Guten Mittag in die Runde! Für die WWU und das UKM Münster bleiben wir erstmal bei der 2.000€-brutto-Grenze, und wir lassen weiterhin keine anteilige Förderung zu. Bei APCs über dem Grenzbetrag empfehlen wir den Autor:innen weiterhin, einen „passenden“ Rabatt bei den Verlagen anzufragen, was in vielen Fällen auch relativ problemlos zu klappen scheint. Mit freundlichen Grüßen aus Münster, Viola Voß ---------------------------------------------------- | Viola Voß | Dr. phil., M.A., MA LIS | Universitäts- und Landesbibliothek Münster | Wissenschaftliche Bibliotheksdienste | Open Access | Krummer Timpen 3 | 48143 Münster | 0251-83-255 56 | www.ulb.uni-muenster.de/open-access/ Von: Pohlmann, Tobias, Dr.-Ing. <pohlmann@bibliothek.uni-kassel.de> Liebe Kolleginnen und Kollegen, die DFG hat die 2.000 EUR-Grenze für APCs in ihrem neuen Förderprogramm aufgegeben. Frontiers hat allen Einrichtungen in Deutschland, mit denen ein entsprechendes Agreement bestand, vor einiger Zeit mitgeteilt, dass dementsprechend ab 2022 der Price Cap von 2.000 EUR brutto nicht mehr angeboten wird. Wir hatten ein längeres Gespräch mit Frontiers, aber eine Einigung auf ein neues Agreement unter Einhaltung der 2.000 EUR-Grenze war nicht möglich. Von den 46 Artikeln in Frontiers-Zeitschriften, die wir bisher aus unserem OA-Fonds gefördert haben, erschienen 36 in Zeitschriften mit APCs über 2.000 EUR, die wir demnach künftig nicht mehr fördern könnten. Wir überlegen daher nun, wie wir in Zukunft damit umgehen und ob wir unsere Förderbedingungen anpassen sollen. Wir haben uns bereits darauf geeinigt, dass wir die Grenze künftig bei 2.000 EUR netto statt brutto ansetzen. Das ist auch gegenüber den Nutzer:innen des Fonds leichter zu kommunizieren, da sie auf den Journal-Webseiten i.d.R. mit Netto-APCs konfrontiert sind. Bei Frontiers kommen jedoch durch diese Maßnahme aufgrund der Preiskategorien des Verlags keine weiteren förderfähigen Zeitschriften hinzu. Als weitere Maßnahme diskutieren wir daher gerade, ob wir künftig eine anteilige Finanzierung zulassen, d.h. wir tragen aus dem Fonds bis zu maximal 2.000 EUR netto und darüberhinausgehende Kosten müssen von den Autor:innen getragen werden. Mich würde Ihre Meinung dazu interessieren und Ihre aktuellen oder künftig geplanten Förderbedingungen. Bleiben Sie bei der 2.000 EUR-Grenze (brutto oder netto), passen Sie diese ggf. nach oben an und erlauben Sie womöglich bereits anteilige Finanzierung oder haben dies künftig vor? Wir hatten die Preisobergrenze bisher damit begründet, dass wir im OA-Markt eine Preisspirale wie im Subskriptionsmarkt unbedingt verhindern und den Verlagen deutlich klarmachen müssen, welche Kosten für uns akzeptabel sind und welche nicht. Viele Verlage zeigen, dass APCs (weit) unter 2.000 EUR möglich sind. Anteilige Finanzierung haben wir bisher bei Zeitschriftenartikeln (im Gegensatz zur OA-Monografien) nicht erlaubt, weil es den Verlagen prinzipiell egal ist, wie wir uniintern die Kosten aufteilen. Für die Verlage ist nur relevant, dass die verlangte Gebühr in Summe gezahlt und somit akzeptiert wird. Wir sehen aber auch, dass die durchschnittlichen APCs steigen und dies auch weiterhin tun werden, unabhängig davon, ob eine mittelgroße Universität wie Kassel nun eine Preisobergrenze zieht oder nicht. Und wir beschneiden eben mit einer Preisobergrenze ohne anteilige Finanzierung auch die Publikationsoptionen der Wissenschaftler:innen. Wir haben die betroffenen Frontiers-Autor:innen angeschrieben und nach ihrer Meinung gefragt. Viele sind nicht mehr hier und der Rücklauf ist noch nicht so hoch. Das bisherige Bild der Rückmeldungen ist gemischt. Einige sagen, sie haben Alternativen und Frontiers wäre nicht so wichtig, als dass man so hohe Kosten akzeptieren solle, andere sagen, dass es in ihren Communities nur OA-Zeitschriften mit APCs über 2.000 EUR gebe und sie wieder auf Closed Access umsteigen müssten, wenn wir höhere APCs als 2.000 EUR nicht zumindest anteilig finanzieren. Wir haben einerseits Bedenken, der aktuellen Preisentwicklung nun durch eine anteilige Förderung nachzugeben und damit den Verlagen zu signalisieren, dass höhere APCs durchsetzbar sind, andererseits ergäbe sich ja trotzdem ein gewisses Steuerungselement, da auch Autor:innen nicht bereit bzw. z.T. auch nicht in der Lage sein werden, größere Zusatzkosten über 2.000 EUR allein zu tragen. Ich vermute, die mittlere gezahlte APC würde dann künftig zwar über 2.000 EUR liegen, aber durch den aufzubringenden Eigenanteil der Autor:innen nicht ins Unermessliche steigen. Und die Autor:innen wären etwas freier in der Auswahl ihrer OA-Journals, sofern sie zur Zahlung eines Eigenanteils bereit sind. Es gibt also gute Argumente sowohl für als auch gegen eine anteilige Förderung von APCs. Wie halten Sie das an Ihren Einrichtungen? Bleiben Sie bei maximal 2.000 EUR pro Artikel, fördern Sie auch teurerer Artikel und wenn ja, ggf. bis zu einer anderen Obergrenze oder unbegrenzt, und ermöglichen Sie anteilige Finanzierung oder fördern Sie die APCs komplett? Ich würde mich freuen, Impulse und Anregungen für unsere UB-interne Diskussion zu unseren künftigen Fördervorgaben zu erhalten und hoffe, dass diese Fragen und eine Diskussion dieser Punkte auch für viele Listen-Teilnehmer:innen von Interesse ist. Viele Grüße aus Kassel Tobias Pohlmann -- Dr. Tobias Pohlmann Universitätsbibliothek Kassel - Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel Fachreferent für Architektur, Stadt- und Landschaftsplanung, Bauingenieurwesen, Maschinenbau und Technik Open-Access-Beauftragter Diagonale 10 34127 Kassel Tel.: +49 561 804-2529 pohlmann@bibliothek.uni-kassel.de www.uni-kassel.de/ub/ueber-uns/organisation/mitarbeiterseiten/dr-tobias-pohlmann www.uni-kassel.de/ub/publizieren/open-access Diese E-Mail könnte vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. Diese Informationen sind ausschließlich für die bezeichnete/-n Person/en oder Einrichtung/-en bestimmt. Sollten Sie nicht der für diese E-Mail bestimmte Adressat sein, ist Ihnen jede Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe untersagt. Haben Sie diese E-Mail irrtümlich erhalten, bitte ich Sie, mich darüber in Kenntnis zu setzen, die E-Mail zurückzusenden und Ihr Exemplar zu vernichten. |
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