Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Hinblick auf Möglichkeiten der Zweitveröffentlichung prüfen wir als Bibliothek „on demand“ die Publikationslisten unserer Forschenden. Hierbei stießen wir auf die Frage der Bildrechte, zu der wir gerne Ihre Erfahrungen und Best Practices
wüssten. Unserer Ansicht nach gibt es generell die folgenden beiden Fälle für verschiedene Publikationsformen:
1.
Bei einem veröffentlichten Zeitschriftenartikel mit geschütztem Bild wurden die Bildrechte bei der Erstveröffentlichung für die Nutzungsarten, die im Verlagsvertrag festgelegt sind, geklärt. Selbst wenn mit dem Verlag etwas anderes
vereinbart ist, kann der/die Autor/in unter Berufung auf § 38 Abs. 4 UrhG nach Ablauf des Embargos von 12 Monaten die akzeptierte Manuskriptversion dieses Artikels zweitveröffentlichen.
Was ist jedoch mit dem Bild? Ist es erneut erforderlich, sich um die Rechte zur Zweitveröffentlichung des Bildmaterials zu bemühen?
2.
Wie verhält es sich mit den Bildrechten bei bebilderten
Buchkapiteln, also Beiträgen zu einer nicht periodisch erscheinenden Sammlung? Hier hat der Autor ja nach
§ 38 Abs. 2 UrhG zumindest das Recht zur Zweitveröffentlichung nach Ablauf von 12 Monaten,
wenn im Verlagsvertrag nichts anderes vereinbart ist. Ist auch hier eine erneute Einholung der Bildrechte nötig? Wie würden Sie hier vorgehen bzw. was würden Sie Ihren Autor/inn/en raten?
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen über die Liste! Mit freundlichen Grüßen Katja Seehaus & Nina Schönig ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Nina Schönig Max-Planck-Institut für Bildungsforschung / Max Planck Institute for Human Development Bibliothek und wiss. Information / Library and Research Information Informationskompetenz – Open Access – Erwerbungsmanagement / Information literacy – open access – acquisition management Lentzeallee 94 D-14195 Berlin Tel.: 030/82406-220 E-Mail:
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