Guten Morgen Kolleginnen und Kollegen,in der heutigen Ausgabe der F.A.Z. ist auf Seite 6/Bildungswelten der ausführliche Gastbeitrag "Der neue Zwang zum Open Access" von Bernhard Kempen erschienen; er ist Präsident des Deutschen Hochschulverbandes (dhv) mit seinen rund 30.000 Mitgliedern, darunter überwiegend Universitätsprofessoren/innen.
Kempen kündigt an, dass der Deutsche Hochschulverband "weitere Musterprozesse anstrengen und unterstützen" werde, "wenn Wissenschaftler in Hochschulen oder Forschungseinrichtungen durch gesetzliche Anforderung, durch Arbeitsvertrag oder auf vermeintlich freiwilliger Basis mittels individueller Zielvereinbarung zum Open-Access-Publizieren angehalten werden." U.a. widerspricht er energisch der Open Access-These, "dass dem Staat durch die Finanzierung von Wissenschaftlern aus Steuermitteln ein wie auch immer geartetes Recht erwachse, die von diesen erarbeiteten Forschungsergebnisse öffentlich zugänglich zu stellen. Diese Position ist kulturfeindlich, urheberfeindlich, antiindividualistisch und antifreiheitlich." Ferner besteht nach Ansicht Kempens in dem neuen gesetzlich garantierten Zweitveröffentlichungsrecht der Wissenschaftsautoren (§ 38 Abs. 4 UrhG seit 2014) "in Wahrheit ein Eingriff in deren Publikationsfreiheit und zugleich ein herber Schlag für die Verlage, die von exklusiven Publikationen leben."
Anlässlicher Sündenfall ist § 44 Abs. 6 im 2014 novellierten Landeshochschulgesetz (LHG) Baden-Württemberg. Demnach ist das Hochschulpersonal in Baden-Württemberg per Hochschulsatzung zu einer frei zugänglichen Zweitveröffentlichung der Forschungsbeiträge zu verpflichten. Die Universität Konstanz hat als bundesweit erste Universität eine solche Satzung erlassen und sieht sich deshalb nun seit November 2017 mit einer Verfassungsbeschwerde eigener Professoren/innen vor dem Bundesverfassungsgericht; die Verfassungsbeschwerde wird unterstützt vom Deutschen Hochschulverband. Eine Einschätzung zu den wichtigsten (Rechts-)Fragen in meinem Beitrag "Zwang zum Open Access-Publizieren? Der rechtliche Präzedenzfall ist schon da!", erschienen vor kurzem im OA-Journal LIBREAS, siehe http://libreas.eu/ausgabe32/hartmann/ Zum Zweitveröffentlichungsrecht bzw. Green Open Access ist mein Aufsatz im Praxishandbuch Open Access als Zweitveröffentlichung frei abrufbar unter http://hdl.handle.net/11858/00-001M-0000-002D-6F30-3
ps. Diskussionswerte Aussagen des F.A.Z.-Artikels von Bernhard Kempen habe ich oben konkret zitiert, denn Zeitungsartikel dürfen bekanntlich nach der Urheberrechtsreform (UrhWissG) nicht mehr wie bisher in den elektronischen Semesterapparaten, Forscher-Intranetplattformen "geteilt" werden. Hochschulangehörigen, die sich für Zeitungsartikel interessieren, müssen in den Lesesaal ihrer Bibliothek oder dort nachfragen, ob die Bibliothek die F.A.Z. oder eine entsprechende Datenbank lizenziert hat.
Mit freundlichen Grüßen, Thomas Hartmann