Liebe Kolleginnen und Kollegen, In Diskussionen um die Pilotprojekte des Nationen Open-Access-Kontaktpunkts wie auch der Open-Access-Transformation im Allgemeinen werden häufig Bedenken bezüglich des Haushaltsrechts geäußert. Zentral ist dabei die Frage, ob einer Zahlung an eine Open-Access-Infrastruktur oder eine Ausgabe für eine Open-Access-Publikation eine konkrete Gegenleistung zugeordnet werden kann. Das versuchen wir in diesem Blogbeitrag zu adressieren: https://oa2020-de.org/blog/2018/11/06/haushaltsrechtlichebedenkenopenaccess/ Mit vielen Grüßen Alexandra Jobmann -- Alexandra Jobmann National Contact Point Open Access OA2020-DE Bielefeld University - Library Universitätsstr. 25 - 33615 Bielefeld Tel: +49 (0) 521/106-2546 Mail: alexandra.jobmann@uni-bielefeld.de Twitter: @oa2020de ORCID: http://orcid.org/0000-0001-6464-4583