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Re: [IP-OA_Forum] CC-Lizenz Frage

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  • From: Heinz Pampel <heinz.pampel@gmail.com>
  • To: Expertenforum für die Informationsplattform Open Access (http://open-access.net/) <ipoa-forum@lists.fu-berlin.de>
  • Date: Mon, 25 Nov 2013 20:13:00 +0100
  • Reply-to: Expertenforum für die Informationsplattform Open Access (http://open-access.net/) <ipoa-forum@lists.fu-berlin.de>
  • Subject: Re: [IP-OA_Forum] CC-Lizenz Frage

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
ich bin ein großer Fan der CC-BY-Lizenz!
 
Diese Lizenz entspricht der Definition der "Berliner Erklärung" (libre Open Access) und ist der Open-Access-Standard.

Dank der Veröffentlichung eines Artikels von mir unter CC-BY ist es dem Herausgeber einer ausländischen closed-access-Zeitschrift jetzt möglich meinen Artikel zu übersetzen und in seiner Zeitschrift zu veröffentlichen. Ohne CC-BY wäre dies nicht möglich.
 
Weitere Beispiele für die Nachutzung - dank CC-BY - beschreibt Daniel Mietchen in folgendem Beitrag:
 
http://blogs.plos.org/blog/2012/10/23/reusing-revising-remixing-and-redistributing-research/
 
Klaus Graf hat das Thema erst jüngst behandelt. Er stellt fest „NC oder goldene Nasen sind rar“. Siehe:
 
http://redaktionsblog.hypotheses.org/1769          
 
Zitiert wird u.a. der Jurist Paul Klimpel der sich mit der Problematik der „NC“-Einschränkung ausführlich befasst hat. Sein Leitfaden ist sehr lesenswert:
 
http://irights.info/userfiles/CC-NC_Leitfaden_web.pdf
 
Darüber hinaus lohnt sich die Lektüre von Hrynaszkiewicz, Busch und Cockerill: http://doi.org/p69

Fazit: Für mich überwiegen die Vorteile von CC-BY. Für die ab und an skizierten möglichen Probleme gibt es – so meine Wahrnehmung – kaum Beispiele in der Praxis.
 
Beste Grüße
 
Heinz Pampel
 
PS: http://irights.info/creative-commons-in-version-4-0-verfugbar-was-sich-andert-und-was-nicht


Am 25. November 2013 12:04 schrieb Wenke Richter <richterwenke@web.de>:
Lieber Herr Schlachter, lieber Herr Putnings,

ja, bei CC-By darf die Arbeit kommerziell von Verlagen ohne vorherige
Nutzungsanfrage verbreitet werden. Natürlich ist CC-By die freiste
Lizenz von CC-Lizenzen und im eigentlichen Sinne Open Access. Als
wissenschaftlicher Autor - meine private Meinung - möchte ich aber
selbst solche Szenarien nicht mit meiner Arbeit sehen. Freie
wissenschaftliche Nutzung ja, aber über kommerzielle Verwertung würde
ich gerne schon selbst entscheiden.
Von Bibliothekaren kommt jetzt bestimmt der Hinweis auf die
Metadatenkatalogdienstleister, die auch kommerziell arbeiten und so
wichtig für die Verbreitung des Inhalts wären. Das Grundproblem bei CC
ist die Definition von "kommerziell", also kommerziell wie wir
landläufig verstehen (Verkauf eines Printbuches auf der Grundlage des
OA-Beitrages) oder ist kommerziell auch, wenn der
Metadatenkatalogdienstleister ein privates Unternehmen ist. Hier
streiten sich die Geister.
Mein Vorschlag: warum nicht den Usern mit einem kurzen FAQ zu den
einzelnen CC-Lizenzen die Auswahl beispielsweise zwischen CC-By,
CC-By-NC und CC-By-Nc-SA lassen? Letztlich obliegt doch auch bei Open
Access und CC-Lizenzen die Wahlfreiheit beim Autor, welche Rechte er den
Usern gewähren möchte. Sonst gehen wir den gleichen Weg wie Verlage bei
total-by-out, eben nur in der Farbe grün.

Viele Grüße
Wenke Bönisch

Am 25.11.2013 11:35, schrieb Michael Schlachter:
> Liebe Liste,
> Herr Putnings, Open Access Beauftrager der Uni Erlangen-Nürnberg, hat die unten stehende Frage an uns gerichtet. Schicke sie jetzt über die Liste, um Meinungen dazu einzuholen.
> Gruß
>
>
> -------- Original-Nachricht --------
> Betreff: Unser Telefonat eben
> Datum: Freitag, 22. November 2013 12:06 CET
> Von: "Putnings, Markus" <markus.putnings@fau.de>
> An: "michael.schlachter@uni-konstanz.de" <michael.schlachter@uni-konstanz.de>
>
>
> Lieber Herr Schlachter,
>
> hier noch einmal kurz die Frage, über die wir eben telefoniert haben:
>
> Es geht um Open Access Repositorien für Bachelor- und Masterarbeiten, in denen man CC-Lizenzen für seine Veröffentlichungen auswählen kann.
> Wenn die Arbeiten Open Access unter CC-Lizenz Namensnennung (CC BY 3.0) veröffentlicht werden, darf dann einer dieser "Spezialverlage" wie VDM Müller, Diplomica etc. das komplette Werk ohne Rücksprache verwenden und z. B. als Print verkaufen?
> Wie man bei Universitätsverlagen sieht, lassen sich trotz Open Access- auch die Printausgaben gut verkaufen, d. h. die Geschäftsidee wäre nicht unattraktiv und entsprechende Repositorien eine ideale Datenquelle.
>
> Theoretisch könnte man die Fragestellung auf alle CC BY 3.0 Veröffentlichungen übertragen, aber bei Studenten, die sich im Gegensatz zu routinierten Autoren nicht zu wehren wissen und deren Werke eine ideale "Materialgrundlage" für die von mir angedachten Verlage sind, ist die Chance eines entsprechenden Vorstoßes wohl höher.
>
> Freundliche Grüße,
> Markus Putnings
>
> ***********************************************************************
> Dipl. Wirt.-Inf. Markus Putnings
> Stv. Leiter der Technisch-naturwissenschaftlichen Zweigbibliothek
> Fachreferent für Mathematik, Informatik und Sportwissenschaft
> Leiter des Referats Open Access
> Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg Technisch-naturwissenschaftliche Zweigbibliothek
> Erwin-Rommel-Str. 60
> 91058 Erlangen
> Tel.: +49 (0)9131 85-2 78 35
> Fax: +49 (0)9131 85-27843
> E-Mail: Markus.Putnings@fau.de<mailto:Markus.Putnings@fau.de>
> URL: http://www.ub.fau.de/
>
> +++ 100 Jahre Alte Universitätsbibliothek +++
> Symposium Unternehmen Bibliothek
> 21. November 2013
> in Kooperation mit dem VdB, Landesverband Bayern
> http://www.ub.fau.de/hundert-jahre/
>
>
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