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Re: [IP-OA_Forum] [InetBib] Zur Anwendung des neuen Zweitverwertungsrechts

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  • From: Klaus Graf <klausgraf@googlemail.com>
  • To: Expertenforum für die Informationsplattform Open Access (http://open-access.net/) <ipoa-forum@lists.fu-berlin.de>
  • Date: Fri, 27 Sep 2013 16:45:09 +0200
  • Reply-to: Expertenforum für die Informationsplattform Open Access (http://open-access.net/) <ipoa-forum@lists.fu-berlin.de>
  • Subject: Re: [IP-OA_Forum] [InetBib] Zur Anwendung des neuen Zweitverwertungsrechts

Nach wie vor unklar ist mir die Verbreitung der Praxis, dass bei Zeitschriften- und Sammelbandbeiträgen, die ja meistens unvergütet sind, kein Vertrag über die Nutzungsrechte geschlossen wird. Aus eigenen Erfahrungen erscheint mir in den Geisteswissenschaften der Anwendungsbereich des § 38 Abs. 1 Satz 2 durchaus keine quantité negligeable. Aber dazu hätte ich gern weitere Stimmen.

Hilfreicher als die erwähnte Handreichung erscheint mir, was ich in Archivalia zu dem Punkt schrieb:

"Im Bereich der Geisteswissenschaften könnte sich die eklatante Verschlechterung der Rechtsstellung des Urhebers durch die neue Regelung (die angeblich seine Position verbessert) womöglich in Grenzen halten, da hier häufig nach wie vor bei Zeitschriftenartikeln und Buchbeiträgen keine expliziten Verträge geschlossen werden.

Der Wissenschaftsurheber kann mit dem Verlag vertraglich vereinbaren, dass er entgegen § 38 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 4 bereits vor dem Erscheinen oder zum Zeitpunkt des Erscheinens oder vor Ablauf von 12 Monaten den Beitrag Open Access publizieren darf.

Wenn nichts vereinbart wird, gilt die Jahresfrist des Absatz 1 Satz 2.

Hebelt der Verlag Absatz 1 Satz 2 vertraglich aus, hat EIN TEIL der Wissenschaftsurheber UNTER BESTIMMTEN UMSTÄNDEN ein nicht abdingbares Zweitveröffentlichungsrecht nach Jahresfrist, das sich aber nur auf die - aus Sicht vieler Wissenschaftler unbrauchbare - akzeptierte Manuskriptversion bezieht.

Zu Rechtsfragen von Open Accesss (2012):
http://archiv.twoday.net/stories/197330649/ "

Klaus Graf


Am 27. September 2013 13:43 schrieb Heinz Pampel <pampel@gfz-potsdam.de>:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

da das Zweitverwertungsrecht, wie vom Kollegen Hartmann erwähnt, in der Praxis erst ab dem 01.01.2015 greifen wird, scheint es mir wichtig, weithin für die Nutzung der SHERPA/RoMEO-Datenbank zu werben.

Diese Datenbank gibt Auskunft darüber, was welche Verlage im Hinblick auf die Selbstarchivierung wissenschaftlicher Publikationen gestatten: http://open-access.net/?id=265

In vielen Fällen ist es möglich Publikationen bereits sechs Monate nach Erscheinen auf Repositorien frei zugänglich zu machen.

Beste Grüße

Heinz Pampel

Am 27.09.2013 um 13:11 schrieb Thomas Hartmann <thomas.hartmann@staff.hu-berlin.de>:

> Liebe Kolleginnen und Kollegen,
>
> für eine erste Einschätzung, ob die jeweiligen Publikationen vom neuen Zweitverwertungsrecht profitieren können, ist ab sofort eine Handreichung abrufbar unter http://www.ip.mpg.de/files/pdf2/Hartmann-OA-Tage2013-HandoutZweitverwertungsrecht.pdf. Erläuterung und Diskussion dazu bei den OA-Tagen kommende Woche in Hamburg (Session Rechtliche Aspekte des Open Access, http://open-access.net/de/aktivitaeten/open_access_tage/programm/sessions/#c3970).
>
> Aus rechtwissenschaftlicher Perspektive hat das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht (MPI IP) bereits im Gesetzgebungsverfahren (Febr. 2013) Stellung bezogen, siehe http://www.ip.mpg.de/files/pdf2/Stellungnahme-BMJ-UrhG_2013-3-15-def1.pdf .
>
>
> Freundliche Grüße
> Thomas Hartmann
>
> Am 26.09.2013 11:47, schrieb Schröder, Alexander:
>> Das müssten wir mal grundsätzlich im Bibliotheksportal thematisieren.
>>
>>
>>
>> Sent with Good (www.good.com)
>>
>>
>> -----Original Message-----
>> From: Rainer Kuhlen [rainer.kuhlen@uni-konstanz.de<mailto:rainer.kuhlen@uni-konstanz.de>]
>> Sent: Thursday, September 26, 2013 11:39 AM W. Europe Standard Time
>> To: inetbib@ub.uni-dortmund.de
>> Subject: Re: [InetBib] Kommentar zum Zweitverwertungsrecht
>>
>>
>> Noch etwas mehr "Senf" dazu in:
>> http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=599
>> RK
>> Am 25.09.2013 16:50, schrieb Klaus Graf:
>>> On Mon, 23 Sep 2013 12:24:34 +0200
>>>   Eric Steinhauer <eric.steinhauer@FernUni-Hagen.de> wrote:
>>>
>>> Mein Senf dazu:
>>>
>>> http://archiv.twoday.net/stories/498217317/
>>>
>>> Klaus Graf
>>>
>> --
>> Prof. Dr. Rainer Kuhlen
>> Department of Computer and Information Science
>> University of Konstanz, Germany
>>
>> Website: www.kuhlen.name
>> Email: rainer.kuhlen@uni-konstanz.de
>> Skype: rainer.kuhlen
>> Blog: www.netethics.net
>> Facebook: http://www.facebook.com/rainer.kuhlen
>> Twitter: @rkinf
>> ORCID author identity: 0000-0002-4497-6422
>>
>> --
>> http://www.inetbib.de
>>
>> Geschäftsführer: Dr. Francesco De Meo, Armin Engel, Karin Gräppi, Olaf Jedersberger, Prof. Dr. med. Ralf Kuhlen, Jörg Reschke
>> Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Ulf M. Schneider
>> Sitz der Gesellschaft: Berlin
>> Handelsregister: AG Berlin Charlottenburg, HRB: 106350 B
>>
>
> --
> http://www.inetbib.de


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      • From: Heinz Pampel <pampel@gfz-potsdam.de>
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