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Re: [IP-OA_Forum] Aktuelle Ausgabe der Forschung & Lehre mit Schwerpunkt Open Access

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  • From: Klaus Graf <klausgraf@googlemail.com>
  • To: Expertenforum für die Informationsplattform Open Access (http://open-access.net/) <ipoa-forum@lists.fu-berlin.de>
  • Date: Wed, 25 Feb 2015 14:07:01 +0100
  • Reply-to: Expertenforum für die Informationsplattform Open Access (http://open-access.net/) <ipoa-forum@lists.fu-berlin.de>
  • Subject: Re: [IP-OA_Forum] Aktuelle Ausgabe der Forschung & Lehre mit Schwerpunkt Open Access

Aus meiner Sicht hat die neue Formulierung im Gesetz keinerlei reale Auswirkung auf den grünen Weg. Es wurde ja noch nicht einmal eine Evaluierung vorgesehen. Kann man nicht messen, ob sich die neue Norm auswirkt, kann man darüber nur spekulieren.

Bei Deposits gilt im Zweifel "sei mutig", im deutschsprachigen Bereich ist mit keinen Klagen zu rechnen. Von daher würde ich die gesetzlichen Einschränkungen einfach ignorieren.

Klaus Graf

Am 25. Februar 2015 um 13:56 schrieb Schröder-Micheel, David <micheel@mpipriv.de>:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vor Kurzem erschien die aktuelle Ausgabe der Forschung & Lehre, welche sich mit einem Spezial dem Thema Open Access nähert.
Die komplette Ausgabe kann hier http://www.forschung-und-lehre.de/wordpress/Archiv/2015/ful_02-2015.pdf heruntergeladen werden. In diesem Heft findet sich auch ein Beitrag von Prof. Dr. Gerald Spindler, in welchem sich folgendes Zitat finden lässt:

 

„Allerdings gilt dies nur unter bestimmten Voraussetzungen, so muss es sich um einen Beitrag handeln, „der im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeit entstanden und in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung erschienen ist“. Ob auch die Universitäten oder Max-Planck-Institute etc. davon erfasst sind, ist bislang ungeklärt; zumindest für die Drittmittelforschung etwa durch die DFG greift dieses Recht jedoch ein.“

 

Das geht so ziemlich gegen alles, was ich bisher zu dem Thema gelesen hatte, da es meines Wissens immer als gegeben betrachtet wurde, dass MPG-Wissenschaftler auf jeden Fall Nutznießer des neuen vierten Absatzes in § 38 UrhG sein würden, da es sich bei einem MPI  um eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung handelt. Ist das also wirklich umstritten oder ist vielmehr nicht nur umstritten, warum nur zum Beispiel MPI Nutznießer sind und die Universitäten nicht?

 

Mit den besten Grüßen

 

David Schröder-Micheel

 

--

Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht

Max Planck Institute for Comparative and International Private Law

 

Mittelweg 187

D-20148 Hamburg

e-mail: micheel@mpipriv.de

Tel: (040) 41 900 440

 


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