Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein kleines Hilfegesuch: Bei uns kam die Diskussion auf, ob die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Barrierefreiheit bis zum 23. September 2018 auch für das Open-Access-Repositorium und dessen Inhalte gilt: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016L2102&from=DE Mein Plädoyer wäre für nein, da wir ansonsten den Repositorienbetrieb gleich ganz einstellen können, wenn wir von den Wissenschaftler/-innen stringent verlangen, die PDFs vor Upload barrierefrei aufzubereiten. Ich sehe zwei Ausnahmen, die hier Geltung haben könnten: Nicht erfasst werden die Inhalte, die von Dritten […] eingestellt werden, sofern diese Inhalte weder von der öffentlichen Stelle finanziert, entwickelt oder kontrolliert werden. „Wir“ als UB entwickeln oder kontrollieren die hochgeladenen Inhalte ja nicht, wobei der Passus indirekt eventuell aber doch gilt, da die Wissenschaftler/-innen - von öffentlicher Stelle finanziert - das ggf. übernehmen müssten. Öffentliche Stellen sollten die in dieser Richtlinie enthaltenen Barrierefreiheitsanforderungen in dem Maße anwenden, dass sie keine unverhältnismäßige Belastung für sie darstellen. [...] Maßnahmen, die eine unverhältnismäßige Belastung bewirken würden, sind zu verstehen als Maßnahmen, die einer Stelle eine übermäßige organisatorische oder finanzielle Last auferlegen würden oder die die Fähigkeit der öffentlichen Stelle, entweder ihren Zweck zu erfüllen oder Informationen, die für ihre Aufgaben und Dienstleistungen erforderlich oder relevant sind, zu veröffentlichen, gefährden würden, [...]. Ich würde das als übermäßige Belastung ansehen. Es veröffentlichen ja jetzt schon eher wenige Wissenschaftler/-innen in Repositorien, mit der zusätzlichen Bürde wird der Dienst gefährdet. Wie sehen Sie das bzw. wurde das bei Ihnen ebenfalls bereits diskutiert? Und hat ggf. jemand schon eine entsprechende „Erläuterung zu den Teilen des Inhalts, die nicht barrierefrei zugänglich sind, und zu den Gründen für diese Unzugänglichkeit“ auf Basis der o. g. Argumentationen formuliert und im Impressum o.ä. des lokalen Repositoriums veröffentlicht? Dann würde ich diese gerne zusammen mit unserer Justiziarin übernehmen und adaptieren, falls das die-/derjenige erlaubt. Vielen Dank und freundliche Grüßen Markus Putnings *********************************************************************** Dipl. Wirt.-Inf. Markus Putnings Stv. Leiter der Technisch-naturwissenschaftlichen Zweigbibliothek Stv. Leiter der Abteilung I : Medienbearbeitung, Open Access, FID Fachreferent für Informatik, Mathematik und Sportwissenschaft Leiter des Referats Open Access und FAU University Press Stellvertreter des Referats Forschungsdatenmanagement Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg Technisch-naturwissenschaftliche Zweigbibliothek Erwin-Rommel-Str. 60 91058 Erlangen Tel.: +49 (0)9131 85-2 78 35, -2 47 97 Fax: +49 (0)9131 85-27843 E-Mail: Markus.Putnings@fau.de URL: http://www.ub.fau.de/ |
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