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[IP-OA_Forum] SNF OA Policy 2020 - akzeptierte Autorenversion für Green OA

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  • From: Gutknecht Christian <christian.gutknecht@snf.ch>
  • To: "ipoa-forum@lists.fu-berlin.de" <ipoa-forum@lists.fu-berlin.de>
  • Date: Mon, 18 Dec 2017 16:36:18 +0000
  • Reply-to: Expertenforum für die Informationsplattform Open Access (http://open-access.net/) <ipoa-forum@lists.fu-berlin.de>
  • Subject: [IP-OA_Forum] SNF OA Policy 2020 - akzeptierte Autorenversion für Green OA

Ich erhielt privat noch eine Anfrage, welche Version bei Green OA erwartet wird. Hier noch der genauer Wortlaut des künftigen Ausführungsreglement des Schweizer Nationalfonds: http://www.snf.ch/SiteCollectionDocuments/oa-ausfuehrungsreglement-beitragsreglement-20180401.pdf

 

            11.12 OA-Verpflichtung: Form und Fristen (Art. 47 Beitragsreglement)

  1. Die OA-Verpflichtung wird grundsätzlich durch eine unmittelbar, uneingeschränkt und unentgeltlich zugängliche digitale Publikation erfüllt: OA-Gold Zeitschriften, Bücher und Buchkapitel. Beiträge des SNF an solche Publikationen sind möglich (Ziff. 11.10 und Reglement über die OA Publikationsförderung). Publikationen mit begrenztem Zugang (Hybrid-Publikationen mit Freischaltgebühren) erfüllen die Voraussetzungen der OA-Verpflichtung nicht und werden nicht mit Beiträgen des SNF unterstützt.
  2. Die OA-Verpflichtung kann auch durch eine uneingeschränkt und unentgeltlich zugängliche digitale Publikation auf einem disziplinenspezifischen oder institutionellen Repositorium erfüllt werden: OA-Grün. 
  3. Die Zugänglichmachung einer Publikation in Anschluss an die Verlagspublikation (OA Grün gemäss Absatz 2) muss in Form einer inhaltlich mit der Verlagspublikation übereinstimmendenden Version spätestens nach Ablauf folgender Embargofristen erfolgen:
    1. 6 Monate für Zeitschriftenartikel; 
    2. 12 Monate für alle übrigen Publikationen. 
  1. Repositorien im Sinn von Abs. 2 sind die öffentlich und entgeltfrei zugänglichen, nicht-kommerziellen Archive oder Datenbanken von Hochschulen und anderen anerkannten Forschungsinstitutionen oder wissenschaftlichen Einrichtungen.

D.h. bei Green OA wird die Hinterlegung der akzeptierten Autorenversion nach Peer-Review erwartet. Preprints erfüllen die genannten Anforderungen nach einer inhaltlich mit der Verlagspublikation übereinstimmenden Version in der Regel ja nicht (ausser die Publikation wird ohne inhaltlich Veränderung akzeptiert und publiziert, was wohl eher selten der Fall sein dürfte). Auch die heute sehr häufig praktizierte Zugänglichmachung oder Academic Social Networks wie (ResearchGate oder Academia.edu) genügt den Anforderungen des SNF nicht (mehr).

 

Gruss

Christian Gutknecht

Am 18.12.2017 um 11:49 schrieb Gutknecht Christian:



Hallo Lothar

 

Green OA mit Embargo max. 6 Monate für Accepted Version auf Repository ist okay. Green OA länger als 6 Monate geht nicht, bzw. ist ein Bruch mit der Regelung des SNF und kann sanktioniert werden. (Siehe 11.12-11.15: http://www.snf.ch/SiteCollectionDocuments/oa-ausfuehrungsreglement-beitragsreglement-20180401.pdf)

 

Beim SNF wird davon ausgegangen, dass heute wohl etwas 50% der bevorzugten Zeitschriften gemäss der Standard-Policy nicht kompatibel mit den 6 Monaten Green OA Embargo sind, da die meisten ja längere Embargos verlangen.

