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Re: [IP-OA_Forum] Zweitveröffentlichungsrechte v.a. bei jur. Publikationen: Papiertiger oder wirksame Autorenselbstbestimmung?

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  • From: Carsten Kettner <ckettner@beilstein-institut.de>
  • To: ipoa-forum@lists.fu-berlin.de
  • Date: Tue, 15 Jan 2019 07:18:00 +0100
  • Organization: Beilstein-Institut
  • Subject: Re: [IP-OA_Forum] Zweitveröffentlichungsrechte v.a. bei jur. Publikationen: Papiertiger oder wirksame Autorenselbstbestimmung?

Sehr geehrter Herr Hartmann,

ohne zu große Expertise im juristischen Publikationswesen zu haben, darf ich jedoch darauf hinweisen, dass die Publikationskulturen zwischen bspw. Lebenswissenschaften und Jura sehr unterschiedlich sind. Insbesondere die Rechtswissenschaftler sind es eher gewohnt für ihre Publikationen bezahlt zu werden. Daher die herzliche Abneigung gegen Open Access und die Möglichkeit der Zweitverwertung, auch wenn letztere sicherlich Verhandlungssache ist, aber die Erträge schmälern dürfte. Die "ertragsorientierte" Publikationskultur insbesondere in den Rechtswissenschaften ist auch ein Grund für den Gang der Konstanzer Rechtsprofessoren vor das Verfassungsgericht. Dass dabei schwere Geschütze hinsichtlich der verfassungsrechtlich festgeschriebenen Freiheit von Forschung und Lehre aufgefahren werden, steht dabei auf einem anderen Blatt.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Carsten Kettner


Am 13.01.2019 um 18:39 schrieb Thomas Hartmann:

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

quasi zum 5-Jahres-Jubiläum des unabdingbaren Zweitveröffentlichungsrechts (§ 38 Abs. 4 UrhG) habe ich einen Beitrag zugesagt, der eher zur Wirksamkeit dieser neuen Vorschrift v.a. im juristischen Publikationswesen ein Fazit ziehen soll. Eindruck und Erfahrungswerte aus jetzt immerhin 5 Jahren (fehlender) Rechtsanwendung sind doch sehr ernüchternd, ich kenne eigentlich KEINE Einrichtungen, an denen jur. AutorInnen in relevanter oder gar systematischer Weise ihr Zweitveröffentlichungsrecht in Anspruch nehmen, darauf z.Bsp. von Ihren Bibliotheken aktiv hingewiesen oder/und von Ihren Leitungen entsprechend angeregt würden. Erstaunlicherweise trifft man dennoch immer wieder auf Instituts- und WissenschaftlerInnen-Websites, die aktuelle Fachpublikationen im Volltext abrufbar halten.

Bitte melden Sie sich bei mir, falls Sie jur. AutorInnen, v.a. aber Einrichtungen kennen, die sich um Zweitveröffentlichungsrechte kümmern bzw. diese konkret/tatsächlich in Anspruch nehmen. Gerne könnten sich z.Bsp. auch Kanzleibibliotheken melden, die ihre Zweitveröffentlichungen aktueller Zeitschriftenbeiträge zwar nicht auf § 38 Abs. 4 UhrG stützen können, dies aber evtl. z.Bsp. mit Verlagen direkt absprechen.

Ihre Rückmeldungen helfen, dass mein Beitrag nicht so düster ausfallen muss, wie ich im Moment befürchte. Selbstverständlich wird der Beitrag in einer (echten) Open Access-Sonderausgabe der Nomos-Fachzeitschrift für rechtswissenschaftliche Forschung erscheinen.

ps. Auch beim rechtswissenschaftlichen Publizieren sind m.E. deutlich mehr klare Bekenntnisse zu echtem Golden Open Access unerlässlich. Disziplinunabhängig vertrete ich dies auch im Praxishandbuch Open Access: "Rechtsklarheit  und  Rechtssicherheit  besteht,  wenn  sich  AutorInnen  wissenschaftlicher Publikationen zu einem dieser beiden Wege bekennen: Goldenen Open Access gemäß der Berliner Erklärung, siehe unten, oder einem (subskriptionsbasierten)  Verwertungs-  und  Publikationsmodell,  Closed  Access.  Unterbleibt eine solche 
bewusste Entscheidung, ist Ziel- und damit verbundenen Rechtskonflikten der Boden bereitet. Zielkonflikte und daraus resultierende  rechtliche  Komplexität  sind  nicht selten  beim  sog.  Grünen  Open  Access  zu  konstatieren. (...)" (https://doi.org/10.1515/9783110494068-006)


Viele Grüße, Thomas Hartmann (FIZ Karlsruhe, Abt. Immaterialgüterrechte in verteilten Informationsinfrastrukturen)


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Dr. Carsten Kettner
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      • From: Thomas Hartmann <thomas.hartmann@ibi.hu-berlin.de>
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