Sehr geehrte Herren Lange und Wiese,
vielen Dank für diese Handreichung, die in die rechtlichen Einzelheiten gut und kompakt Einblick gewährt. Neben den eher formaljuristischen Aspekten erscheint mir die wissenschafts- und informationsethische Dimension für Open Access mindestens ebenso wichtig (siehe dazu, wenn auch leider nur knapp gehalten, den Beitrag auf iRights.info).
Ein zentraler Konflikt der letzten knapp 25 Jahre wird jedoch leider nicht problematisiert: Die Ausschüttungen der VG WORT an die wahrnehmungsberechtigten Autoren/innen (und parallel an die Verlage!) geht nicht zuletzt und wohl wesentlich auf die Schrankenvergütungen des Urheberrechts (§§ 60a ff. UrhG) zurück. Gegen diese bzw. wegen dieser Schrankenbestimmungen haben Studierende demonstriert, Universitätsbibliotheken langjährige und aufreibende Musterprozesse geführt, unsere Bibliotheksverbände haben lange Jahre um gesetzliche Änderungen an diesen Schrankenbestimmungen im politisch teils erbittert umkämpften Raum geworben und gestritten, innovative Dienste und Tools der Rechenzentren konnten und können bzw. dürfen wegen der Restriktionen der Schrankenbestimmungen (weiterhin) nicht wie von der Wissenschaft erwartet genutzt werden; etablierte Wissenschaftler/innen können bis heute die Restriktionen der Schrankenbestimmung für E-Learning oder bei der Schrankenbestimmung für das "Teilen" von Forschungsmaterialien nicht nachvollziehen. Daher: Bringen wir die Anliegen von Open Access voran, wenn wir zu einer Fortsetzung dieser Schrankenbestimmungen beitragen, indem wir Wissenschaftlern/innen die Teilnahme am Ausschüttungsverfahren der VG WORT, d.h. den Abschluss von Wahrnehmungsverträgen, als unproblematisch quasi nahelegen?
Viele Grüße, Thomas Hartmann
Liebe Kolleg*innen,
pünktlich zu den diesjährigen OA-Tagen in Köln ist vom Verlag Berlin Universities Publishing (BerlinUP) eine Handreichung zum Thema "Open Access und die VG Wort" erschienen. In Zusammenarbeit mit iRights.info haben wir uns vor allem mit den Fragen der Vereinbarkeit zwischen einem Wahrnehmungsvertrag bei der Verwertungsgesellschaft und dem Publizieren unter freien Lizenzen beschäftigt. Um rechtssichere Aussagen treffen zu können, wurde zusätzlich eine Stellungnahme der VG Wort eingeholt.
Die Handreichung ist auf den Verlagsseiten von BerlinUP oder auf Zenodo zu finden. Auf iRights.info ist außerdem eine redaktionell angepasste und um wissenschaftsethische Aspekte erweiterte Fassung der Handreichung als Artikel erschienen.
Die Handreichung ist vor allem entstanden, weil das Thema in Beratungsgesprächen immer wieder aufgekommen ist und wir keine für beide Seiten befriedigenden Antworten geben konnten. Wir freuen uns daher besonders, dass iRights und die VG Wort selbst uns dabei geholfen haben, hier ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.
Viele GrüßeMarc Lange und Robert Wiese--
Berlin Universities Publishing (BerlinUP)
Leitung BerlinUP Books
Technische Universität Berlin
Universitätsbibliothek / University Library
Abt.: Publikationsdienste
Fasanenstr. 88, 10623 Berlin
GERMANY
Tel.: +49 30 314-76119
Neuerscheinungen bei Berlin Universities Publishing
_______________________________________________ ipoa-forum mailing list ipoa-forum@lists.fu-berlin.de https://lists.fu-berlin.de/listinfo/ipoa-forum Liste verlassen: https://lists.fu-berlin.de/listinfo/ipoa-forum#options