 

Und ja, das kann nun ganz verschiedene Wege gehen:

  • SNF-geförderte Forschende verzichten auf die Publikation in nicht kompatiblen Journals.
  • Nicht kompatible Journals werden SNF-geförderten Forschenden entgegenkommen und 6 Monate Embargo zulassen. Entweder generell oder durch ein individuelles Amendment auf Anfrage. Ich nehme den Hinweis auf, dass wir da vom SNF etwas zu Verfügung stellen könnten.
  • AutorInnen publizieren vermehrt Hybrid. Der SNF zahlt jedoch weiterhin kein Hybrid. Von daher würde das Geld von den Hochschulen kommen.
  • Verlage nehmen den Policy-Change als Anlass um auf Gold OA zu wechseln. Der SNF hat nun sogar die Obergrenze von 3000 CHF für APCs aufgehoben, zahlt diese auch nach Ablauf des Grants und zahlt neu auch Buchkapitel.

Gruss

Christian

 

 



Am 18.12.2017 um 10:48 schrieb Nunnenmacher, Lothar <Lothar.Nunnenmacher@lib4ri.ch>:

 

Lieber Christian

 

Die SNF-Policy lässt sich in Bezug auf den Grünen Weg auch anders verstehen: "Grüner Weg: Zeitschriftenartikel sind wie bis anhin spätestens nach 6 Monaten in einem institutionellen oder fachspezifischen Repositorium abzulegen." - also evtl. auch ablegen mit Embargo?

 

Die Frage ist natürlich, ob der SNF den Grünen Weg grundsätzlich fördern will (der bei vielen Verlagen ja mit einer längeren Embargofrist verbunden ist). Da wäre zum Beispiel ein SNF-spezifisches Amendment (ähnlich der EU) sehr hilfreich. Ansonsten ist wohl die Gefahr sehr gross, dass die Wissenschaftler/innen eher auf den teuren hybriden Weg ausweichen.

 

Freundliche Grüsse

Lothar Nunnenmacher

 

 

////

Dr. Lothar Nunnenmacher · Head of Lib4RI
Lib4RI - Library for the Research Institutes within the ETH Domain: Eawag, Empa, PSI & WSL

Lib4RI: Eawag-Empa · Überlandstrasse 133 · 8600 Dübendorf · Switzerland
T +41 58 765 52 21 · F +41 58 765 58 29 · lothar.nunnenmacher@lib4ri.ch · www.lib4ri.ch

____________________________________________

Lib4RI – excellent services for excellent research

 

From: Gutknecht Christian [mailto:christian.gutknecht@snf.ch] 
Sent: Wednesday, December 13, 2017 12:05 PM
To: 
ipoa-forum@lists.fu-berlin.de
Subject: [IP-OA_Forum] SNF OA Policy 2020

 

Guten Tag

 

Alle Publikationen aus finanzierten Projekten des Schweizerischen Nationalfonds sollen ab 2020 kostenlos und digital verfügbar sein. Um dies zu erreichen wir ab April 2018 die OA-Policy angepasst: http://www.snf.ch/de/derSnf/forschungspolitische_positionen/open_access/Seiten/default.aspx#OA%202020%20Policy

 

Insbesondere bei Green Road müssen Zeitschriftenartikel nun ausnahmslos nach spätestens 6 Monaten zugänglich sein.Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfänger sollten nur noch Verlage berücksichtigen, die das zulassen.

 

Freundliche Grüsse

______________________________________

Christian Gutknecht

Koordination Informationssysteme Forschungsförderung (CoSi)

Schweizerischer Nationalfonds (SNF)

Wildhainweg 3, Postfach 8232, CH-3001 Bern
Telefon: +41 31 308 24 52

christian.gutknecht@snf.ch | www.snf.ch

 

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