Lieber Herr Hartmann,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung zur Handreichung bzw. zum Artikel bei iRights.info. Danke dafür, dass Sie den Aspekt des langen Ringens um die Schrankenregelungen aufwerfen. Wir sind uns der Widersprüche tatsächlich bewusst. Die Handreichung hat jedoch das Ziel, zunächst den realen Beratungsbedarf zu decken, der von Publizierenden an den Verlag und seine vier beteiligten Einrichtungen herangetragen wird. Sie soll informieren und die aktuelle Rechtslage wertfrei schildern. Wir denken, dass Aufklärung und Beratung über den Ist-Stand nicht das eine oder andere Verhalten nahelegt, Wissenschaftler:innen aber besser in die Lage versetzt, eine informierte Entscheidung zu treffen. Mit besten Grüßen Marc Lange und Robert Wiese -- Berlin Universities Publishing (BerlinUP)
Leitung BerlinUP Books
Technische Universität Berlin Universitätsbibliothek / University Library Abt.: Publikationsdienste Fasanenstr. 88, 10623 Berlin GERMANY
Tel.: +49 30 314-76119 robert.wiese@tu-berlin.de
Neuerscheinungen bei Berlin Universities Publishing Von: Thomas Hartmann <thomas.hartmann@ibi.hu-berlin.de>
Gesendet: Mittwoch, 11. September 2024 16:21 An: ipoa-forum@lists.fu-berlin.de Betreff: Re: [IP-OA_Forum] Handreichung zum Thema "Open Access und die VG Wort" bei BerlinUP erschienen Sehr geehrte Herren Lange und Wiese,
vielen Dank für diese Handreichung, die in die rechtlichen Einzelheiten gut und kompakt Einblick gewährt. Neben den eher formaljuristischen Aspekten erscheint mir die wissenschafts- und informationsethische Dimension für Open Access mindestens ebenso wichtig (siehe dazu, wenn auch leider nur knapp gehalten, den Beitrag auf iRights.info).
Ein zentraler Konflikt der letzten knapp 25 Jahre wird jedoch leider nicht problematisiert: Die Ausschüttungen der VG WORT an die wahrnehmungsberechtigten Autoren/innen (und parallel an die Verlage!) geht nicht zuletzt und wohl wesentlich auf die Schrankenvergütungen des Urheberrechts (§§ 60a ff. UrhG) zurück. Gegen diese bzw. wegen dieser Schrankenbestimmungen haben Studierende demonstriert, Universitätsbibliotheken langjährige und aufreibende Musterprozesse geführt, unsere Bibliotheksverbände haben lange Jahre um gesetzliche Änderungen an diesen Schrankenbestimmungen im politisch teils erbittert umkämpften Raum geworben und gestritten, innovative Dienste und Tools der Rechenzentren konnten und können bzw. dürfen wegen der Restriktionen der Schrankenbestimmungen (weiterhin) nicht wie von der Wissenschaft erwartet genutzt werden; etablierte Wissenschaftler/innen können bis heute die Restriktionen der Schrankenbestimmung für E-Learning oder bei der Schrankenbestimmung für das "Teilen" von Forschungsmaterialien nicht nachvollziehen. Daher: Bringen wir die Anliegen von Open Access voran, wenn wir zu einer Fortsetzung dieser Schrankenbestimmungen beitragen, indem wir Wissenschaftlern/innen die Teilnahme am Ausschüttungsverfahren der VG WORT, d.h. den Abschluss von Wahrnehmungsverträgen, als unproblematisch quasi nahelegen?
Viele Grüße, Thomas Hartmann
Am 11.09.2024 um 15:44 schrieb Wiese, Robert via ipoa-forum:
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