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Re: [IP-OA_Forum] Zweitveröffentlichungsrecht

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  • From: Klaus Graf <klausgraf@googlemail.com>
  • To: Expertenforum für die Informationsplattform Open Access (http://open-access.net/) <ipoa-forum@lists.fu-berlin.de>
  • Date: Wed, 25 Sep 2013 17:24:52 +0200
  • Reply-to: Expertenforum für die Informationsplattform Open Access (http://open-access.net/) <ipoa-forum@lists.fu-berlin.de>
  • Subject: Re: [IP-OA_Forum] Zweitveröffentlichungsrecht

"Gestattet der Urheber" ... so beginnt § 38 UrhG jetzt und auch in Zukunft. Die herrschende Ignoranz der Urheberrechtler würde daraus folgern, dass das ausschliessliche einjährige Nutzungsrecht mit dem Zeitpunkt der Gestattung, also des Einreichens zustandekommt. Der Verlag kann ab diesem Zeitpunkt gegen den Autor oder das REP vorgehen, was leider auch den Preprint vor dem Einreichen betrifft, da dieser ebenfalls "das Werk" darstellt. Die Frage ist, welche Verlage das tun werden. 

Die Losung könnte demnach auch lauten: Selbstarchivieren, auch wenns nicht legal erscheint. 

Wieso "erscheint"? Wir sollten nicht übersehen, dass jegliche vertragliche Regelung, die nicht individuell ausgehandelt wird, als AGB ungültig sein kann, wenn sie den Wissenschaftsautor übervorteilt. Daran kann man festhalten, solange das nicht höchstrichterlich geklärt ist.

Die Losung können REP-Manager zwar nicht offensiv und laut vertreten, aber sie sollten Take-down-Ansinnen der Verlage abschmettern.

Klaus Graf 


Am 25. September 2013 16:43 schrieb Daniel v. Wachter <dvw@arcor.de>:
Salut:

Ich gehe davon aus, daß der Autor seinen Aufsatz vor dem Einreichen ins
Repositorium stellen darf, denn da ist er noch keinerlei Vertrag
eingegangen. Darf er ihn, wenn nichts vereinbart wurde, auch nach dem
Einreichen, aber vor dem Erscheinen ins Repositorium stellen?

Wichtig ist, worauf auch Herrn Grafs Kommentar hinweist:
§ 38 Abs. 1 Satz 2 wird lauten:
"Jedoch darf der Urheber das Werk nach Ablauf eines Jahres seit
Erscheinen anderweit vervielfältigen, verbreiten und öffentlich
zugänglich machen, wenn nichts anderes vereinbart ist."

Besten Gruß,
Daniel von Wachter

--
Prof. Dr. Dr. Daniel von Wachter
http://von-wachter.de, daniel@von-wachter.de
Direktor, Internationale Akademie für Philosophie im Fürstentum
Liechtenstein, Im Schwibboga 7, FL-9487 Bendern

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      • From: Klaus Graf <klausgraf@googlemail.com>
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      • From: "Daniel v. Wachter" <dvw@arcor.de>
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