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Re: [IP-OA_Forum] Umgang mit Bildrechten bei Zweitveröffentlichung

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  • From: "Vieler, Astrid" <Astrid.Vieler@medizin.uni-leipzig.de>
  • To: 'Expertenforum für die Informationsplattform Open Access (http://open-access.net/)' <ipoa-forum@lists.fu-berlin.de>
  • Date: Wed, 29 Aug 2018 09:20:50 +0000
  • Subject: Re: [IP-OA_Forum] Umgang mit Bildrechten bei Zweitveröffentlichung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

zum Punkt eins kann ich sagen, dass sich Bildrechte von geschützten Abbildungen beim Rechteinhaber in vielen Fällen (bei digitalen ZS-Artikeln) sehr einfach einholen lassen. Sehr viele Fälle hatten wir noch nicht, aber die, die wir hatten, waren problemlos über Rightslink zu lösen. Beispielsweise haben wir für diese Publikation: http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:15-qucosa-190961 die Bildrechte für die Fig 5 u. 7 über die entsprechenden Artikel aus denen die Abbildungen stammen online innerhalb weniger Minuten erhalten.

Kosten sind bisher noch nicht angefallen. Das gleiche Verfahren empfehlen wir ggf. bei kumulativen Hochschulschriften.

 

Viele Grüße,

Astrid Vieler

 

 

Von: MPIB Library: Open Access [mailto:openaccess@mpib-berlin.mpg.de]
Gesendet: Montag, 27. August 2018 16:23
An: ipoa-forum@lists.fu-berlin.de
Betreff: [IP-OA_Forum] Umgang mit Bildrechten bei Zweitveröffentlichung

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

im Hinblick auf Möglichkeiten der Zweitveröffentlichung prüfen wir als Bibliothek „on demand“ die Publikationslisten unserer Forschenden. Hierbei stießen wir auf die Frage der Bildrechte, zu der wir gerne Ihre Erfahrungen und Best Practices wüssten.

 

Unserer Ansicht nach gibt es generell die folgenden beiden Fälle für verschiedene Publikationsformen: 

 

1.       Bei einem veröffentlichten Zeitschriftenartikel mit geschütztem Bild wurden die Bildrechte bei der Erstveröffentlichung für die Nutzungsarten, die im Verlagsvertrag festgelegt sind, geklärt. Selbst wenn mit dem Verlag etwas anderes vereinbart ist, kann der/die Autor/in unter Berufung auf § 38 Abs. 4 UrhG nach Ablauf des Embargos von 12 Monaten die akzeptierte Manuskriptversion dieses Artikels zweitveröffentlichen.

Was ist jedoch mit dem Bild? Ist es erneut erforderlich, sich um die Rechte zur Zweitveröffentlichung des Bildmaterials zu bemühen?

 

2.       Wie verhält es sich mit den Bildrechten bei bebilderten Buchkapiteln, also Beiträgen zu einer nicht periodisch erscheinenden Sammlung? Hier hat der Autor ja nach § 38 Abs. 2 UrhG zumindest das Recht zur Zweitveröffentlichung nach Ablauf von 12 Monaten, wenn im Verlagsvertrag nichts anderes vereinbart ist. Ist auch hier eine erneute Einholung der Bildrechte nötig?

 

Wie würden Sie hier vorgehen bzw. was würden Sie Ihren Autor/inn/en raten?

 

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen über die Liste!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Katja Seehaus & Nina Schönig

 

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Nina Schönig

Max-Planck-Institut für Bildungsforschung / Max Planck Institute for Human Development

Bibliothek und wiss. Information / Library and Research Information

Informationskompetenz – Open Access – Erwerbungsmanagement / Information literacy – open access – acquisition management

Lentzeallee 94

D-14195 Berlin

Tel.: 030/82406-220

E-Mail: schoenig@mpib-berlin.mpg.de

 

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    • Re: [IP-OA_Forum] Umgang mit Bildrechten bei Zweitveröffentlichung
      • From: openaccess <openaccess@unibas.ch>
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    • [IP-OA_Forum] Umgang mit Bildrechten bei Zweitveröffentlichung
      • From: "MPIB Library: Open Access" <openaccess@mpib-berlin.mpg.de>
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