Sehr geehrter Herr Hartmann, ohne zu große Expertise im juristischen Publikationswesen zu haben, darf ich jedoch darauf hinweisen, dass die Publikationskulturen zwischen bspw. Lebenswissenschaften und Jura sehr unterschiedlich sind. Insbesondere die Rechtswissenschaftler sind es eher gewohnt für ihre Publikationen bezahlt zu werden. Daher die herzliche Abneigung gegen Open Access und die Möglichkeit der Zweitverwertung, auch wenn letztere sicherlich Verhandlungssache ist, aber die Erträge schmälern dürfte. Die "ertragsorientierte" Publikationskultur insbesondere in den Rechtswissenschaften ist auch ein Grund für den Gang der Konstanzer Rechtsprofessoren vor das Verfassungsgericht. Dass dabei schwere Geschütze hinsichtlich der verfassungsrechtlich festgeschriebenen Freiheit von Forschung und Lehre aufgefahren werden, steht dabei auf einem anderen Blatt. Mit freundlichen Grüßen, Dr. Carsten Kettner
Am 13.01.2019 um 18:39 schrieb Thomas
Hartmann:
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