlag: warum nicht den Usern mit einem kurzen FAQ zu den einzelnen CC-Lizenzen die Auswahl beispielsweise zwischen CC-By, CC-By-NC und CC-By-Nc-SA lassen? Letztlich obliegt doch auch bei Open Access und CC-Lizenzen die Wahlfreiheit beim Autor, welche Rechte er den Usern gewähren möchte. Sonst gehen wir den gleichen Weg wie Verlage bei total-by-out, eben nur in der Farbe grün. Viele Grüße Wenke Bönisch Am 25.11.2013 11:35, schrieb Michael Schlachter: > Liebe Liste, > Herr Putnings, Open Access Beauftrager der Uni Erlangen-Nürnberg, hat die unten stehende Frage an uns gerichtet. Schicke sie jetzt über die Liste, um Meinungen dazu einzuholen. > Gruß > > > -------- Original-Nachricht -------- > Betreff: Unser Telefonat eben > Datum: Freitag, 22. November 2013 12:06 CET > Von: "Putnings, Markus" <markus.putnings@fau.de> > An: "michael.schlachter@uni-konstanz.de" <michael.schlachter@uni-konstanz.de> > > > Lieber Herr Schlachter, > > hier noch einmal kurz die Frage, über die wir eben telefoniert haben: > > Es geht um Open Access Repositorien für Bachelor- und Masterarbeiten, in denen man CC-Lizenzen für seine Veröffentlichungen auswählen kann. > Wenn die Arbeiten Open Access unter CC-Lizenz Namensnennung (CC BY 3.0) veröffentlicht werden, darf dann einer dieser "Spezialverlage" wie VDM Müller, Diplomica etc. das komplette Werk ohne Rücksprache verwenden und z. B. als Print verkaufen? > Wie man bei Universitätsverlagen sieht, lassen sich trotz Open Access- auch die Printausgaben gut verkaufen, d. h. die Geschäftsidee wäre nicht unattraktiv und entsprechende Repositorien eine ideale Datenquelle. > > Theoretisch könnte man die Fragestellung auf alle CC BY 3.0 Veröffentlichungen übertragen, aber bei Studenten, die sich im Gegensatz zu routinierten Autoren nicht zu wehren wissen und deren Werke eine ideale "Materialgrundlage" für die von mir angedachten Verlage sind, ist die Chance eines entsprechenden Vorstoßes wohl höher. > > Freundliche Grüße, > Markus Putnings > > *********************************************************************** > Dipl. Wirt.-Inf. Markus Putnings > Stv. Leiter der Technisch-naturwissenschaftlichen Zweigbibliothek > Fachreferent für Mathematik, Informatik und Sportwissenschaft > Leiter des Referats Open Access > Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg Technisch-naturwissenschaftliche Zweigbibliothek > Erwin-Rommel-Str. 60 > 91058 Erlangen > Tel.: +49 (0)9131 85-2 78 35 > Fax: +49 (0)9131 85-27843 > E-Mail: Markus.Putnings@fau.de<mailto:Markus.Putnings@fau.de> > URL: http://www.ub.fau.de/ > > +++ 100 Jahre Alte Universitätsbibliothek +++ > Symposium Unternehmen Bibliothek > 21. November 2013 > in Kooperation mit dem VdB, Landesverband Bayern > http://www.ub.fau.de/hundert-jahre/ > > >