-- evtl. Doppelempfang bitte ich zu entschuldigen. --- Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit dem 01.04.2018 hat die TU Berlin ihren Publikationsfonds erweitert. Sie fördert über Aufsätze in qualitätsgeprüften Open-Access-Zeitschriften hinaus nun auch Beiträge in Open-Access-Sammelbänden. Zudem haben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der TU Berlin die Möglichkeit, den Publikationsfonds für OA-Monografien und OA-Sammelbände in Anspruch zu nehmen. Die Kriterien für die Mittelvergabe aus den Publikationsfonds wurden vom Präsidium der TU Berlin beschlossen. Für die Förderung von Beiträgen in OA-Sammelbänden gelten die DFG-Kriterien für Aufsätze: Kostendeckelung bei 2.000,- € inkl. MwSt., keine Förderung von Hybrid-Publikationen, keine anteilige Finanzierung. Die genauen Förderbedingungen finden Sie hier: http://www.ub.tu-berlin.de/publikationsfonds/foerderbedingungen-fuer-beitraege-in-open-access-journalen-und-sammelbaenden/. Für OA-Monografien und OA-Sammelbände wurden zunächst die unten stehenden Förderkriterien festgelegt. Siehe auch: http://www.ub.tu-berlin.de/publikationsfonds/foerderbedingungen-fuer-open-access-monografien-und-sammelbaende/ Bei der Erarbeitung dieser Förderkriterien für OA-Monografien konnte noch nicht auf einschlägige Erfahrungen zurück gegriffen werden. Wir würden daher gern eine Diskussion dazu anregen. Interessant wäre mittelfristig auch eine Einigung auf einheitliche Kriterien. Viele Grüße Dagmar Schobert -- Dagmar Schobert Abt.-Ltg. Universitätsverlag/Hochschulschriften/Open Access Technische Universität Berlin Universitätsbibliothek Fasanenstr. 88, 10623 Berlin Telefon: +49 (0)30 314 76127 dagmar.schobert@tu-berlin.de orcid.org/0000-0002-1792-3077 http://www.ub.tu-berlin.de/publizieren/ http://blogs.ub.tu-berlin.de/openaccess/ -- Förderkriterien Publikationsfonds der TU Berlin für OA-Monografien und OA-Sammelbände Publikation: - Gefördert werden Open-Access-Monografien und -Sammelbände bis zu einer maximalen Fördersumme. Es ist eine Eigenfinanzierung von mindestens 10 Prozent erforderlich. - Publikationen, die im Rahmen von Drittmittelprojekten entstanden sind und für deren Finanzierung Publikationsmittel zur Verfügung stehen, können nicht über den zentralen Publikationsfonds gefördert werden. - Gefördert werden wissenschaftliche Publikationen, die unter einer Creative-Commons-Lizenz erscheinen (bevorzugt CC BY). - Gefördert werden ausschließlich Open-Access-Publikationsgebühren, eine Förderung von Druckkosten, Satzkosten, Zuschlägen für Farbe, Umfang etc. ist nicht möglich. - Ausgezeichnete Dissertationen der TU Berlin sind durch den Fonds förderfähig. Abschlussarbeiten und bereits anderweitig veröffentlichte Dissertationen (online oder gedruckt) können durch den Publikationsfonds nicht gefördert werden. - Die Publikationen sollten bei Veröffentlichung den Hinweis erhalten, dass sie aus dem Publikationsfonds der TU Berlin gefördert wurden. - Die TU-Berlin-Affiliation der Autorin bzw. des Autors muss in der Veröffentlichung deutlich erkennbar sein. Verlag: - Der Verlag sollte im Directory of Open Access Books (DOAB) gelistet bzw. Mitglied in der Open Access Scholarly Publishers Association (OASPA) sein. - Nicht förderfähig sind Monografien und Sammelbände, die in (öffentlich finanzierten) Universitätsverlagen erscheinen. Antragstellung: - Ein Antrag auf Übernahme von Publikationskosten kann gestellt werden, sobald Vertragsverhandlungen mit einem Verlag bestehen. Über die Reihenfolge der Finanzierung entscheidet grundsätzlich das Datum der Antragstellung. - Die Antragstellerin/der Antragsteller muss Autor/in der Monografie bzw. Herausgeber/in des Sammelbandes und Mitglied der TU Berlin nach § 43 Berliner Hochschulgesetz sein. - Die Angabe der ORCiD (Open Researcher and Contributor ID) des Antragstellers/der Antragstellerin wird erwartet. - Mittelzusagen gelten für einen Zeitraum von 12 Monaten. Ist die Publikation nach Ablauf der Frist nicht erfolgt, muss ein neuer Antrag auf Förderung gestellt werden.